Genauer: Befreiung von der Umsatzsteuer. (mT)

DT, Donnerstag, 01.03.2018, 06:31 (vor 2534 Tagen) @ CalBaer1941 Views

Interessanter wäre, was mit Einkommen- und Körperschaftssteuer bzw. Gewerbesteuer ist. Währungsgewinne und -verluste sind normalerweise diesbezüglich auch steuerbar.


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