Hoher Anstieg bei Kindergeld-Zahlungen an EU-Ausländer, 5,9 Milliarden an im EU-Ausland lebende Kinder ohne deutsche Staatsangehörigke

Albrecht @, Sonntag, 18.12.2016, 19:25 vor 3372 Tagen 3518 Views

Laut Bundesagentur für Arbeit zahlte Deutschland im November Kindergeld an 185.149 im EU-Ausland lebende Kinder, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Das berichtet die Zeitung "Bild" (Montag) unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur.

Im Dezember 2015 lag die Zahl der Kinder noch bei rund 120.000 – ein Anstieg von 54 Prozent binnen elf Monaten.

Hier weiter im Text:

Hoher Anstieg bei Kindergeld-Zahlungen an EU-Ausländer


Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Veruntreuung von Steuergeldern ...

politikus @, Montag, 19.12.2016, 07:46 vor 3372 Tagen @ Albrecht 1864 Views

... durch unsere Volksvertreter. Ich wünschte mir eine ähnliche Großzügigkeit für diejenigen, die das Land aufgebaut haben. Hoffentlich gibt es 2017 die Quittung dafür. Wenn nicht, dann schätze ich die Deutschen als so vertrottelt ein, dass sie nichts anderes verdient haben.

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Ich traue den verlogenen selbstzensierten "Main-Stream-Qualitäts-Medien" schon lange nicht mehr!

wohne auch im Ausland, wie beantrage ich das für meine Kinder?! (oT)

bude @, Montag, 19.12.2016, 09:30 vor 3371 Tagen @ Albrecht 1601 Views

- kein Text -

Hauptwohnsitz in D anmelden, danach zur Arbeitsagentur, Antrag ausfüllen

Sorrento @, Montag, 19.12.2016, 10:19 vor 3371 Tagen @ bude 1683 Views

deine Kinder können irgendwo auf diesem Planeten leben, ganz egal...

geht Nebenwohnsitz?

bude @, Montag, 19.12.2016, 10:22 vor 3371 Tagen @ Sorrento 1603 Views

Hauptwohnsitz kann ich schlecht ummelden.

Hatte das auch mal gelesen, ist ja völlig absurd.

sonst noch tipps?

danke, bude

Es geht um die Steuerpflicht für D

Sorrento @, Montag, 19.12.2016, 10:55 vor 3371 Tagen @ bude 1616 Views

denn eigentlich ist das Kindergeld nur eine (der effektiven Höhe nach) pauschale Steuererleichterung bzw. das freigestellte Existenzminumum eines von dir abhängigen Kindes. Und deswegen solltest du im Inland steuerpflichtig sein.

Grundsätzlich gilt:

ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG erbracht
ist der Antragsteller in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig. wird das Kindergeld als Sozialleistung nach dem BKGG gezahlt.
Welches Gesetz im Einzelfall einschlägig ist, hängt vom Wohnsitz oder der Steuerpflicht des jeweiligen Antragstellers ab.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html

Crazy, da ich Mieteinkünfte ich D versteuere,

bude @, Montag, 19.12.2016, 11:09 vor 3371 Tagen @ Sorrento 1599 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 14:16

habe ich nun Anspruch?!
Werde hier rückmelden.
Über rückwirkende Ansprüche mag ich gar nicht nachdenken.

Danke, bude

denn eigentlich ist das Kindergeld nur eine (der effektiven Höhe nach)
pauschale Steuererleichterung bzw. das freigestellte Existenzminumum eines
von dir abhängigen Kindes. Und deswegen solltest du im Inland
steuerpflichtig sein.

Grundsätzlich gilt:

ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so
wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG erbracht
ist der Antragsteller in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig.
wird das Kindergeld als Sozialleistung nach dem BKGG gezahlt.
Welches Gesetz im Einzelfall einschlägig ist, hängt vom Wohnsitz oder
der Steuerpflicht des jeweiligen Antragstellers ab.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html

Hast du denn dann eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht?

Sorrento @, Montag, 19.12.2016, 11:17 vor 3371 Tagen @ bude 1496 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.12.2016, 14:14

Denn so arm, dass du KG als Sozialleistung bekommen wirst, bist du wohl nicht.


1. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht umfasst alle Einkünfte, die im Rahmen der 7 Einkunftsarten, die in § 2 EStG aufgeführt sind. Dabei ist nach dem sog. Universalitätsprinzip grundsätzlich das Welteinkommen maßgebend, sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes geregelt ist. Bei der beschränkten Steuerpflicht hingegen sind nur die inländischen Einkünfte im Sinne des § 49 EStG einkommensteuerpflichtig...


Für beschränkt Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte weitaus überwiegend in der Bundesrepublik erzielen, besteht die Möglichkeit, sich wahlweise als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandeln zu lassen. Vgl hierzu § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG und Ausländische Arbeitnehmer.

http://www.schloer-stb.de/en/lexikonS.php?id=658&i=&lexikon=S&no_body=1

Wenn man ohne Prüfung von zweifelhaften Sites abkupfert

Michael Krause @, Montag, 19.12.2016, 12:49 vor 3371 Tagen @ Albrecht 1518 Views

Es wurden lediglich 470 Millionen EURO gezahlt und nicht über 5 Milliarden. Hierauf hätte man auch selber kommen können, wenn man weiß, dass für 185.000 Kinder gezahlt wurde. Sorry, so etwas zu verbreiten ist einfach unseriös.

Ach ja, es gibt zahlreiche Quellen dazu im Netz. So z.B. diese
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutschland-zahlt-470-millionen-kindergeld-an-eu-...

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Kindergeld-Zahlungen korrekt?

Leserzuschrift @, Montag, 19.12.2016, 13:10 vor 3371 Tagen @ Albrecht 1467 Views

Hallo,

mir scheinen die Zahlen nicht korrekt sein zu können...

5,9 Mrd EUR in 2016 => ca 500 Mio EUR / Monat
500 Mio EUR / Monat für 185000 Kinder => ca 2700 EUR / Monat und Kind

Woher kommen die Zahlen auf MMnews?

Viele Grüße

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