Blockchain = Grundbuch für Blockhäuser, Smart Contracts = dumme Verträge, die wehtun - oder mehr als die nächste Südseeblase?

Literaturhinweis @, Mittwoch, 07.12.2016, 01:23 vor 2984 Tagen 5576 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.12.2016, 21:16

Wenn Politiker eine bestimmte Branche bevorzugen und 'an einen Standort binden' möchten, dann kann man zu 99% davon ausgehen, daß dahinter ein künftiger, meist auch noch für den Steuerzahler teurer, Flop steckt, man erinnere sich nur an die Beispiele Cargolifter, Transrapid, Kernfusion, Kernenergie oder Solyndra und die 'Erneuerbaren' Energien allgemein. Bei Fisker weiß man es jetzt schon, bei Elektroautos allgemein wird man es in ein paar Jahren auch wissen. (Apropos 99%: das fehlende 1% hätte sich ohne Politiker auch entwickelt, wahrscheinlich besser. Dresden als Standort des größten Mikroprozessors der Welt sollte noch in guter Erinnerung sein, ebenso Zeiss Jenas Gesundschrumpfung durch einen abgehalfterten Ministerpräsidenten, der ähnlich Phänomenales geleistet hat, wie ein anderer Ministerpräsident später bei Bilfinger.)

Im Vorspann des bekannten Buches der Tapscotts 'The Blockchain Revolution' läßt sich Joichi Ito vom MIT Media Lab wie folgt zitieren: "The blockchain is to trust as the Internet is to information" (deutsch: 'Die Blockchain-Revolution: Wie die Technologie hinter Bitcoin nicht nur das Finanzsystem, sondern die ganze Welt verändert'). Hör' ich recht??? Internet ist Information? Wenn das das Vorbild für das in smart contracts verkörperte 'Vertrauen' sein soll, dann gute Nacht! Wahrscheinlich ist Ito ein Professor alter Schule, der seine Sekretärin bittet, ihm die Emails doppelt auszudrucken (ein Durchschlag zum Ablegen ...) und ihm dann vorzulesen.

Seit spätestens 2008 und des mystischen Satoshi Nakamotos Grundlagenpapier zu BitCoin sind auf 'Blockchain' basierende Kryptowährungen und in Folge davon weitere Anwendungsgebiete wie z.B. 'smart contracts' (englische Übersetzung hier und hier), wenn schon nicht in aller Munde, so doch auf immer mehr PCs einer wachsenden Fangemeinde, auch in der Banken-Branche (Fintech = Technik mit Flossen), die manchmal etwas an die Euphorie einer Amway-Veranstaltung mit einem Double-Diamond gemahnt.

"Das nächste Mal ist ja bekanntlich alles anders" und daher ist hier nach Dotcom-Blase und subprime-Krise nicht etwa der nächste Abschwung im von langer Hand geplanten Neunjahreszyklus zu sehen, sondern es ist eine echte, ordentliche Neuerung, die allen Menschen Glück und Segen bringen wird. Und da nur nüchterne Programmierer und keine windigen Banker daran beteiligt sind, sollte man dem vertrauen, schließlich waren 1999/2000 auch lauter Web Developer und Java(script)-Programmierer beteiligt und es ging gut. Aus.

Ich bin mir bewußt, daß man sich wenig Freunde macht, wenn man Wasser in den alten Wein mit den neuen Schläuchen gießt. Jedoch hat @BillHicks da ein Detail erwähnt, das die bisher Unerschrockenen erschrecken sollte. Jedoch, wie bei Kassandra, wird die Büchse von Andorra auch diesmal ihren Inhalt unbeindruckt von den Absichten der Emphatischen gerecht verteilen.

Was @BillHicks erwähnte, ist, daß Smart Contracts den Nachteil haben, daß sie gerade nicht smart = geschmeidig, sondern "dumm" sind - so, wie man einen Hammer schlecht als Schraubenzieher und einen Schraubenzieher schlecht zum Schmigeln verwenden kann, so kann der Smart Contract nur genau das, wofür er programmiert wurde. Das erinnert an Irving Fisher, der im ersten Halbjahr 1929 auch schon wußte, wie die Börsenkurse 'ever after' sein würden.

Gibt es dafür Anwendungsfälle in der realen Welt des Gebens und Nehmens, d.h. des Güteraustausches und des Kaufens und Verkaufens von Dienstleistung, der realen Welt, bei der es nur begrenzte Voraussicht und daher keine im Vorhinein abschließend geregelten Rechtssachen gibt? Könnte es sein, daß es (noch) zwar keine Juristen gibt, die gut eine Blockchain programmieren könnten, aber daß letzteres nicht genügt, um eine juristische Blockchain als guter Programmierer, aber Nicht-Jurist zu erstellen? (So, wie es einem, der mittels Digital Humanities Shakespeare und Goethe 'auseinandernimmt', dennoch nicht vergönnt sein wird, rein deswegen ein neuer Dante zu werden???)

Smart Contracts - ja, z.B. bei der Lieferung und dem Verbrauch von Strom mit Smart Meters. Strom aus der Steckdose ist durch einen bestimmten, abschließenden Kranz von Eigenschafts-Parametern definiert, er hinterläßt (am Verbrauchsort) keinen zu entsorgenden Abfall und der lieferseitige Vertrag ist mit dessen 'erfolgreichem' Verbrauch vollständig erfüllt. D.h. entweder wurde die elektrische Leistung in der vereinbarten Voltzahl und Stromstärke und Frequenz (0 = Gleichstrom, 50/60 oder 16 2/3 Hertz für die meisten großtechnischen und privaten Anwendungen) geliefert, inkl. der Toleranzen und solchen Dingen wie "Obertönen" bzw. "Glättung", Blindstrom etc., bei Wechsel- oder Gleichstrom, dann ist der lieferseitige Vertrag nachweislich erfüllt.

Einen rechtlichen Mangel könnte man nur noch geltend machen, indem man sagte, man habe den Strom ja gar nicht gewollt, er hätte gefälligst abgeschaltet sein sollen und so sei ein Mitarbeiter durch Stromschlag zu Tode gekommen. Man sieht, selbst da lauern noch Fußangeln.

Wenn nun der Verbrauch zu den gewünschten definierten und meßbaren Eigenschaften stattgefunden hat, so kann man getrost auch Bezahlung fordern, bzw., falls es Vorauszahlung war, dann eben Rückgewähr bei Blockchain-dokumentiertem Mangel, da die Meßergebnisse, die im smart contract 'hart programmiert' sein müssen, dann eben Rückgewähr vorsehen.

Selbst bei etwas so scheinbar einfachem wie Stromlieferung und -verbrauch können sich jedoch Unklarheiten einschleichen, etwa der Erklärungsirrtum und die culpa in contrahendo, das Verschulden bei Vertragsanbahnung.

Mit anderen Worten: entweder man schüttet das Kind mit dem Bade aus, und vernichtet mehrere Jahrtausend Rechtstradition und -fortentwicklung, oder es wird nur für sehr eingeschränkte Fälle wirklich Smart Contracts geben. Daß man mit smart contracts das 'Counterparty Risk' abschaffen könnte, ist schlichtweg Blödsinn.

Jeder Mensch, der etwas wirtschaftlich-unternehmerische Erfahrung hat, weiß, daß bei den meisten Vertragsabschlüssen z.B. die finanziellen Mittel zu deren Erfüllung noch gar nicht bereitstehen, sei es als Kredit oder als Einnahmen/Verdienst; mithin können sie auch nicht auf/mit einer Blockchain-basierten Transaktion zu diesem Zeitpunkt bereits 'reserviert' werden.

Wenn ein Bauunternehmer für die nächste Baustelle bereits Baumaterialien bestellt, hat er u.U. noch nicht das Geld aus der vorhergehenden Bauleistung erhalten, rechnet aber fest damit. Oder, wer jetzt eine Bestellung beim Schneider für seinen Maßanzug mit sechs Wochen Fertigungs- und Lieferzeit aufgibt, muß noch keinesfalls jetzt das Geld zu dessen Bezahlung auf seinem Konto, ja ggf. noch nicht einmal verdient haben, um sich dennoch diesen Anzug 'leisten' zu können. Wenn aber nicht auch das Gegenstück zur Lieferung/Leistung, die Zahlung, irgendwie reserviert werden kann, bleibt einem smart contract auch niemals das Schicksal anderer Verträge, bei denen Bestell-, Liefer- und Zahlungszeitpunkt auseinanderfallen, erspart. Einzig die Dokumentation mag etwas gerichtsfester sein, quasi als 'Vertrag mit eingebautem Mahnbescheid' - aber auch der hindert nicht eine Vollstreckungsgegenklage.

Wer im Hotel nächtigt, und dann über Wanzen klagt oder über lärmende Fußballfans im Nebenzimmer und daher stornieren oder seinen geschuldeten Betrag mindern möchte, hätte mit einem 'unwiderruflichen' Smart Contract seine Schwierigkeiten. ODER solche smart contracts werden derart kompliziert und unübersichtlich, daß sie jenseits jeglicher Vorab-Verifizierbarkeit sind; natürlich kann man auch Wanzen in smart contracts vorsehen, die Software-Ingenieure nennen das 'bugs'.

Das kann man auch nicht dadurch umgehen, daß man Kulanz-Klauseln einarbeitet oder, wie bei eBay/PayPal und vielen anderen Online-Transaktionen, 'Käuferschutz'. Auch die Kreditkartenfirmen, die Lieferungen und Leistungen versichern und so für den Endkunden eine Art 'Zufriedenheitsgarantie' einbauen (kein Wunder, sind die Transaktionsgebühren doch jetzt schon exorbitant - sowas kostet!), können dies nur (zum jetzigen Preisniveau), weil sie eben, u.a. auch aufgrund ihrer Marktmacht, den angeblich schlechtliefernden Händler, Ursprungs-Vertrag hin oder her, dazu zwingen können, sich entweder vertragstreu in weiterer Auslegung oder zumindest kulant zu verhalten.

Diese Vorausschau und Rückabwicklungsmöglichkeiten von vornherein in sog. smart contracts einzubauen dürfte kaum möglich sein. Täte man es dennoch, kämen dabei zwei mögliche alternative Ergebnisse heraus, die deren verbreitete Nutzung in der bisher beschriebenen Form unterbinden würden:

a) Entweder man muß ein "Backdoor" in der gesamten Software einbauen, das trotz des normalerweise 'unknackbaren' Codes dessen fallweise Rückabwicklung gestatten würde (da sind wir schon wieder beim Richter),

oder

b) man würde diese Rückabwicklung zugunsten einer bloßen Entschädigung der erfolgreich monierenden Partei fallenlassen, da der Vertrag tatsächlich nachträglich nicht mehr änderbar sein sollte (das erhöht die Gesamtkosten durch Rückstellungen deutlich und wirft zudem die Frage auf, wem am Ende diese Rückstellungen 'gehören', wenn sie nicht gebraucht werden).

Version a) führt zu deutlich höheren Transaktionskosten, als herkömmliche "flexible", d.h. rechtlich änderbare und in mehreren Gerichtsinstanzen überprüfbare 'menschliche' Verträge, u.a. nicht zuletzt darum, weil im Anfechtungsfalle extrem hoher Aufwand hinsichtlich der Gerichte getrieben werden muß (teuerste Gutachter wären das, da sind Bauschäden und Bauschadensprozesse ein Dreck dagegen - und das schon bei Kleinstbeträgen). Kein Richter kann das noch ohne Gutachter mit tiefen Kenntnissen der IT-smart-contract-Forensik bewältigen. Natürlich ist die unterlegene Partei mit dem ersten Gutachten nicht zufrieden und so weiter. 'Ja das wird doch bei Kleinbeträgen eh keiner machen,' schallt es mir entgegen. Eben: das bedeutet nichts anderes, als daß der Käufer Rückstellungen bildet in der Form, daß er sich sagt 'Ok, ich kaufe einen Schokoriegel billig per smart contract. Da ich aber weiß, daß das schiefgehen kann, bereite ich mich innerlich darauf vor, ihn im Zweifel nochmal woanders zu bestellen'. In summa: der mittels smart contract erworbene Schokoriegel kostet in der Antizipation doppelt soviel, wie ein mit Bargeld oder Kreditkarte erworbener!

Version b) führt dazu, daß man sich die smart contracts ja hätte schenken können, denn man muß dem "smart" ein "dumbing down" entgegensetzen. Und genau das wird kommen, genauso, wie es online keinen echten Daten- und Vertrauensschutz trotz Kryptographie gibt: sämtliche Staaten fordern von den zwischengeschalteten Dienstleistern ja z.B. Vorratsdatenspeicherung, versuchen, bestimmte Kryptographieverfahren zu verbieten oder eben sog. 'backdoors' einzubauen, mit denen im Zweifel so gehandelt werden kann, als hätte es die vermeintlichen Schutzmaßnahmen von vornherein gar nie gegeben.

Nehmen wir den sog. Vermögensverfall, den dinglichen Arrest und die Einziehung bei aus kriminellen Machenschaften erzielten Gewinnen und angehäuftem Vermögen. Hier ordnet das Gericht im Zweifel an, daß diese durch unlautere Machenschaften erworbenen Güter erstens zur Befriedigung eventueller Gläubiger (inkl. des Fiskus bei Steuerforderungen) sichergestellt werden oder daß sie, sollten solche nicht auffindbar oder ihrerseits gesetzwidrig vorgegangen sein (Drogenmilieu), an den Staat fallen (Verfall).

Ersterer Fall kommt z.B. bei Kapitalanlagebetrug vor, wo Gläubiger ihr 'weiß verdientes' Geld einem betrügerischen Fond in den Rachen geworfen haben und nun einen Rückgewährsanspruch haben. Letzterer Fall tritt regelmäßig bei Drogengeschäften auf, wo ja der Konsument erstens das Produkt i.d.R. verbraucht und damit seinen 'Gegenwert' erhalten hat, wo er aber andererseits wegen rechts- und sittenwirdigen Geschäfts keine Rechtsgundlage für eine Rückforderung hätte.

Nehmen wir nun an, diese Gewinne und Vermögen wären, etwa über das DarkNet, durch lauter 'unbreakable' smart contracts zustandegekommen. Würde der Staat, würden die Strafverfolgungsbehörden sich nun hinstellen, die Schultern zucken, die Hände heben und intonieren 'Da kammannixmachn, VertragistVertrag'?

Wer das glaubt, wird selig!

Also: für smart contracts gibt es m.E. mitnichten ein großes Geschäftsfeld und Anwendungsgebiet, solange sie 'smart' sind. Und ohne dieses Attribut ist die Blockchain, auf denen sie registriert werden sollen, nichts weiter als eine bessere Kopie, statt mit Papier-Durchschlag nun halt digital/elektronisch.

Oft wird auf ein 'auf der Blockchain geführtes Grundbuch' verwiesen. Das aber ist kein smart contract, sondern im Gegenteil nur das Endstadium eines 'dumb contract'. Der smart contract entsteht nämlich ausschließlich beim Notar! Das Grundbuch 'wahrt' nur, und ist oft damit schon überfordert. Und selbst dies ist nicht 'in Stein gemeißelt'! Sehet her:

Rechtsbeziehungen kommen eben nicht nur durch Vertrag zustande!

So werden Zwangsvollstreckungen, Geld- und Ersatzstrafen nicht durch Verträge, sondern durch hoheitlichen Akt, und zwar häufig, weil ein Vertrag nicht eingehalten wurde, ein- und durchgeführt.

Natürlich könnte man bei einem Leasingfahrzeug über einen 'smart contract' das Auto über Funk sperren, wenn eine vereinbarte Rate nicht bezahlt wurde. Wenn aber das Leasing-Fahrzeug Schäden und nicht vertragsgemäße Abnutzungen aufweist? Was ist mit den Kosten der anschließenden 'repossession', etwa, wenn der deutsche Leasingnehmer das Auto mit nach Island genommen und dort stehen gelassen hat?

Natürlich kann man dies auch VORHER im 'smart contract' abbilden. Das heißt aber nichts anderes, als daß eine der beiden Parteien sich freimütig an dem Vermögen des andern bedienen können soll, indem sie der Blockchain gegenüber -softwaretechnisch- etwas behauptet, was ja gar nicht stimmen muß. Wenn also etwa der Leasinggeber sich solche unbedingten Vorbehalte hat im 'smart' contract zusichern lassen, so kann er auch treuwidrig sich jederzeit daraus bedienen. Dann wäre der Vertrag vielleicht 'smart', der unterlegene Kontrahent aber recht dumm, daß er sich auf so etwas einläßt.

So etwas gibt es zwar auch bei den Kautionen, die über Kreditkarte bei Autovermietung 'schattenabgebucht' werden, jedoch ... dahinter steckt eben das Kreditkartenunternehmen und eine Schlichtungsstelle aus Fleisch und Blut. Beim 'smart' contract soll genau das nicht ein- bzw. dazwischentreten!!!

Halten wir also fest: ein 'smart contract' ist

- entweder nicht smart

- oder kein 'contract'.

Einen smart contract wird es -in großem Umfang- nicht geben. Natürlich kann man ihn programmieren. Man kann ja auch im Kino Star Wars anschauen. Aber die Raumschiffe fliegen eben nicht in der Realität.

Ich habe auch trotz halbherziger Recherche noch keine wirklich überzeugenden Anwendungen, nicht mal überzeugende Visionen, finden können, was smart contracts angeht. Ich sagte, bevor der Shitstorm losgeht: überzeugende Visionen. Visionen schon. Die Anwendung beim Grundbuch ist also z.B. kein smart contract, sondern einfach eine Registerfunktion, in der erst eingetragen wird, nachdem ein "dummer Vertrag" dem Rechtspfleger dafür grünes Licht gegeben hat. Wo da Notar und Rechtspfleger, und wie, ersetzt werden soll(t)en, das steht nirgendwo, dort verlieren sich sämtliche euphorischen Beschreibungen in nebulösen Formulierungen. Das mag zwar dem Informatiker, der Jura-Laie ist, nicht auffallen, weil ihm die eine Seite der Kenntnisse fehlt, das zu beurteilen. Und es mag dem in Informatik ungelenken Prädikatsjuristen nicht auffallen, weil ihm das Verständnis der Software-Seite mangelt, aber wer von beiden Seiten der Medaille eines software-verkörperten Vertrages auch nur annähernd Ahnung hat, bemerkt schnell, daß das Wort 'Vertrag' hier völlig überspannt verwendet wird.

Und darum 'funktioniert' es auch nur 'in der Theorie'.

Im Gegenteil: gleich der erste großangelegte Versuch ging gründlich in die Hose. Und auch sonst setzt allenthaben bei den klügeren Köpfen Ernüchterung ein.

Daher auch mein Vergleich mit der Dotcom-Blase. Smart contracts sind das Pixelpark und EM-TV der neuen Yuppie-Generation.

Wenn überhaupt, dann könnten solche 'Robo-Verträge' höchstens zwischen wissensmäßig ebenbürtigen Kontrahenten 'geschlossen' werden, etwa, wenn Oracle mit Google ein Service Level Agreement für eine ERP-Lösung vereinbart oder ein großes Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit SAP einen Vertrag über "Software as a Service" schlösse.

Im Alltag gelten allgemein und ziemlich weltweit Schutzklauseln für intellektuell unterlegene Vertragsparteien, insbesondere Endkunden. Siehe z.B. die Gesetzeslage und Rechtsprechung zu den sog. Überraschungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die selbige null und nichtig und unwirksam machen, sogar egal, ob der Kunde sie gelesen und verstanden hatte!

Hinzu kommen weitere Schutzklauseln wie etwa Widerrufsrechte, die ich mir recht schwierig zu implementieren vorstelle in 'smart contracts'. Natürlich, natürlich, implementieren kann man sie. Man kann alles in Software gießen, etwa, daß, wenn jemand in Israel anruft, das digitale Telefon plötzlich das aktuelle Datum im jüdischen Kalender im Display anzeigt und wenn man dann bei der Hamas anruft, den islamischen Kalender.

Aber der 'smart contract' sollte ja 'Sicherheit' verschaffen. Damit schafft er aber, bis auf die wenigen konzedierten Fälle wie etwa Stromlieferverträge, gewaltige Unsicherheiten an anderer Stelle, die nach meinem Dafürhalten dessen Nutzen dauerhaft überwiegen.

Zwar gibt es Versuche, Computer-Programme automatisch mathematisch verifizierbar zu machen, wie etwa den Stanford Verifier. Was aber dabei immer vergessen wird: diese Verifikationsanalysen bestätigen nur 'It's not a bug, it's a feature', d.h. sie bestätigen im Zweifel, daß das Programm 'fehlerfrei' funktioniert. Das tat das ETH auch ...

Man sollte vielleicht für alle Software-Engineering-Laien mit dem Vorurteil aufräumen, daß es fehlerhafte Programme gebe. Die gibt es nicht. Das ist ja grade der Witz. Das Programm läuft immer fehlerfrei. Nur tut es nicht das, was die Besteller der Programmierleistung wollten und die Programmierer erwarteten. Das aber ist gerade etwas, was außerhalb des Programms, und somit auch stets außerhalb einer Blockchain ausgehandelt werden muß, von Menschen aus Fleisch und Blut!

Es gibt aber bis heute keinerlei wirkliche belastbare Methode, um sicherzustellen, daß ein in Computer-Bits-und-Bytes umgesetztes Programm wirklich das tut, was Menschen in ihrer wesentlich unbestimmteren und stets für mehrere Interpretationen offenen Sprache 'spezifiziert' haben, d.h. es auch wirklich im Programm zu 100% und fehlerfrei umgesetzt wurde. Und ich persönlich bezweifle auch, daß das jemals möglich sein wird.

Bei jedem, der somit mit dem Ergebnis eines "fest-verdrahteten" 'smart' contract unzufrieden ist, muß am Ende eine ungleich größere Schar von Experten entscheiden, ob

a) der computerisierte Vertrag wirklich das wiedergab, was die Parteien beide wollten,

b) was die Folgen davon sein sollen, daß es u.U. nicht so war (Rückgewähr, Wandlung, Minderung, Schadenersatz, Konventionalstrafen usw.),

und evtl.

c) in welcher Weise ein evtl. passierter Fehler korrigiert bzw. rückabgewickelt werden soll im technischen Sinne - etwa: soll ein Gericht nun einen Richterspruch fällen, der direkt als vollstreckbar abgewandelter 'smart contract' in die Blockchain 'geschrieben wird'? Wer erteilt dem Gericht dazu die Ermächtigung, und wie verträgt es sich mit dem Richteramt, daß es kaum einen Richter geben wird, der ohne fremde Hilfe eines hochqualifizierten 'vereidigten Übersetzers' sprich ... Programmierers diese Änderung der Blockchain vorzunehmen vermag? (Bisher schreibt ein Richter oder ein Richterkollegium sein Urteil, oft noch handschriftlich, unterschreibt es, und bringt es binnen festgesetzter Frist, z.B. sechs Wochen, zur Geschäftsstelle, wo es abgetippt und vom Urkundsbeamten ausgefertigt wird - da kann aber jeder Beteligte lesen, worum es im Urteil geht, eine Blockchain kann auch ein Einserjurist nicht 'lesen'; natürlich kann man nun 'Interpreter' bauen, die diese Datenschlangen wieder in menschenlesbare Sprache umsetzen aber ... das können niemals die rechtsverbindlichen 'Übersetzungen' sein. Im Gegenteil, so, wie bei internationalen Verträgen oft eine Klausel enthalten ist, daß es zwar eine deutsche und eine spanische Ausfertigung gibt, aber 'im Zweifel nur die englische' gelte, so wird dieses menschenlesbare 'Dokument' eine ebensolche Klausel enthalten, wonach 'im Zweifel nur die Blockchain' gelten solle. Mußte sich früher Karl der Große auf seine Kanzlei-Mönche verlassen, weil selbst der Hochadel nicht lesen oder schreiben konnte, aber immerhin verstand, was diese ihm vorlasen, so transportiert sich der 'moderne Mensch' mittels künstlicher Intelligenz und Blockchain somit in Zeiten zurück, die noch vor der Ära der Keilschrifttafeln zu verorten sind. Viel Spaß dabei.)

Daß ich schon seit 2008 die Blockchain-Technologie nicht für hinreichend skalierbar halte, spielt dabei dann schon gar keine Rolle mehr. Aber eine verteilte Speicherung von Daten, bei der praktisch jeder 'stakeholder', jeder Beteiligte an einem Wirtschaftskreis Kopien aller Transaktionen aller anderen Mit-Teilnehmer besitzt, halte ich für von Anfang an eine Totgeburt. Oder verstehe ich da was falsch, daß, wenn Bitcoin die Leistungsfähigkeit von American Express cum Visa/Mastercard cum Diner's Club nachahmt, dann auch irgendwann jeder Bitcoin-Halter ein Rechenzentrum der Größe von American Express cum Visa/Mastercard cum Diner's Club plus Amazon, Zalando, Google und Yahoo shop und eBay braucht? (Es geht hier nicht drum, um wieviel zusätzliche Transaktionsdaten diese Anbieter wegen Customer Relationship Management und zu Marketingzwecken ihre Datenbanken noch zusätzlich aufblähen - es geht rein darum, daß potentiell ich als Bitcoin-Nutzer in irgendeiner Zukunft einen Eintrag auf meinem Computer verwalten muß, wenn an der Copa Cabana sich ein Jüngling mit Smartphone per Bitcoin ein Eis kauft. Will ich das? Davon, daß diese Datenmengen irgendwann nie mehr verifizierbar sein werden, d.h. auch die größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wären heillos überfordert, wenn irgendwann mal überprüft werden müßte, ob die weltweit gespiegelte Blockchain auch wirklich fehlerfrei sei, will ich gar nicht erst reden. Ich bezweifle, daß zukünftig ein Vorstand einer größeren Aktiengesellschaft, wie vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, noch seine Konzernbilanz wird unterschreiben können, wenn dieser Konzern nennenswerte Positionen Bitcoin oder vergleichbare Blockchain-, geschweige denn smart-contract-basierte 'Vermögenswerte' oder Verbindlichkeiten hält!)

Aber der Debitismus läßt in nicht allzuferner Zeit ja Tauschwirtschaften ohnehin als das Wahrscheinlichere erscheinen.


Weiter mit "Literatur u.a. Fundstellen zu Blockchain, smart contracts, Bit- und Altcoins, Kryptowährungen, FinTech und dergleichen"

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Literatur u.a. Fundstellen zu Blockchain, smart contracts, Bit- und Altcoins, Kryptowährungen, FinTech und dergleichen

Literaturhinweis @, Mittwoch, 07.12.2016, 01:23 vor 2984 Tagen @ Literaturhinweis 4108 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 10.12.2016, 01:37

Siehe auch frühere Beiträge:

- Literatur und Fundstellen zu digitalen oder Kryptowährungen - Bitcoins und andere "Crypto currencies"

- Neuerscheinungen zu BitCoin und Kryptowährungen

- Quantencomputer - Ende kryptographischer Verfahren?

- @BillHicks: Differenzieren #1: Unsicherheit vs. Risiko --> Blockchain limited by design


Blockchain

Siehe auch: Saifedean Ammous: Blockchain Technology: What is it good for? (PDF, 5 Seiten)

Blockchain-Technologie: Einführungen    |    Blockchain-Technologie - Auswirkungen auf die Wirtschaft

Blockchain-Technologie und BitCoin    |    Blockchain-Technologie und andere Kryptowährungen    |    Blockchain-Technologie: Digitalisierung von Branchen und Märkten


Blockchain- und Financial Technology (FinTech)

Blockchain-Technologie - FinTech - Anwendungen    |    Blockchain-Technologie - FinTech - allgemein    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Dienstleister    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Einführungen in Financial Technology    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Forschungsarbeiten    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Bezahlsysteme    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Sonstiges    |    Blockchain-Technologie - FinTech - Versicherungen


Weitere Blockchain-Anwendungen und die smart contracts

Blockchain-Technologie: Industrie 4.0

Blockchain-Technologie und Rechtswesen    |    Blockchain-Technologie - Smart Contracts allgemein    |    Blockchain-Technologie - Smart Contracts - Einführungen    |    Blockchain-Technologie - Smart Contracts für Lizenzierungen    |    Blockchain-Technologie - Smart Contracts - Sonstiges


Blockchain - Vergangenheit und Zukunft

Zukunftsszenarien rund um die Blockchain-Technologie    |    Sonstiges zum Thema Blockchain-Technologie

Blockchain-Technologie: Biographisches

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Im Internet gibt es eine mittlerweile schon unübersehbare Masse an Webseiten, die sich BitCoins und alt(ernativen) Coins, der Blockchain, FinTech und smart contracts sowie den damit verbundenen informatischen und geldtheoretischen Fragestellungen widmen. Hier nur eine kleine Auswahl:


Software-technologische Fragestellungen zu Blockchain und smart contracts

- Karthikeyan Bhargavan et al.: Formal Verification of Smart Contracts

- Kevin Delmolino et al.: Step by Step towards Programming a Safe Smart Contract

- Loi Luu, Duc-Hiep Chu et al.: Making Smart Contracts Smarter

- Mark S. Miller, Chip Morningstar, Bill Frantz: Capability-based Financial Instruments

- Mark S. Miller, Tom Van Cutsem, Bill Tullo: Distributed Electronic Rights in JavaScript

- Michael B. Abramowicz: Peer-to-Peer Law, Built on Bitcoin


Rechtswissenschaftliche Fragestellungen zu Blockchain und smart contracts

- TREVOR I. KIVIAT: BEYOND BITCOIN: ISSUES IN REGULATING BLOCKCHAIN TRANSACTIONS

- Ahmed Kosba et al.: Hawk: The Blockchain Model of Cryptography and Privacy-Preserving Smart Contracts (PDF, 32 Seiten)

- Joshua A.T. Fairfield: Smart Contracts, Bitcoin Bots, and Consumer Protection

- blogs.law.columbia.edu: Law As Code. Reality, Possibility and Potential

- Jeanne L. Schroeder: Bitcoin and the Uniform Commercial Code (PDF, 80 Seiten)

- JAMES GATTO, ELSA S. BROEKER: BITCOIN AND BEYOND: CURRENT AND FUTURE REGULATION OF VIRTUAL CURRENCIES


Gesellschaftliche Fragestellungen zu / Auswirkungen von Blockchain und smart contracts

- Michael Crosby, Nachiappan, Pradhan Pattanayak, Sanjeev Verma, Vignesh Kalyanaraman: Blockchain: Beyond Bitcoin (PDF-Foliensatz, 45 Seiten)

- Juri Mattila: THE BLOCKCHAIN PHENOMENON - The Disruptive Potential of Distributed Consensus Architectures (PDF, 25 Seiten)

- Dylan Bargar: "The Economics of the Blockchain: A study of its engineering and transaction services marketplace" (PDF, 49 Seiten)

- Tim Swanson: Consensus-as-a-service: a brief report on the emergence of permissioned, distributed ledger systems (PDF, 66 Seiten)

- David Yermack: Corporate Governance and Blockchains (PDF, 25 Seiten)

- TRUSTLESS PROPERTY SYSTEMS AND ANARCHY: HOW TRUSTLESS TRANSFER TECHNOLOGY WILL SHAPE THE FUTURE OF PROPERTY EXCHANGE


Zum Hauptbeitrag "Blockchain = Grundbuch für Blockhäuser, Smart Contracts = dumme Verträge, die wehtun - oder mehr als die nächste Südseeblase?"

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