Kann mal wohl bejahen

Michael Krause, Montag, 27.02.2017, 21:21 (vor 3304 Tagen) @ eddie093820 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 28.02.2017, 14:13

Der eine hatte 16, der andere 21 Ordnungswidrigkeiten auf dem Kerbholz, der Haupttäter war zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Unfallflucht vorbestraft. Aber in Deutschland gilt der Führerschein als Menschenrecht.

Dass es sich um zwei Vollpfosten handelt, rechtfertigt aber noch nicht die Anwendung des Mordparagraphen. Fahrlässige Tötung ist keine Ordnungswidrigkeit. Die Ausschöpfung des Strafrahmens (5 Jahre) hätten m.E. gereicht.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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