Nun, wie das BVerfG in den Finanzangelegenheiten (z.B. Hankel, ESM etc.) entschieden hat, da wären gleichfalls KEINE ...

sprit, Montag, 02.01.2017, 10:55 (vor 3357 Tagen) @ Lechbrucknersepp1535 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.01.2017, 11:04

... verfassungsrechtlichen Bedenken gewesen!


Grundsätzlich hätte ich diesen Grundgesetzbruch (Abspaltung Bayerns)
aber begrüßt
, wenngleich diese gefetteten Worte von Amts wegen aber
bereits verfassungsschutzrechtlich relevant sein dürften.

Fazit: In Bayern wird noch so gehandelt wie in einem Rechtsstaat,
wenngleich Seehofer Merkeldeutschland bereits als "Unrechtsstaat"
bezeichnet hat. Mehr als die Macht der Worte, um eine öffentliche Debatte
in Gang zu bringen, gab die föderale Struktur der BRD in dieser Sache
leider nicht her.

Aber, wenn Berlin unrechtmäßig handelt, Verträge und Gesetze bricht, ist man berechtigt, um mit gleichen Mitteln zu antworten!

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