Punkt 1 regelt alles
Im Falle Österreichs ist allen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung die Einreise zu verweigern. Asylanträge sind nach EU-Recht in AT oder einem dritten Staat zu stellen.
Fertig ist die Laube
--
![[image]](https://assets.zerohedge.com/s3fs-public/styles/square/public/2021-10/rome-fire.jpg?itok=98EmFf6V)
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **