Richtig

Zweistein, Freitag, 02.11.2018, 23:36 (vor 2684 Tagen) @ Hasso4251 Views

da hier ja kein Geschädigter erkennbar ist.Es gab eben nur ein Ereignis und man hat vorbeugend etwas unternommen.
Ist eben kein Haftpflichtfall, weil Schaden/Schädiger/Geschädigter fehlen.
Etwas vorbeugend abzuwenden, Gefahr zu beseitigen das wird nicht goutiert. Dafür ist eine Haftpflichtversicherung auch nicht da.
Man müsste dann etwa so agieren:
Ich habe eine Information, die eine Gefahr abwenden könnte. Ob sie (die öffentliche Hand in dem Fall) etwas unternehmen oder nicht, entscheiden sie.Ich beauftrage mit meiner Information niemanden und löse auch keinen Alarm aus. Dann steht es in der Entscheidung der Institution "öffentliche Hand" etwas zu unternehmen oder zu unterlassen.
Idiotisch alles, aber so ist man dann raus (nach meiner unmassgeblichen Meinung).
2Stein

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Ich glaube, mit Digitalisierung ist die Verbreitung von Blödheit in Lichtgeschwindigkeit gemeint.
Zweistein


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