Bezieht sich nicht speziell auf GEZ,

D-Marker, Samstag, 28.01.2017, 18:55 (vor 3333 Tagen) @ EM-Financial3339 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.01.2017, 19:01

Einwohnermeldeämter doch eigentlich untersagt ist die Daten herauszugeben.

aber das Einwohnermeldeamt darf meines Wissens Deine Daten verkaufen.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, in der ich dem Amt untersagt habe, meine Daten zu verkaufen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/adresshandel-so-funktioniert-das-geschaeft-mit-den-d...

Gruß
D-Marker


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