Lebenshaltungskosten unbegleiteter Jugendlicher/junger Erwachsener mit Asylanliegen FAQ

Dieter, Dienstag, 13.12.2016, 17:40 (vor 3376 Tagen)3897 Views
bearbeitet von Dieter, Dienstag, 13.12.2016, 18:07

Hallo,
beispielhaft bei den Regelungen für Rheinland-Pfalz kann man nachschauen, welche Bedürfnisse und Notwendigkeiten den Jugendlichen zugeschrieben werden und in welchem Umfang eine Kostenerstattung von den Jugendämtern erfolgt.
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/junge-fluechtlinge-in-...

Interessant die Eingangsvoraussetzung:
Vor der Inobhutnahme muss eine erste Alterseinschätzung stattgefunden haben, aus der hervorgegangen sein muss, dass zumindest die Minderjährigkeit des jungen Menschen nicht ausgeschlossen werden konnte.

Schaut man sich die Regelungen an, so ergibt sich bei mir der Eindruck, daß die Aufnahme von Jugendlichen aus dem Irak, Syrien, Afghanistan usw. durchaus ein extrem lohnendes Geschäftsmodell sein kann. Auch für Pflegefamilien finanziell nicht uninteressant.

Erstaunlich finde ich, in welchem Umfang hier Geld in die Hand genommen wird, Geld, welches anderen Bedürftigen verwehrt wird.

Gruß Dieter


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