Die Auszahlungen könnte man durchaus mit den Einnahmen syncronisieren.
Bloß vermute ich, dass man bald in die Substanz besteuern müsste, weil auf der Gewinnseite nicht genug Suppe da sein wird. Darauf läuft's aber auch ohne BGE hinaus.
Grüße
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **