NS-Staat und DDR

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Freitag, 13.07.2018, 15:53 (vor 2800 Tagen) @ tar4084 Views

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der vollständig vom Recht regiert wird. Die
Herrschaft des Rechts durch anonymisierte Institutionen (unbestechliche
Beamte) steht also über der personellen Herrschaft (Befehlsgesellschaft,
Nepotismus). Die moralische Betrachtung des jeweils gültigen, gesetzten
Rechts (bspw. Verweise auf das Dritte Reich) spielt hier keine Rolle.
Entscheidend ist die strikte Anwendung des Rechts.

Also wäre es korrekt, sowohl den NS-Staat als auch die DDR als Rechtsstaaten zu bezeichnen?

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"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."

Arthur Schopenhauer


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