Abmahnung Arbeitgeber / Bitte um Rat

Leserzuschrift @, Dienstag, 13.12.2016, 11:44 vor 3376 Tagen 7418 Views

Hallo,

ich bin im sozial, pädagogischen Bereich tätig.
Von Beruf bin ich staatl. anerkannter Haus- und Familienpfleger.

Meine Aufgaben sind, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Haus-_und_Familienpfleger

Nun hat mir meine Arbeitgeberin einen Einsatz verordnet, ich müsse einem an Krebs erkrankten Mann dessen Wohnung reinigen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten.

Als ich zu dem Herrn ging und seine Wohnung in Augenschein nahm, fiel ich aus allen Wolken.
Verwahrlost, vermüllt und der Geruch in seinen vier Wänden war alles andere als angenehm.

Auf dem Staubsauger war eine Staubschicht von einem Zentimeter, die Fußböden, die sanitären Einrichtungen, die Küche, der Herd verklebt durch Dreck und Hitze, die Spüle verdreckt, alle Verblendungen der Steckdosen waren entfernt, der Fußboden mit Dreck verschmiert, voller Brandlöcher durch im Suff fallen gelassene Zigaretten, durch die Fenster kann man nicht mehr durchsehen, die zuvor weißen Fensterrahmen dunkelbraun verklebt durch Zigarettenqualm, die gesamte Wohnung vermüllt und verwahrlost usw.

Er ist Hartz IV Empfänger, hatte nicht einmal einen Wischeimer, keine Bodenlappen.

Ich habe mich geekelt, diese Wohnung zu säubern.
Der Mann hatte mein Mitgefühl.
Wenn ich zu den Einsätzen gehe, reicht in der Regel meine private Kleidung.
Ich habe keinen Schutzanzug und dergleichen von meiner Arbeitgeberin erhalten.
Obwohl ich ihr genügend Fotos über den Zustand der verwahrlosten Wohnung gesendet habe.
Die Antwort der Geschäftsleitung war, es ist ein Messi.
Ich bat die Geschäftsleitung, mit mir oder unabhängig die Wohnung des Herrn ...... zu besichtigen.
Die Antwort darauf war: " Diese Woche geht's nicht, nächste Woche sieht es schlecht aus."

Ich habe meiner Arbeitgeberin dann einen Brief geschrieben:
"Der Einsatz bei Herrn ..... ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht zu verantworten.

Ich fand eine vermüllte und verwahrloste Wohnung vor, siehe Fotos vom..... an die Geschäftsleitung.

Mit der Bitte, den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, wurde mir von der Geschäftsleitung aus zeitlichen Gründen eine Absage erteilt.

Dem Kliniksozialdienst (die die hauswirtschaftliche Hilfe bei der Krankenkasse beantragt hat) erzählte ich vom Zustand der Wohnung.
Der Kliniksozialdienst hatte keine Einsicht und Vorstellung vom Zustand der Wohnung.
Der Dienst meinte dazu, dass das nicht meine Aufgabe sei, eine über längere Zeit verwahrloste Wohnung zu entmüllen.
Wir diskutierten über eine Betreuung (gesetzlicher Betreuer, Aufgabenkreis Aufenthaltbestimmungsrecht).

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Wohnung mehrere Monate nicht gereinigt wurde.

Meinem Hausarzt erzählte ich von der vermüllten und verwahrlosten Wohnung, ich zeigte ihm auch die Fotos und ein Video.
Er beanstandete, dass durch die unhygienischen Zustände eine Gefahr für meine Gesundheit bestehe, wenn ich dort weiter arbeiten sollte.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege wäre dafür zuständig.

Meine Gesundheit geht mir vor und Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Beschäftigten.

Wie Sie wissen, steht in der Vereinbarung über den Einsatz einer Haus- und Familienpflege in der Rubrik: Aufgaben in der Haus- und Familienpflge dazu folgendes:"Außergewöhnliche Hausarbeiten wie z.B. Großputz gehören nicht zum Aufgabengebiet.

Daher sollte der Einsatz bei Herrn ......wegen obengenannter Gründe eingestellt werden.

MfG

--------------------

Und jetzt erhielt ich eine Abmahnung, am 12.12.16

"Anstatt diesen Mann zu unterstützen, haben Sie ihn nur mit Vorwürfen und Vorhaltungen angegriffen und Kliniksozialdienst informiert, wie verdreckt und verkommen seine Wohnung sei, ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu halten.
Sie haben hier unweigerlich Ihre Kompetenzen überschritten, hierzu hatten Sie keinen Auftrag. Herr ..... ist ein schwer kranker Mann und wurde dadurch total verunsichert, so dass dieser Sie auf keinen Fall mehr in seiner Wohnung empfangen möchte.

Ich mahne Sie deshalb hiermit ab und weise Sie darauf hin, dass bei einer weiteren Verfehlung dieser Art eine Kündigung Ihres Arbeitsplatzes zur Folge haben kann." Ende

-------------------

In der Regel rede ich sachlich mit den Kunden.
Ich habe meine Arbeitgeberin schon das zweite Mal vors Arbeitsgericht zitiert, wegen verspäteter Urlaubsgewährung, regelmäßiger verspäteter Lohnzahlungen usw.
Jetzt sucht die Dame nach Fehlern, um mir eins auszuwischen. Mobbing?

Ich bin über 60 Jahre und suche nach einer anderen Arbeitsstelle, es ist aber schwierig in der heutigen Zeit.

Was meinen die Foristen über diesen Vorgang?

Wichtig: Abmahnung nicht unterschreiben oder in irgendeiner Weise "Schuld" eingestehen!

Ikonoklast @, Dienstag, 13.12.2016, 11:53 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 5170 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 13.12.2016, 12:04

Hi,

das Wichtigste in Deinem Fall ist, die Abmahnung unter keinen Umständen zu unterschreiben! Wer eine Abmahnung unterschreibt -auch ohne abmahnfähigen Grund- hat im Anschluss wesentlich schlechtere Karten diese wieder loszuwerden.

Solltest Du Gewerkschaftsmitglied sein, wende Dich an diese, ansonsten ab zum Fachanwalt => Schutzpflicht für Leben und Gesundheit

Viel Erfolg und Kopf hoch!

--
Grüße

---

... and girls of course!

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Kundig machen

Balu @, Dienstag, 13.12.2016, 12:00 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4869 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 13.12.2016, 20:12

ob ihre Ablehnung eindeutig rechtens ist, wenn ja, RA einschalten, den AG erneut vor´s ArbG zerren - evtl. mit dem RA vorab einen Deal durchsprechen, um sich mit dem AG einvernehmlich gegen gold shakehands zu verabschieden; sog. ein Outplacement für ein Jahr sollte da drin sein.

Das Kapital kann man als Proletarier nur mit seinen eigenen Waffen schlagen, als hau drauf!

Gruß + Mut
Balu

--
Nie wieder CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke.
Die wahren Feinde eines Volkes sind seine Terroristen, die sich als Politiker, Richter, Staatsanwälte, Polizei und Verwaltungsangestellte tarnen. Der Staat als einziger Hort allen Terrors.

Outplacement für ein Jahr: Vergiss es

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:36 vor 3376 Tagen @ Balu 4005 Views

Der AG kündigt fristlos, nach einem Gespräch mit dem Anwalt des AN und einer Klageandrohung wird es eine fristgemässe Kündigung,

und

bei viel Geschick des Anwaltes bekommt man pro dort gearbeitetem Jahr ein halbes Monatnettoeinkommen - wenn man nicht klagt.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Abmahnung anhand Beispiel eines Kollegen

jimmy69 @, Dienstag, 13.12.2016, 12:02 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 5216 Views

Ich kann nur raten, VORHER Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, Ideologie hin oder her. Alternativ vielleicht ein Rechtsschutz für Arbeitsrecht, ist aber immer unsicher wegen der Kostenübernahme.
Die Rechtsabteilung der Gewerkschaft prüft den Fall und übt Druck auf den Arbeitgeber aus, die Abmahnung zurückzunehmen. Andernfalls Drohung mit Arbeitsgericht. Im Falle eines Kollegen reichte das, und der Arbeitgeber hat die Abmahnung kleinlaut zurückgezogen.

schwierig

Kaladhor @, Münsterland, Dienstag, 13.12.2016, 12:34 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4497 Views

In der Regel rede ich sachlich mit den Kunden.
Ich habe meine Arbeitgeberin schon das zweite Mal vors Arbeitsgericht
zitiert, wegen verspäteter Urlaubsgewährung, regelmäßiger verspäteter
Lohnzahlungen usw.

Ich tippe mal, dass das so eine kleine, mobile Alten- und Krankenpflegeklitsche ist, richtig?

Jetzt sucht die Dame nach Fehlern, um mir eins auszuwischen. Mobbing?

Ich vermute eher, dass die mit ihrem Unternehmen ums Überleben kämpft und alles annehmen muss, um den Betrieb am Laufen zu halten. Würde daher eher nicht auf Mobbing tippen.

Und wenn man ganz ehrlich ist, die ganzen Institutionen sind was den Pflegebereich anbelangt überaus knauserig, was dann solche Zustände wie die von Ihnen bei diesem "Kunden" beschrieben zur Folge hat. Vor allem, wenn dann noch erschwerend hinzukommt, dass da soviele Verantwortliche involviert sind...führt nur zu einem fröhlichen Schwarzer-Peter-weiterschieben.

Gewerkschaften helfen da nicht wirklich weiter, und ein weiteres Verklagen des AG bringt Ihnen und auch dem Menschen, der da in derartigen Zuständen dahinvegetieren muss, auch nichts. Sie könnte das u.U. auf lange Sicht den Arbeitsplatz kosten, und die Anzahl verfügbarer Arbeitsplätze für 50+ ist recht überschaubar.

Ich würde dringendst das Gespräch mit dem AG suchen und mich auch nicht abwimmeln lassen. Und man sollte die Krankenkasse mit ins Boot holen, damit diesem Menschen geholfen wird.

Sollten diese Bemühungen nichts einbringen, würde ich nur mal anklingen lassen, dass ich mich fragen würde, über welche Kostenstellen so ein Großreinemachen denn eigentlich abgerechnet wird. Denn es ist ja schließlich keine Pflegedienstleistung...

Grüße,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Ungerechtfertigten Abmahnungen sollte man zudem ZU DEN PERSONALKTEN w i d e r s p r e c h e n!

Literaturhinweis @, Dienstag, 13.12.2016, 12:37 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 5440 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.12.2016, 21:19

Die Frage ist generell, ob die jeweilige Abmahnung gerechtfertigt ist. Wenn man anderer Ansicht ist, ist es mit dem Nicht-Unterschreiben allein nicht getan, man sollte ihr zudem schriftlich mit Gründen widersprechen und in diesem Widerspruchsschreiben gleichzeitig höflich, aber bestimmt den Satz "Ich bitte, diesen Widerspruch ebenfalls zu meinen Personalakten zu nehmen" hinzufügen. Ggf. kann aber bereits hier der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht geboten sein, denn der Laie neigt dazu, Widersprüchliches und Schädliches mit hinein zu mengen, etwa "Dabei hab' ich doch bisher immer schon willig ... [dies und das getan, was nicht zum Arbeitsvertrag paßt] ..." - Ergebnis vor dem Arbeitsgericht u.U.: "Ja, dann haben Sie ja konkludent solche Arbeitsbedingungen akzeptiert". Die Juristerei ist nicht für Jeden.

All das hilft der Arbeitsatmosphäre aber nicht unbedingt wieder auf die Beine, zumal eine Abmahnung eines ansonsten langjährig geschätzten Mitarbeiters durchaus den Grund haben kann, daß der Arbeitsgeber Wege sucht, um eine verhaltensbedingte Kündigung 'rechtssicher' zu konstruieren (behauptete Arbeitsverweigerung u.a., jedoch: "Ihr Chef muss Sie vor Überlastung bewahren". Siehe auch spiegel.de "Eine Abmahnung - was jetzt?").

Oft ist der Hintergrund, daß es dem Unternehmen schlechter geht, als die Geschäftsleitung zugibt. Das könnte, gerade bei Pflegediensten, z.B. auch daran liegen, daß die Aufsicht der Kranken- oder Pflegeversicherungen bei einer Prüfung denen Fehler nachweisen konnte und das Unternehmen nun 'auf dem Kieker' hat. Da kommt eine parallele Beschwerde eines -noch dazu erfahrenen- Arbeitnehmers beim Kliniksozialdienst nicht so gut. 'Rufschädigung' des Arbeitgebers ist ein gern versuchter und oft erfolgreicher Kündigungsgrund.

Denn beim genannten Alter hat er eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen zu berücksichtigen, d.h. zuerst werden die jüngsten Arbeitnehmer mit der kürzesten Beschäftigungsdauer gekündigt, wenn es andere, gleichqualifizierte, aber ältere und länger beschäftigte gibt. Eine oftmals gewünschte Verjüngung des Personalstamms gelingt also nach deutschem Arbeitsrecht nur über -evtl. ungerechtfertigte- Abmahnungen oder relativ hohe Abfindungen, um zu einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag zu kommen.

Wichtig ist, nun keinen Anlaß zu einer verhaltensbedingten Kündigung zu bieten, denn ist diese einmal formal korrekt ausgesprochen, so zeigt die Rechtstatsachenforschung, daß auch das für den Gekündigten erfolgreiche Arbeitsgerichtsverfahren in den seltensten Fällen zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern zu einem Vergleich mit ggf. mickriger Abfindung führt, die dann zudem noch auf's Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Ansonsten: "Ohne Job mit 45+: Strategien und Perspektiven für Arbeitssuchende" oder "BEWERBUNGEN FÜR SOZIALE JOBS: Azubis – Jobwechsler – Seiteneinsteiger – Arbeitslos – Einstieg nach Mutterschaftspause – Bewerbungen für Ältere ...".

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Danke, wieder was gelernt.

Ikonoklast @, Dienstag, 13.12.2016, 12:42 vor 3376 Tagen @ Literaturhinweis 4196 Views

Wenn man anderer Ansicht ist, ist es mit dem
Nicht-Unterschreiben
allein nicht getan, man sollte ihr zudem schriftlich mit Gründen
widersprechen und in diesem Widerspruchsschreiben gleichzeitig höflich,
aber bestimmt den Satz "Ich bitte, diesen Widerspruch ebenfalls zu
meinen Personalakten zu nehmen"
hinzufügen. Ggf. kann aber bereits
hier der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht geboten sein, denn der
Laie neigt dazu, Widersprüchliches und Schädliches mit hinein zu mengen,
etwa "Dabei hab' ich doch bisher immer schon willig ... [dies und
das getan, was nicht zum Arbeitsvertrag paßt] ..." - Ergebnis vor dem
Arbeitsgericht u.U.: "Ja, dann haben Sie ja konkludent solche
Arbeitsbedingungen akzeptiert"
. Die Juristerei ist nicht für Jeden.

--
Grüße

---

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Wichtig: Eine schriftliche Stellungnahme!

Beo2 @, NRW Witten, Dienstag, 13.12.2016, 12:55 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4313 Views

Die Antwort der Geschäftsleitung war, es ist ein Messi. Ich bat die Geschäftsleitung, mit mir oder unabhängig die Wohnung des Herrn ...... zu besichtigen. Die Antwort darauf war: "Diese Woche geht's nicht, nächste Woche sieht es schlecht aus."

> Ich habe meiner Arbeitgeberin dann einen Brief geschrieben: "Der Einsatz bei Herrn ..... ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht zu verantworten.

Sicher, nicht zu verantworten als für ein normaler, gewöhnlicher haus-/familienpflegerischer Einsatz. Hier ist ein spezieller, besonders aufwendiger und außergewöhnlicher Einsatz und medizinische fachliche Behandlung erforderlich. Extremer Messitum ist eine schwere seelische Erkrankung. Erkundige dich.

Ich fand eine vermüllte und verwahrloste Wohnung vor, siehe Fotos vom..... an die Geschäftsleitung. Mit der Bitte, den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, wurde mir von der Geschäftsleitung aus zeitlichen Gründen eine Absage erteilt.

Dies gehört in deine Gegendarstellung rein. Du solltest eine ausführliche Stellungnahme zu deiner Abmahnung schreiben, in der Du Satz für Satz (nach dem Stil eines Forumsbeitrags) deine Gegendarstellungen formulierst. Wenn sie fertig ist, gib sie in Anwesenheit eines Augenzeugen der Geschäftsführung in die Hand, mit der Bitte, diese unbedingt in deine Personalakte ebenfalls aufzunehmen. Darauf hast Du ein Recht .. und hat sich in meinem Fall sehr bewährt. Du wirst sie möglicherweise später brauchen.

Dem Kliniksozialdienst (die die hauswirtschaftliche Hilfe bei der Krankenkasse beantragt hat) erzählte ich vom Zustand der Wohnung. Der Kliniksozialdienst hatte keine Einsicht und Vorstellung vom Zustand der Wohnung. Der Dienst meinte dazu, dass das nicht meine Aufgabe sei, eine über längere Zeit verwahrloste Wohnung zu entmüllen.

Das sehe ich auch so .. gehört in deine schriftliche Stellungnahme rein, inklusive Erwähnung standardmäßiger fachlicher Bestimmungen (der Wohlfahrtsverbände).

Wir diskutierten über eine Betreuung (gesetzlicher Betreuer, Aufgabenkreis Aufenthaltbestimmungsrecht).

Messitum ist eine seelische Erkrankung. Die Person gehört in eine gesetzliche Betreuung und eine psychiatrische Behandlung. Diese Fachdienste sollten alles weitere veranlassen; sie stehen über deinem Arbeitgeber.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Wohnung mehrere Monate nicht gereinigt wurde. Meinem Hausarzt erzählte ich von der vermüllten und verwahrlosten Wohnung, ich zeigte ihm auch die Fotos und ein Video. Er beanstandete, dass durch die unhygienischen Zustände eine Gefahr für meine Gesundheit bestehe, wenn ich dort weiter arbeiten sollte.

Lass Dir dies schriftlich bestätigen - und rein damit in die Personalakte (Fotokopie natürlich) zusammen mit deiner Stellungnahme. Du wirst es möglicherweise brauchen. Dein zu erwartendes Arbeitgeberzeugnis steht auf dem Spiel .. und vielleicht auch Sperre bei Hatz-IV?

Wie Sie wissen, steht in der Vereinbarung über den Einsatz einer Haus- und Familienpflege in der Rubrik: Aufgaben in der Haus- und Familienpflge dazu folgendes:"Außergewöhnliche Hausarbeiten wie z.B. Großputz gehören nicht zum Aufgabengebiet.

Rein damit in deine Stellungnahme zu der Abmahnung.

Ich habe meine Arbeitgeberin schon das zweite Mal vors Arbeitsgericht zitiert, wegen verspäteter Urlaubsgewährung, regelmäßiger verspäteter Lohnzahlungen usw.

Über all diese Dinge ein Notizbuch anlegen .. als argumentative und Gedächtnisstütze fürs später.

Jetzt sucht die Dame nach Fehlern, um mir eins auszuwischen. Mobbing?

Das ist klar .. ist zumindest grenzwertig. Vermeide aber tunlichst, solche Beschuldigung zu erheben! Das wäre eine Sache des Gerichts.
Ich empfehle Dir, rückblickend und ab sofort alle relevanten Vorkommnisse zu notieren, mit Datum, Ortsangabe, Namen von Augenzeugen, und der Kurzbeschreibung. Sammele und analysiere die Teamprotokolle, wo diese Dinge zur Sprache kommen. Du wirst es möglicherweise als Gedächtnisstütze und Beweismaterial brauchen. Denn, Du wirst vermutlich wegen dem (schlechten) Arbeitszeugnis eine Prozess führen oder wenigstens per Anwalt androhen müssen.

Es wäre auch nicht falsch, diese Dinge im Teamgespräch oder in der Supervision zur Sprache zu bringen, um Offenheit und Transparenz zu wahren. Das könnte deine Vorgesetzte zu weiteren dummen Fehlern verleiten. Überlege, wer unter den Kolleg(inn)en dein späterer Zeuge sein könnte .. ohne ihn/sie bereits jetzt zu behelligen. Du solltest eine solche Person auch als stillen Augenzeugen zu weiteren Auseinandersetzung mit Vorgesetzten mitnehmen. Sie braucht kein Wort zu sagen; nur dabei sein.

Ich bin über 60 Jahre und suche nach einer anderen Arbeitsstelle, es ist aber schwierig in der heutigen Zeit.

Das ist sicher ratsam. Ich würde unausgesprochen auf eine Kündigung oder Auflösungsvertrag seitens deines AG hinarbeiten .. einfach durch Stursein und "Dienst nach Vorschrift". Und vor allem: Vergiss nicht, locker zu bleiben!

Gruß, Beo2

Die Juristerei ist nicht für jeden.

Michael Krause @, Dienstag, 13.12.2016, 14:21 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4469 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 13.12.2016, 15:11

[[lach]] You made my day.

Frage an die Hobbyjuristen: Was passiert denn, wenn der AN gar nix macht (außer Beweise zu sichern)?

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Fiese Frage - Versuch einer klugen Antwort

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 15:22 vor 3376 Tagen @ Michael Krause 3969 Views

Hallo in die Runde,

das wäre in der Tat eine der besseren Lösungen gewesen, denn durch sein "konstruktives Agieren" hat der AN seine Rechtsposition bedeutend verschlechtert.

Mit den entsprechenden Dokumenten sprich Bildbeweisen in der Hinterhand hätte jeder Anwalt vor Begeisterung Purzelbäume geschlagen und einiges für seinen Mandanten herausholen können.

Merke: Unangenehme Arbeit erledigt sich seit alters her durch Liegen lassen von selbst.

Gruß
Langmut

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

Vor allem falsche Frage

Michael Krause @, Dienstag, 13.12.2016, 15:30 vor 3376 Tagen @ Langmut 3971 Views

Richtige Fragen: Warum schickt der gerade mich dahin? Will der mich vielleicht loswerden? Hat der mich dahin geschickt, weil ich derjenige war, von dem er am wenigsten Widerstand erwartet hat? Ist das der richtige AG für mich? Was mache ich taktisch nach der Abmahnung, i.e. hilft noch Reden mit dem AG, hilft Druck o.ä.?

Ansonsten: Mit der Abmahnung kann sich der AG den Hintern abwischen, vorausgesetzt der Sachverhalt stimmt so. Reagieren muss man nicht, außer Beweise sichern. Ob man und ggf. wie man reagiert, hängt von der Beantwortung der o.g. Fragen ab. Wenn man schriftlich reagiert, sollte man allerdings wissen, was man tut.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Beweise sichern ist auch nicht für jeden

Literaturhinweis @, Dienstag, 13.12.2016, 16:02 vor 3376 Tagen @ Michael Krause 4084 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.12.2016, 21:20

Nicht nur Juristerei ist nicht für jeden ...

Ansonsten: Mit der Abmahnung kann sich der AG den Hintern abwischen, vorausgesetzt der Sachverhalt stimmt so.

... auch Sachverhalte erkennen ist nicht für jeden ... (so, daß sie juristisch subsumierbar werden)

Reagieren muss man nicht, außer Beweise sichern.

... denn Beweise sichern ist erst recht nicht für jeden. Wenn ich mir anschaue, wie oft Wald- und Wiesenanwälte bei simpelsten Fragen der Beweislastverteilung im Zivilprozeß straucheln, dann darf man vom Laien, noch dazu, wenn er sich unter Druck und existenziell bedroht fühlt, erst recht nicht viel erwarten.

Ob man und ggf. wie man reagiert, hängt von der Beantwortung der o.g. Fragen ab.

Ja, und da kommt das nächste Problem:

lto.de/jura/studium-zahlen/erste-juristische-staatspruefung/ (wer weiß ...)

Die meisten Prädikatsjuristen landen im Staatsdienst, bei internationalen Anwaltskanzleien mit Anfangsgehältern weit jenseits der 100.000 Euro p.a. oder machen als Justitiare in großen Konzernen oder Verbänden Karriere.

Ohne irgendwelchen Foristen zu nahe treten zu wollen, ist der Bodensatz in der Anwaltskanzlei des niedergelassenen Einzelkämpfers oder der kleinen Bürogemeinschaft zu finden, dessen prekäre Mitglieder sich manchmal, siehe Bremen in den siebziger Jahren, sogar ihre Robe als 'notwendiges Arbeitsmittel' vor dem Verwaltungsgericht erstreiten müssen und Sozialhlfe beziehen, Stichwort Anwaltsschwemme.

Wenn man schriftlich reagiert, sollte man allerdings wissen, was man tut.

Wenn ich hier nicht einen Stopp reinhaue, bei solchen Anfragen, dann steht zu befürchten, daß solche Leserzuschriften sich dann reihum bei allen möglichen Foren und Facebook-Seiten 'Rat' holen und sich das 'logischst klingende' heraussuchen. Und das sind dann oft, das Internet ist mittlerweile voll davon, abstruseste vielseitige (in des Wortes mehrfacher Bedeutung) 'Schriftsätze' mit dem gemeinsamen Tenor "denen zeig' ich's aber".

Daß reines Schweigen bereits ausreicht, halte ich für nur theoretisch richtig. In der Praxis, insbes., wenn die "Beweissicherung" fehlschlägt, weil der Laie nicht weiß, wie er solche gerichtsfest durchführen soll, wird er vor'm Arbeitsgericht in der Güteverhandlung dann untergebuttert, weil der 'wohlmeinende' Arbeitsrichter sich durch 'Anregen' eines frühen Vergleichs die Arbeit von Verhandlung mit Vorbereitung und Urteilsabfassung sparen möchte.

Zumal, anders, als vor dem Sozialgericht und allgemein der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor den Zivilgerichten, zu denen die Arbeitsgerichtsbarkeit gehört, nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Leider bekommen die besseren Anwälte diese Seite der Medaille nie mit, denn sie machen ja diese Fehler nicht und glauben dann, das gelte auch für die anderen Kollegen. Die Rechtstatsachenforschung spricht wie gesagt eine ganz andere Sprache.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Richtig. Einen Bossi bekommt man nur als Geiselgangster, wenn man auf Menschen schiesst.

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:49 vor 3376 Tagen @ Literaturhinweis 3613 Views

https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Bossi#Anwaltst.C3.A4tigkeit

"Bossi vertrat im Laufe seiner Karriere (...) den Entführer Dieter Degowski aus dem Gladbecker Geiseldrama."

https://de.wikipedia.org/wiki/Geiselnahme_von_Gladbeck

"Während der Flucht erschoss Degowski den 15-jährigen Italiener Emanuele De Giorgi in einem entführten Linienbus und bei der Verfolgung in die Niederlande kam bei einem Zusammenstoß mit einem LKW ein Polizist ums Leben."

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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Bossi ist auch nicht für jeden ...

Literaturhinweis @, Dienstag, 13.12.2016, 16:56 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3779 Views

"Bossi vertrat im Laufe seiner Karriere (...) den Entführer Dieter Degowski aus dem Gladbecker Geiseldrama."

Bossi übernahm gerne aussichtsreiche Fälle, das sind aussichtslose, bei denen ein Anwalt schon nichts mehr falsch machen kann, wenn sie gleichzeitig seinen Ruhm zu steigern gestatteten. Plädoyers werden von Strafverteidigern gemeinhin im Gerichtssaal gehalten, er konnte das auch in der Regenbogenpresse.

Mit Bossi vor Gericht erscheinen, konnte durchaus ein Malus sein.

Kachelmann hatte schon den richtigen Anwalt, keine Sorge.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Vor Entlassung neue Identität - Dieter Degowski verlässt Werler JVA mit neuem Namen

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 18:08 vor 3376 Tagen @ Literaturhinweis 4061 Views

Vor Entlassung neue Identität

Dieter Degowski verlässt Werler JVA mit neuem Namen

http://www.wa.de/nordrhein-westfalen/entlassung-neue-identitaet-dieter-degowski-wird-we...

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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

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Na immerhin

Michael Krause @, Mittwoch, 14.12.2016, 11:02 vor 3375 Tagen @ SevenSamurai 3282 Views

wurde der Dieter nicht wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt. Das ist doch schon mal was[[lach]]

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Wenn man über 50 ist, dann sollte man sich Sorgen machen!

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:42 vor 3376 Tagen @ Michael Krause 3960 Views

Richtige Fragen: Warum schickt der gerade mich dahin? Will der mich
vielleicht loswerden?

Wenn man über 50 ist, dann sollte man sich Sorgen machen!

ALG I gibt es nur für ein Jahr, trotz all DER LÜGEN unserer BundesreGIERung, und ALG II ist Hartz IV.

Hartz IV bedeutet arrogante, drangsalierende Mitarbeiter auf dem Arbeitsamt, die alles versuchen, um einen zu schikanieren.

Und ab 50 sind die 8 bis 17 Jahre Schikane durch Mitarbeiter der ARGE oder wem auch immer ganz schön laaaang.

--
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Jeder hat das Recht und die Pflicht, sich zu sorgen

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 17:36 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3613 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.12.2016, 19:06

Hallo in die Runde,

Wenn man über 50 ist, dann sollte man sich Sorgen machen!
ALG I gibt es nur für ein Jahr, trotz all DER LÜGEN unserer
BundesreGIERung, und ALG II ist Hartz IV.

ALG I bekam ich nur neun Monate ausgezahlt wegen der Sperrfrist bei Eigenkündigung und weil ich wenig Lust verspürte, die angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen anzunehmen. Eine von mir selbst beantragte Maßnahme wurde auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt - und da waren die neun Monate auch schon um!!!

Hartz IV bedeutet arrogante, drangsalierende Mitarbeiter auf dem
Arbeitsamt, die alles versuchen, um einen zu schikanieren.

Nö, das hängt von Mensch zu Mensch ab, da gibt es solche und solche. wenn man die Spielregeln beachtet, kommt man einigermaßen über die Runden.
Allerdings weiß ich das nur vom Hörensagen, meine Wenigkeit wurschtelt sich seit knapp drei Jahren freiberuflich durch, aber das sollte sich jeder vorher überlegen.

Und ab 50 sind die 8 bis 17 Jahre Schikane durch Mitarbeiter der ARGE
oder wem auch immer ganz schön laaaang.

Zum Schikanieren gehören immer mindestens zwei.

Setze dich in aller Ruhe an den Fluss und warte, bis die leblosen Körper deiner Feinde vorbei treiben.

Immer schön selbst agieren, sonst ist man ein gemachter Mann.

Gruß
Langmut

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

Er MUSS handeln.

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:33 vor 3376 Tagen @ Michael Krause 3732 Views

[[lach]] You made my day.

Frage an die Hobbyjuristen: Was passiert denn, wenn der AN gar nix macht
(außer Beweise zu sichern)?

Dann fliegt er. Ohne Chance vor dem Arbeitsgericht. Er MUSS handeln.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Handeln müssen ist auch nicht für jeden ...

Literaturhinweis @, Dienstag, 13.12.2016, 16:44 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3969 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 13.12.2016, 16:47

Dann fliegt er. Ohne Chance vor dem Arbeitsgericht. Er MUSS handeln.

Handeln kann ja bekanntlich auch in einem Unterlassen bestehen.

Bevor das hier noch ganz aus dem Ruder läuft, der Juristenspruch, der für viel Geld (abhängig vom Streitwert) wenig sagt: "Es kommt darauf an".

Damit ich's nicht gewesen war:

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. R. Hildebrandt: "Die Gegendarstellung als probates Mittel, um eine Eskalation zu vermeiden"

"Wenn es Ihr Ziel ist, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, empfehle ich Ihnen, eine Gegendarstellung zu schreiben. Hier legen Sie dar, warum der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf unbegründet ist. Sie können die Gegendarstellung mit der Aufforderung - oder besser mit der freundlichen Bitte - verbinden, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen."

Differenzierter HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT: "Rechts­schutz durch Ge­gen­dar­stel­lung / Wi­der­spruch: Was spricht dafür? ... Was spricht da­ge­gen?":

"Ei­ne schrift­li­che Ge­gen­dar­stel­lung bzw. ein schrift­li­cher Wi­der­spruch kann sinn­voll sein, wenn die in der Ab­mah­nung er­ho­be­nen Vorwürfe of­fen­sicht­lich un­zu­tref­fend sind, d.h. an den Tat­sa­chen vor­bei­ge­hen, und wenn da­von aus­zu­ge­hen ist, dass der Ar­beit­ge­ber die Ab­mah­nung nicht als rein tak­ti­sche Maßnah­me zur Vor­be­rei­tung ei­ner Kündi­gung an­sieht, ... Ge­gen­dar­stel­lung bzw. Wi­der­spruch sind we­nig sinn­voll, wenn sie da­mit be­gründet wer­den, dass die Ab­mah­nung zu un­klar for­mu­liert ist und der ab­ge­mahn­te Ar­beit­neh­mer da­her nicht kon­kret weiß, wie er sein Ver­hal­ten ändern soll, um ei­ner Kündi­gung zu ent­ge­hen. Denn mit ei­nem sol­chen Wi­der­spruch, der auf for­ma­le Feh­ler der Ab­mah­nung ab­zielt, lädt der Ar­beit­neh­mer den Ar­beit­ge­ber ge­ra­de­zu ein, die Ab­mah­nung er­neut und in ver­bes­ser­ter Form aus­zu­spre­chen."

Hatte ich schon irgendwo erwähnt, daß es 'darauf ankommt'?

In diesem Falle hielte ich es, eingedenk der mit einer Gegendarstellung möglicherweise sonst verbunden Gefahren, für klüger, die Abmahnung nicht tatenlos hinzunehmen. Drum schrub ich solchiges.

Und focus focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-17759/abmahnung-wie-koennen-arbeitnehmer-gegen-eine-abmahnung-vorgehen_aid_494468.html

meint "gerade, wenn die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, ist es aber für die Betroffenen von größter Bedeutung, den ungerechtfertigten Vorwurf aus der Welt zu schaffen."

(Und damit meinte er nicht 'gehe hin zur Messiwohnung und mach's halt doch noch'.)

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Das Kind, der Brunnen und das Hineinfallen

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 15:12 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4277 Views

Hallo in die Runde,

im sozial-pädagogischen Komplex gibt es nur ein taugliches Mittel einer Kündigung zuvor zu kommen:

Man lässt sich krank schreiben.

Da du über sechzig bist, dürfte das Rentenalter in greifbarer Nähe sein. Also: nur Mut und Fantasie, dann wirst du bis zum Erreichen der Rente noch gefühlte 0,00 Stunden Arbeitsleistung für deinen Arbeitgeber erbringen müssen, bei vollem Lohnausgleich.

Wichtig: Jede "Krankheit" darf maximal den Zeitraum der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall andauern, im allgemeinen sind das sechs Wochen.

Ein befreundeter Krankenpfleger hat so mit 57 Jahren aufgehört zu arbeiten: er hatte abwechselnd Rücken, Bandscheibe, Rücken, Burn-Out, Rücken, Bandscheibe, Lungenentzündung, Hüftoperation ... usw.

"Es gibt keine Regeln, hat man dir das nicht gesagt? Nein, man hat es dir nicht gesagt!" Lorne Malvo in "Fargo - Season 1"

Du darfst und kannst natürlich brav zum Anwalt laufen und weiter Arbeitnehmer-Schaf sein. Die goldene Schafsnadel mit Eichenlaub und Schwertern überreicht dir gerne die nächst gelegene Arbeitsagentur.

Gruß
Langmut

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

Ich habe in 30 Jahren keinen Arzt kennen gelernt, der so etwas macht.

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:32 vor 3376 Tagen @ Langmut 4251 Views

Wegen Mobbings hatte ich Herzbeschwerden, aber ohne, dass etwas im Langzeit-EKG zu sehen war.

Mein Pech.

Maximal eine Woche war drin. Danach haben sich zwei Ärzte geweigert, mich weiter krank zu schreiben.

Das ging in den 70erg oder 80ern, heute nicht mehr. Ausser du bist Beamter (Lehrer).

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

"So etwas" ist nichts Ehrenrühriges

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 17:06 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3879 Views

Hallo in die Runde, hallo SevenSamurai,

Wegen Mobbings hatte ich Herzbeschwerden, aber ohne, dass etwas im
Langzeit-EKG zu sehen war.

Kardiologen können schwerlich Mobbing und Herzbeschwerden in einen kausalen Zusammenhang stellen. Beim Mobbing leidet die Seele und das kann sich dann kurzfristig durch Herzbeschwerden bemerkbar machen. Daher ist der richtige Facharzt beim Mobbing der Neurologe oder auch der Psychiater.

Mein Pech.
Maximal eine Woche war drin. Danach haben sich zwei Ärzte geweigert,
mich weiter krank zu schreiben.

Welche Fachärzte hast du denn konsultiert? Wie gesagt - Kardiologen sind da nicht unbedingt die Spezialisten, sondern Anfangs-Symptom-Diagnostiker.

Das ging in den 70erg oder 80ern, heute nicht mehr. Ausser du bist
Beamter (Lehrer).

Im ÖD ist manches einfacher, aber ich sagte auch, dass es im sozial-pädagogischen Komplex Usus ist, die Kranken und Schwachen in den eigenen Reihen zu pampern.

Im Haifischbecken der gut verdienenden Fachkräfte der Industrie hieß es schon immer: Fressen oder gefressen werden.

Gruß und hoffentlich hast du die unangenehme Mobbing-Erfahrung heil überstanden

Langmut

--
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1000 Dank!

Leserzuschrift @, Dienstag, 13.12.2016, 15:46 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4178 Views

Ich bin sehr glücklich über die zahlreichen Antworten, das ist echt klasse, tausend Dank.
Das hilft mir, mehr Licht in diesem Alltagsgrau zu sehen.

Unbedingt einen Anwalt nehmen.

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:38 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 3690 Views

Was meinen die Foristen über diesen Vorgang?

Unbedingt einen Anwalt nehmen. Arbeitsrecht ist zu kompliziert für die "Selbstverteidigung".

Denn meist hat der AG nicht nur einen Anwalt, sondern gleich eine ganze Kanzlei oder Abteilung zur Verfügung.

Man MUSS dieses Geschütz "Anwalt" auffahren, denn sonst ermuntert man den AG zu immer mehr Einschüchterung.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

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Nein, sondern ...

Beo2 @, NRW Witten, Dienstag, 13.12.2016, 17:28 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3776 Views

Unbedingt einen Anwalt nehmen. Arbeitsrecht ist zu kompliziert für die "Selbstverteidigung".

.. gelassen bleiben und still Beweise sammeln. Unnötiger zusätzlicher Stress ist zu vermeiden. Eine ausführliche schriftliche Stellungnahme genügt vorerst und sollte auch erfolgen (obwohl es Arbeit macht). Das gehört sich, auch wegen dem aufrechten Gang. Sie sollte auch signalisieren, dass man an einer Einigung und dem Hausfrieden interessiert ist. Das macht später guten Eindruck.
Das eigene Gedächtnis kann ein halbes Jahr später sehr unzuverlässig sein: Wenige Ungenauigkeiten können verheerenden Schaden anrichten.

Für einen Anwalt ist der richtige Zeitpunkt, wenn die Kündigung schriftlich vorliegt und das Arbeitszeugnis schlecht ist - obwohl es mit 60+ nicht mehr viel darauf ankommt. Vorher gibt es keinen Grund dazu .. auch, um eine allzu schnelle Eskalation zu vermeiden. Das wird reichen, wenn man gut vorbereitet ist.

Meine eigene ausführliche Stellungnahme lang bereits lange in der Personalakte (Abmahnung = 1 Seite; meine Stellungnahme = 5 Seiten). Ich bekam darauf keinerlei Reaktion - gut so. Nach dem Auflösungsvertrag und dem schlechten AG-Zeugnis bin ich zum Anwalt gegangen (bei meiner GW) und dem AG Prozess angedroht. Ruck-zuck hatte ich mein neues Zeugnis, wie ich es haben wollte.

Mein AG (Sklavenhalter) hat längst kapiert, dass ich mich wehren kann - das sollte man ihn auch spüren lassen. Ich habe auch das gesamte Team monatelang in der Supervision mit dem Thema genervt, um völlige Transparenz ("Spotlight") drauf zu halten. Mein AG leistete sich dabei weitere Schnitzer: So brachte er zum Beispiel selbst das Stichwort Mobbing ins Spiel, um genau dieses vermeintlich zu entkräften. Das stand im Teamprotokoll - zu meiner großen Freude. Ich selbst habe eine solche Beschuldigung tunlichst vermieden, denn dann wäre die gesamte Beweislast bei mir gelandet.

Gruß, Beo2

Habt ihr einen Betriebsrat? (Wobei die dort meist auch grosse Angst um den eigenen Arbeitsplatz haben.)

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 16:52 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 3529 Views

Habt ihr einen Betriebsrat?

Wenn ja, dann nur noch in Anwesenheit eines Mitgliedes des Betriebsrates in dieser Sache mit der Geschäftsleitung reden.

Immer daran denken:

NICHT DU, sondern DIE haben angefangen.

Dadurch, dass die abgemahnt haben, statt eine Lösung zu suchen.

DIE HABEN ANGEFANGEN.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

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Nein, wir haben keinen Betriebsrat

Leserzuschrift @, Dienstag, 13.12.2016, 17:26 vor 3376 Tagen @ SevenSamurai 3535 Views

Ich hatte einen Betriebsrat angeregt zu gründen und eine Kollegin hat es meiner Vorgesetzten mitgeteilt.
Bei einer anderen Arbeitsgerichtsverhandlung wurde mir deshalb ihrerseits vorgeworfen, dass ich sie fertig machen wolle.

Manchen Menschen fehlt es, ihr Verhalten zu reflektieren.

Aus eigener Erfahrung, da könnte das Problem begraben liegen:

Broesler, Dienstag, 13.12.2016, 17:30 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 3829 Views

Ich hatte einen Betriebsrat angeregt zu gründen

[[nono]]

Fresse halten und malochen ist erwünscht, Mitdenken sicherlich nicht. Leider. #Germoney
Alles Gute für die Zukunft!

Ahoi

--
* #PopcornLong
* Let's Chart
* "You can ignore reality, but you can't ignore the consequences of ignoring reality." Ayn Rand

Eine wohl unfreiwillig komische Metapher! (oT)

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 17:42 vor 3376 Tagen @ Broesler 3427 Views

- kein Text -

Arbeitgeber macht mit Druck, soeben diese E-Mail erhalten

Leserzuschrift @, Dienstag, 13.12.2016, 17:59 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4657 Views

Ich zitiere:

"Sehr geehrter Herr …,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anwesenheit auf der Teamsitzung am 16.12.16 nicht gewünscht wird.

Und ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot.

MfG .......“

Keine nationale Tragödie

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 18:22 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4236 Views

Hallo in die Runde,

das darf man auch in dieser Form nicht so veröffentlichen, bitte lasse das sofort vom Moderator streichen.

Der Sachverhalt an sich ist keine nationale Tragödie, zeigt mir nur, wie sehr du dich anscheinend noch als "Team-Player" siehst.

Ein Tipp zum Schluss:

Beruhige dich und beschäftige dich für den Rest des Tages mit etwas Erbaulichem.

Gruß
Langmut

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Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

@Langmut

Moderator @, Dienstag, 13.12.2016, 18:55 vor 3376 Tagen @ Langmut 4218 Views

Hallo in die Runde,
das darf man auch in dieser Form nicht so veröffentlichen, bitte lasse
das sofort vom Moderator streichen.

Da weder sein Name noch der Name des Unternehmens genannt ist, kann ich da kein Problem erkennen.

Danke für die Richtigstellung (oT)

Langmut @, Dienstag, 13.12.2016, 20:04 vor 3376 Tagen @ Moderator 3392 Views

- kein Text -

Jetzt das machen:

Kaladhor @, Münsterland, Dienstag, 13.12.2016, 18:24 vor 3376 Tagen @ Leserzuschrift 4247 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 13.12.2016, 18:28

1. morgen früh direkt zum Arzt gehen und wegen psychischer Erkrankung krank schreiben lassen
2. die Abmahnung, die Mails usw. zusammen packen und Anwalt aufsuchen

So wie sich das liest, ist da nix mehr zu kitten. Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung für dich und nebenbei vielleicht noch dem Versuch, diesem AG "ans Bein zu pinkeln" für diese Art und Weise (mit Anwalt abklären, ob man einer verantwortlichen Stelle mal einen anonymen Tipp zukommen lassen sollte).

Grüße,
Kaladhor

PS:
Ach so, das Aussprechen des Hausverbots ist im übrigen bereits als Freistellung zu betrachten, wenn ich mich nicht irre. Denn wie solltest du deiner Arbeitsverpflichtung nachkommen, wenn du den Unternehmenssitz nicht mehr betreten darfst? Ich schätze mal, dass du ab morgen mit der Kündigung im Briefkasten rechnen kannst.

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Krank sein oder auf der Arbeit erscheinen!!! Nicht einfach daheim bleiben.

SevenSamurai @, Dienstag, 13.12.2016, 18:36 vor 3376 Tagen @ Kaladhor 4140 Views

1. morgen früh direkt zum Arzt gehen und wegen psychischer Erkrankung
krank schreiben lassen

Unbedingt krank schreiben lassen oder auf der Arbeit erscheinen.

Dort, bei der Arbeit, lieber vom Arbeitgeber hinauswerfen lassen als sich dem Vorwurf auszusetzen, einfach nicht zur Arbeit erschienen zu sein.

Und wie ich schon sagte: Anwalt. Wenn es geht, ein grössere Kanzlei mit ARBEITSRECHTexperten.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

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