Keine offizielle Betriebsaufgabe erfolgt

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Sonntag, 05.11.2017, 20:14 (vor 3060 Tagen) @ Rotti2177 Views

Servus Rotti,

nein, die landwirtschaftlichen Flächen sind schon seit längerer Zeit in meinem Besitz und schon seit Urzeiten verpachtet. Ich hatte die Pachteinnahmen immer unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angegeben und nie hatte sich das Finanzamt daran gestört. Jetzt plötzlich erzählt man mir, dass vor dem Finanzamt niemals eine offizielle Betriebsaufgabe des Hofes erklärt worden wäre und es sich deshalb nach wie vor um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handele.

Wenn ich jetzt offiziell diese Betriebsaufgabe erklären würde, müssten die Flächen in mein Privatvermögen "überführt" werden, was vermutlich schmerzhafte Steuern nach sich ziehen würde.

Beste Grüße

--
"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."

Arthur Schopenhauer


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