Finde ich gar nicht so verkehrt

Gernot ⌂, Montag, 15.10.2018, 05:09 (vor 2870 Tagen) @ nereus1447 Views

Ein Mieter in der österreichischen Hauptstadt will keinen Namen auf
dem Klingelschild und beruft sich auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Die Stadt gibt ihm Recht, die Hausverwaltung reagiert drastisch.

In Wien verlieren 220.000 Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln.

In meinem Fall "ordnete die Hausverwaltung an", dass die Kellertüren Namensschilder tragen "müssen" - ggü. Eigentümern!
Ich verwahrte mich dagegen, da ich keine Persönlichkeit des öffentlichen Interesses bin und ein Recht auf Privatsphäre habe (das ich allerdings auch den "öffentlich Interessanten" zugestehe). Hintergrund war aber, dass meine Firma öfter mal wertvolle Handelsware in meinem Keller zwischenlagert und ich es "Interessierten" nicht zu leicht machen wollte, auf Anhieb den Keller mit den leicht realisierbaren Werten zu finden.
Die Hausverwaltung gab übrigens nach; aber da sie grundsätzlich wie ein Landjunker agierte, haben wir sie trotzdem ausgetauscht (und zahlen jetzt weniger).

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Schützt das Auenland gegen Mordor und Pandora gegen das sapiente Neo-Rom!


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