Suche Tipps zum Immobilienverkauf, die Sachlage ... mkT

igelei @, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 19.12.2016, 12:20 vor 3370 Tagen 3136 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:05

... sagen wir, ein Freund will sein Elternhaus im Speckgürtel von Berlin verkaufen. Da das der erste Immobilienverkauf in seinem Leben ist, hat er also keine Ahnung von gar nix.
So viel hat er mittlerweile mitbekommen:
-Niemals einem Makler Alleinvertetung unterschreiben

Die restlichen Fragen wären folgende:
1.) Verkauf selbst in die Hand nehmen (Inserat immoscout etc. zwecks Einsparung unverschämter Maklergebühr) – was muss man dabei beachten, um halbwegs rechtssicher zu sein (bei Formulierung der Beschreibung)?

2.) Wenn Interessenten vorhanden sind, wie geht es dann weiter (Vertrag, Notar etc.)?

Momentan halte ich es für einen guten Zeitpunkt. Da auch nicht die Absicht besteht, den Altersruhesitz (ist zwar noch eine Weile hin) im Schland zu lassen, kann das Haus auch weg. :-)

Schon mal Danke für Eure Hilfe...

MfG
igelei

So würde ich es machen

Lechbrucknersepp, Montag, 19.12.2016, 12:45 vor 3370 Tagen @ igelei 2683 Views

Unverbindliche Empfehlungen und selbstverständlich eigenes Risiko bei allem, was Du tust:

1. Andere machen lassen
Wenn Du einen guten Draht zu einer Sparkasse oder Raiffeisenbank hast, lass die Immobilie dort schätzen und die Immobilienabteilungen auf Basis eines Mindestpreises den Verkauf erledigen. Hinterfrage den Schätzwert ggf.

2. Selbst in die Hand nehmen
Du brauchst gute Vorstellungen über den Wert der Immobilie. Dafür gibt es vereidigte Sachverständige, die die Schätzung übernehmen. Hinterfrage den Schätzwert ggf.
Wenn Du dann auf Basis dieses Preises eigenständig verkaufst (beispielsweise über Immo-Portale), brauchst Du noch einen guten Notar, dem Du vertraust. Deren Job ist es gute, wasserdichte Verträge aufzusetzen und die Grundbucheintragung etc. vornehmen zu lassen.

Fazit: Du brauchst so oder so gute Partner an Deiner Seite, denen Du vertraust und über den Wert musst Du Dir auch so klar werden, dass keine größeren Unsicherheiten und Zweifel mehr bestehen.

Und vor allem das Finanzamt nicht vergessen!

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 12:51 vor 3370 Tagen @ Lechbrucknersepp 2411 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:06

Denn die Staatskrake will auch was abhaben vom Kuchen.[[nono]]

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Beste Grüße

GRIBA

Staatskrake

Michael Krause @, Montag, 19.12.2016, 12:58 vor 3370 Tagen @ Griba 2357 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 13:06

Denn die Staatskrake will auch was abhaben vom Kuchen.[[nono]]

Was will denn das Finanzamt vom Verkäufer bei einer Immobilie, die länger als 10 Jahre gehalten wurde, abhaben?

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Ganz einfach: den Veräußerungsgewinn. (oT)

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:04 vor 3370 Tagen @ Michael Krause 1492 Views

- kein Text -

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Beste Grüße

GRIBA

Danke für den Tipp - ist bei mir noch nicht schlagend geworden ;) (oT)

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:56 vor 3370 Tagen @ Lechbrucknersepp 1291 Views

- kein Text -

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Beste Grüße

GRIBA

In diesem Zusammenhang eine Zusatzfrage an die Experten und ein weiterer Tipp vom zip:

zip @, Montag, 19.12.2016, 13:26 vor 3370 Tagen @ igelei 2135 Views

Hallo in die Runde,

für den Käufer fallen ja beim Kauf eine Reihe "Nebenkosten" an. Konkret: Die Grunderwerbsteuer (in Bayern derzeit 3,5 % vom Kaufpreis).

Miterworbenes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. [[zwinker]]

Meine Frage ist, wie das Inventar definiert wird. Kann es sich dabei um maßgefertigte Schrankwände handeln, ähnlich einer hochwertigen Einbauküche? Wie ist es mit aufwändiger Netzwerktechnik und Steuergeräten für die Regelung von Klima und Heizung? Ich meine hiermit nicht die fest verlegten Kabel unter Putz, vielmehr die Regelelektronik, das WLAN, die Serverarchitektur und eine entsprechende USV.

Können diese Sachen einen mittleren fünfstelligen Betrag ausmachen, der dem Käufer einen Anreiz verschafft, die Immobilie steuerlich "attraktiv" zu erwerben? Oder begibt man sich damit auf dünnes Eis?

Ein weiterer Tipp an den Themenstarter: Bitte VOR allen Aktivitäten in Richtung Verkauf prüfen, ob die Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben will. Das ist im Rahmen der vielen aktuellen Bauprogramme für sozialen Wohnungsbau nicht abwegig.

Zitat:
Die Ausübung des Vorkaufsrechts führt dazu, dass der abgeschlossenen Kaufvertrag nicht mit dem ursprünglichen Käufer, sondern an dessen Stelle mit der Gemeinde erfolgt.

Dies bedeutet: Durch eine wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts wird der Käufer aus dem Kaufvertrag "herauskatapultiert" und die Gemeinde tritt im Vertrag an die Stelle des Käufers.

Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/1299-wohneigentum-verkaufen-vorkaufsrecht-der-gem...

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.zip

Und prüfen, was evtl. im Grundbuch eingetragen ist

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:12 vor 3370 Tagen @ zip 1398 Views

Hallo Zusammen,

auch sollte man sich schlau machen, welche Dinge im Grundbuch eingetragen sind bzw. auf der Immo lasten.

Da kann es unschöne Überraschungen geben... [[sauer]] (Niesbräuche, Vorzugsrechte, Auflassungsvormerkungen usw.)

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Grüße

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Bodenrichtwert feststellen

Orlando ⌂ @, Montag, 19.12.2016, 13:47 vor 3370 Tagen @ igelei 1864 Views

Zur Orientierung über den Grundstückswert sollte man den sog. Bodenrichtwert bei der Gemeinde/Stadt erfragen. Meist kann man den im Internet finden.

Da die Gemeinden über alle Grundstücksveräußerungen informiert werden, kennen sie die gezahlten Preise.

Den Wert des/der Gebäude kann man selbst schätzen, Anhaltspunkte liefert bspw. die Brandversicherungssumme, da gibt es einen Baupreisindex.

Abhängig von der Region kann es auch sinnvoll sein, die Immo vom Katasteramt schätzen zu lassen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:07 vor 3370 Tagen @ Orlando 1415 Views

Man hat dann ein "Amtliches Gutachten" zum Wert der Immo., auf dessen Basis weiter verhandelt werden kann. Da diese Gutachten aber in der Qualität von Region zu Region stark schwanken können, sollte man sich da vorher kundig machen.

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Beste Grüße

GRIBA

Zur Info: Nächstes Jahr sollten neue Bodenrichtwerte gelten (zumindest in BY)

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:04 vor 3370 Tagen @ Orlando 1309 Views

Für 2017 sollten wieder aktualisierte Bodenrichtwerte der Landratsämter erscheinen. Dies ist zumindest in Bayern der Fall.

Immowerte kennen derzeit nur eine Richtung: nach oben, also vielleicht einfach noch die zwei Wochen bis 2017 warten [[zwinker]]

Da ich für Links keine Richtigkeit übernehmen kann [[euklid]] mal nach "§§ 193, 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV" googeln.

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Grüße

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... and girls of course!

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Wohngebäudeversicherung

aemb, Montag, 19.12.2016, 15:44 vor 3370 Tagen @ igelei 1746 Views

Falls das Haus leer steht, unbedingt die (hoffentlich vorhandene) Wohngebäudeversicherung darüber informieren.

Leerstand wird oft als meldepflichtige Erhöhung des Versicherungsrisikos betrachtet und führt daher meist auch zur Erhöhung der Prämie.

Darum: Leerstand unbedingt vermeiden.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 19.12.2016, 15:55 vor 3370 Tagen @ aemb 1768 Views

Es reicht auch nicht, da offiziell jemand drinnen wohnen zuhaben, der aber selten bis nie da ist - die Immo ist sonst schneller Schrott (Vandalismus!), als man gucken kann (und die Versicherung fein raus).

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Beste Grüße

GRIBA

Wichtigst: Bei allen Neuland-Anpreisungen immer die - und nur diese - Schokoseite ablichten ;-)

Ikonoklast @, Montag, 19.12.2016, 17:07 vor 3370 Tagen @ lowkatmai 1611 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 17:34

Der Mensch ist doch ein Augentier.

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Grüße

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... and girls of course!

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Herzliches Dankeschön an alle Tippgeber, da bleibt Einiges zu lesen :-) (oT)

igelei @, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 19.12.2016, 19:41 vor 3370 Tagen @ igelei 1057 Views

- kein Text -

Hier mal die Vorgehensweise in Stichworten

Ella @, Dienstag, 20.12.2016, 00:37 vor 3369 Tagen @ igelei 1168 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.12.2016, 01:12

Den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen macht Sinn igelei, da man die Maklerprovision im Prinzip auf den Kaufpreis aufschlagen kann. Für den Kunden zählt schlussendlich nur der Endpreis. Ein Verkauf ist derzeit nicht schwierig, zumal es sich um eine gute Lage handelt, wie ich dem post entnehme. Man schaltet eine Anzeige auf einem bekannten Immo-Portal, etwas anderes macht ein Makler auch nicht. Das Einzigste was zum Problem werden könnte ist die Immobilienkredit-Richtlinie, da sie Kredite erschwert.

Hier die Vorgehensweise in Stichworten:

- Anzeige schalten auf Immo-Portal
- ausführliche Beschreibung des Objekts
- und des Umlands (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.)
- möglichst viel ausfüllen da viele Käufer selektieren (z.B.Bauphase - Haus fertig gestellt ankreuzen)
- ansprechende Überschrift - provisionsfrei kann in Überschrift eingefügt werden
- möglichst viele, nicht zu kleine Bilder, auch vom Garten etc.
- Baupläne, Lageplan, Luftaufnahme falls vorhanden
- ein Energiepaß muss vorhanden sein
- Preisfindung: mit den anderen Angeboten vergleichen
- Bodenrichtwerte kann man von Website der Stadt runterladen
- Preis lieber etwas höher veranschlagen - Verhandlungsspielraum
- wird man überrannt mit Anfragen, ist der Preis zu niedrig, dann erhöhen
- wenig Nachfragen, Preis zu hoch, oder Angebot nicht attraktiv präsentiert (Abhilfe könnte da z.B. Home Staging schaffen)

- einen aktuellen Grundbuchauszug holen (für Käufer - Bankkredit)
- Pläne die man dem Käufer vorlegen kann
- Wohnflächenberechnung
- Finanzierungsbestätigung von der Bank des Käufers geben lassen
- Schlüsselübergabe erst, wenn Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers vorhanden ist
- Übergabeprotokoll anfertigen, Zeuge mitnehmen

Gruss
Ella

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Die einfachen Leute wollen nur Brot und Spiele.
(Juvenal, römischer Satiriker) - Das gilt unverändert...

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