Frage zum Versicherungsrecht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 27.12.2016, 07:05 vor 3364 Tagen 2386 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.12.2016, 14:19

Hab versucht, nachzulesen, - aber hab hier nichts gefunden (hoffentlich habe ich nichts übersehen):

Es heißt, die Opfer in Berlin bekommen keine Entschädigung vom Staat, weil dieses Attentat mit einem LKW verübt wurde.

Meine Frage:
Ist dann die LKW-Haftpflicht "in der Pflicht"? Aber die hat ja auch mit der grünen Karte irgendwelche Obergrenzen, soviel ich weiß.

Ich weiß aber auch, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn ein Unfall vorsätzlich provoziert wurde.

Zu dem Unfall, den ich hautnah mitbekommen habe – http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=424683 –
gibt's ein Update, aus dem hervorgeht, dass der 29-jährige Fahrer, der den Unfall verschuldet hatte, ein strafrechtlich gesuchter Mann war, der erneut ohne Führerschein und mit falschen Nummernschildern das Unfallfahrzeug gelenkt hatte.

Wie würde das in Deutschland ablaufen? Ist die Versicherung da raus aus dem Spiel? Heißt das dann, der Geschädigte, der auch im Krankenhaus liegt, kann den Gegenwert für sein zerbombtes Fahrzeug bei einem Taugenichts einklagen, der niemals über entsprechende Mittel verfügen wird?

Überlegungen dazu

QuerDenker @, Dienstag, 27.12.2016, 13:34 vor 3363 Tagen @ helmut-1 1681 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.12.2016, 14:16

Hallo helmut-1,

meine Sicht - natürlich 'ohne Gewähr':

1. Schäden an Zugmaschine und Auflieger zahlt der Spedition (da ja wohl 'Diebstahl') eine etwaige Kaskoversicherung.
Wie es mit 'zu spät liefern' usw. aussieht, kommt auf die spezifische Versicherungslage und Kulanz des Stahlempfängers an.
An der SCANIA sind nach den Bildern neben der kaputten Windschutzscheibe auch die A-Säulen und ggf. das Dach 'verzogen', am Auflieger wohl die Plane beschädigt und - abhängig von der Randsteinhöhe bei 'Einfahrt' - auch das 'Fahrwerk' der Vorderachse usw.
Ich würde bei hohem Randstein usw. auch den Sattelzapfen und die Sattelkupplung tauschen lassen! Grundsätzlich kann (Tempo 50km/h?) auch Hinterachse, Getriebe und Differenzial 'einen Schlag haben'.
Analoges gilt für das Aufliegerfahrwerk (insbesondere bei 'Leichtbauauflieger')

Diese wird sich natürlich am Täter 'schadlos' zu halten versuchen!


2. Die Opfer (und auch die Marktstandpächter) auf dem Weihnachtsmarkt haben mMn zwei (und einen 'virtuellen') Ansprechpartner:
a) Stadt (=Land) Berlin als Betreiber der Weihnachtsmarktes
b) Irgendwelche Opferfonds und 'Terroropfergesetze' (das mit 'für LKW nicht zuständig' könnte bitte @Michaal und andere Gelbe-Juristen (er-)klären - Danke)
c) Theoretisch natürlich auch der/die Täter

Sofern 'Teilnehmer am Straßenverkehr' (und ggf. auch 'ruhenden Verkehr') betroffen wären, gibt es seitens der Haftpflichtversicherer auch 'Opferschutzfonds', welche ggf. zahlen müssten.

Letzterer würde nebenbei auch bei einem unversicherten Fahrzeug zahlen!

Beste Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Ein Artikel dazu. Und die Verlogenheit der MSM.

zip @, Dienstag, 27.12.2016, 23:15 vor 3363 Tagen @ helmut-1 1479 Views

https://www.welt.de/vermischtes/article160639609/Fuer-Anschlaege-mit-Lkw-gibt-es-keine-...

Diese Information wurde in die Rubrik "Vermischtes" einsortiert.

Danke, dass du diese Grausamkeit angesprochen hast, @helmut-1.

Unsere Gesetze sehen schlichtweg nicht vor, dass hier eine für die Opfer adäquate Lösung angeboten werden kann.

Sehr schön der Kommentar zur Ankündigung der Ministerin Nahles. "Wachsweiches Gerede".

Nachdem der Fall medienwirksam ausgeschlachtet wurde (mittlerweile wird die verstorbene "Prinzessin Leia" durchs Dorf getrieben), dürfen die Opfer und Angehörigen zusehen, wie sie den Rest ihres Lebens damit klar kommen.

Ich möchte behaupten, dass die Werbeeinnahmen durch die Klickzahlen bei den online MSM in die Millionen gehen. Das wird von den Verlagen gerne "mitgenommen". Keine Rede davon, hier einen Sonderfond zu gründen, der mit einem Bruchteil dieser Einnahmen den Opfern ganz pragmatisch hätte helfen können.

Die Verlage hätten das gerne an ihre aus dem Boden sprießenden Abwehrmaßnahmen gegen Werbeblocker koppeln können. Ich hätte ihn freiwillig deaktiviert und jedes Banner geklickt, um einen Anteil an der Entschädigung der Opfer zu bewirken. Auch wenn man das als eine verlogene Aktion der MSM hätte brandmarken können – es wäre zumindest ein Ansatz gewesen, eine positive und für die Opfer sinnvolle Hilfe anzubieten.

Bin mal gespannt, wann die AfD auf so eine Idee kommt und die online MSM mit diesem "Klick mich für die Unterstützung der Opfer" am Nasenring durch die Manege zieht. Ein simpler Klick, der die Opfer entschädigt.

Möglicherweise arbeiten sie schon daran und ich habe das nur noch nicht mitbekommen.

--
.zip

Die Infos, die man aus den Medien bekommt, sind dürftig

helmut-1 @, Siebenbürgen, Mittwoch, 28.12.2016, 07:12 vor 3362 Tagen @ zip 1238 Views

Würde mich überhaupt interessieren, ob man das, was ich grade geschrieben habe, wenigstens in der daraus resultierenden Grundaussage nachlesen kann.

Diese Grundaussage lautet ja, dass die Geschädigten lt. Gesetz entschädigt werden müssen.

Nun die Frage, ob das von den Medien irgendwer gebracht hat.

Wenn die Medien und auch andere "Privilegierte" immer irgendwelche Säue durchs Dorf treiben,- dann ist das berufsbedingt. Es gibt ja kaum noch Journalisten, sondern allenfalls noch "Schreiberlinge". Ein Journalist, insbesonders ein seriöser, der recherchiert erst einmal, bevor er was schreibt.

Ich als einfacher Mensch vom Bau weiß natürlich, dass ich weder Jurist noch Versicherungsmakler bin und informiere mich. Deshalb mein Thread. Aber die armen Schreiberlinge wissen das nicht, - sie glauben einfach fest daran, dass sie allwissend sind.

Noch ein Wort zur AfD: Vielleicht haben die einen Juristen in ihren Reihen, der - aus Kenntnis der Sachlage - da bereits im Vorfeld abgewunken hat, hieraus einen Pullover zu stricken. Wenns so wäre, dann sind die eben etwas heller im Denken. Könnte ja sein.

Klare Antwort eines Lesers

helmut-1 @, Siebenbürgen, Mittwoch, 28.12.2016, 07:10 vor 3362 Tagen @ helmut-1 1493 Views

Ich hab eine interessante Info direkt auf mein Mail bekommen, von einem Herrn, der Versicherungsmakler ist.

Diese Info geht in diese Richtung, dass die KFZ-Haftpflicht generell zahlen muss, - es stellt sich die Frage, ob und wann sie gemäß geltendem Recht die geleisteten Summen z.B. von dem Fahrer zurückverlangen kann.

Das leuchtet mir insofern ein, weil im Pflichtversicherungsgesetz geregelt st, dass alle Schäden an Dritten zu bezahlen sind.
Was "Dritte" sind, kann man z.B. hier nachlesen:

https://books.google.ro/books?id=6VTnBQAAQBAJ&pg=PA448&lpg=PA448&dq=Pflicht...
Hier steht es ausführlich beschrieben unter Kennziffer 14.

Ich zitiere:
Hierzu zählen insbesondere Insassen des Fahrzeugs, Radfahrer, Fußgänger und andere motorisierte Fahrzeugteilnehmer.

Dieser Ersatzanspruch geht beim Ableben des Geschädigten auf die Rechtsnachfolger über, also auf die Erben. Auch das ist klar beschrieben.

Da ja auch (das sage ich, ohne nachzulesen) Schäden an Gebäuden von der Haftpflicht bezahlt werden, wenn da ein Fahrzeug hineinkracht, gehe ich davon aus, dass die Weihnachtsstände dadurch genauso abgedeckt sind.

Nun kennt das PFlichtversicherungsgesetz aber auch eine Einschränkung durch die sogenannte Subsidiaritätsklausel.

https://dejure.org/gesetze/PflVG/3.html

Hängt natürlich auch von der Vertragsgestaltung resp. des Vertragstextes ab, - aber auch das ist - so wie ich es verstanden habe - klar geregelt:

http://www.finanztip.de/kfz-versicherung-direktanspruch/

Ich zitiere daraus:

Das Prinzip der Subsidiarität, also dem Verweis auf Leistungsfreiheit durch die Zahlungspflicht eines Dritten, besteht gemäß Â§ 3 PflVG nicht, wenn die Leistungsfreiheit des Versicherers auf einem der folgenden Fälle beruht:

Das Fahrzeug entspricht nicht den Vorschriften der StVZO
Das Fahrzeug wurde von einer unberechtigten Person geführt
Das Fahrzeug von einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis geführt

Der Direktanspruch ist in § 115 Versicherungsvertragsgesetz geregelt:

https://dejure.org/gesetze/VVG/115.html

Worauf der Versicherungsmakler mich auch hingewiesen hat, ist die gesetzlich geregelte Obergrenze bei berechtigten Rückforderungen der Versicherung:

http://www.iww.de/vk/archiv/aktuelle-gesetzgebung-der-regress-des-kasko-und-kfz-haftpfl...

Daraus ergibt sich, dass die Regressforderung dr Versicherung an den Fahrer bei max. 5.000 € pro Versicherungsfall liegt. Ist ja sowieso illusorisch, weil der Fahrer in Mailand erschossen wurde.

Soweit, so gut. Daraus resultiert die Verpflichtung der Versicherung zur Leistung. Irritierend ist für mich als juristischer Laie folgende Info:

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/kfz-versicherung/id_51325040/die-deckungssumme-bei...

Daraus geht zwar hervor, dass bei Personenschäden die Deckungssumme pro Person bis 12 Mio € gehen kann, was bei der Schwere der Verletzungen beruhigend ist (evtl. Rentenzahlungen für dauernde Behinderungen). Wenn nämlich die Versicherungssumme ausgeschöpft ist, steht als nächstes der Fahrzeughalter in der Haftung.

Aber ich hab auch gelesen (ich zitiere):
Wird der Unfall sogar vorsätzlich ausgeführt, steht dem Versicherten gar keine Deckung der Schäden zu.

Ich vermute aber, dass sich das auf Leistungen aus der Kasko bezieht, und auch da beschränkt sich diese Befreiung aus der Haftung auf den Fahrzeughalter selbst sowie dessen Familienangehörigen. Dazu habe ich irgendwo bei den vorhin angeführten links gelesen, dass die Haftpflichtleistung an Dritte auch in dem Fall erfolgen muss, wenn die Versicherung von der Leistung an den Versicherungsnehmer (z.B. kasko) befreit ist.

Wäre schön, wenn mein ganzes Geschwafel nun jemand aus dem Fachbereich (Recht, Versicherungen) auf sachliche Richtigkeit überprüfen und/oder ggf. korrigieren könnte. Ich bemühe mich ja, soweit es geht, keinen Mist zu schreiben.

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.