Es gibt keine Umlaufsicherung, weil Geld nicht umläuft
Also Leistung und Gegenleistung müssen gleichwertig sein, wenn nicht
einer
übervorteilt werden soll. Müsste doch einleuchtend sein.
Total einleuchtend. Steht in
Artikel[/link] wer mit welchen Mitteln diese Gleichwertigkeit
durchsetzt?
MfG
M.Schneider
Eine Möglichkeit: s. Abschnitt "Umlaufsicherung"MfG
Falkenauge
(ohne Haube)
Geld kann vom einen Inhaber zum anderen nur durch Vertrag oder Gesetz gelangen.
Es gibt aber weder einen Vertragszwang - niemand ist verpflichtet, Verträge abzuschließen - noch einen Steuertatenzwang - niemand ist verpflichtet, eine Steuertat zu begehen.
Das passiert auschliesslich freiwillig, folglich mit bewusster Zustimmung aus freiem Willen.
Da es aber keinen Vertragszwang und keinen Steuertatenzwang gibt, ist folglich eine Umlaufsicherung auch nicht möglich.
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc