OT: Der Tatbestand der Volksverhetzung (Holocaustleugnung) im Strafrecht und gesellschaftspolitischen Diskurs, Haverkamp etc.

Literaturhinweis @, Sonntag, 04.12.2016, 00:33 vor 3386 Tagen 6745 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 04.12.2016, 01:14

Wie man weiß, sind die 6 Millionen Juden gestorben worden, als noch nicht alles Simulation war, da Herr Baudrillard noch nicht seine simulierte Habilitation verfaßt hatte.

Die Themen Ursula Haverbeck oder Horst Mahler und der Holocaust werden im Gelben Forum immer wieder mal aufgegriffen, deren Verurteilungen sich ja großenteils auf den sog. Volksverhetzungs-Paragraphen stützen. Gerade bei Haverbeck stößt dies auf Unverständnis, da sie doch die Emsigkeit der SS bei der Vitaminversorgung gebührend herausgestellt hatte.

Da die Bundesregierung einer immerwährenden Diskussion um das Thema Holocaust aus dem Wege gehen wollte, schuf sie den Tatbestand der Volksverhetzung im § 130 StGB in seiner heutigen Interpretation, wohl wissend, daß dieser Paragraph Züge ebendes Gesinnungsstrafrechts trägt derjenigen Epoche, deren 'Leugnung' man damit bekämpfen möchte. Aber Bundesregierungen sind ja auch dafür bekannt, das wirtschaftliche Wachstum durch ungeeignete Maßnahmen anzukurbeln. In Spanien, das das deutsche Strafrecht fast 1:1 übernommen hat, geht es offenbar auch ohne, in Polen schlägt man sich gerade mit einem ähnlichen Problem herum.

Im Umfeld dieses rechtsstaatlich fragwürdigen Paragraphen tummeln sich dann allerdings alle möglichen Theorien, die eigentlich leicht zu widerlegen wären, machte man sich nur die Mühe. Gerade daß das Strafgesetz nunmehr die Beweisaufnahmen in solchen Fällen ebenfalls unter Strafe stellt, ruft, neben der Skurrilität dieses Eingriffs in das Meinungsäußerungsrecht, geradezu unerträgliche Folgewirkungen hervor, insofern auch der seriöse Forscher zur Geschichte des Dritten Reiches nie weiß, wann er mit einem Bein im Gefängnis steht (wenn auch die Behauptung, man dürfe das Thema überhaupt nicht erforschen Anzeichen arger Unbelesenheit ist). Was im Übrigen ein weiterer Verstoß, nämlich gegen die Wissenschaftsfreiheit, ist, wie es auch gegen die Brauchtumspflege verstößt.

An den politisch motivierten Strafverfolgungen von Geert Wilders wie auch noch der Elisabeth Sabaditsch-Wolf kann man ablesen, wie weit die Verrohung der Sitten hinsichtlich Meinungsfreiheit allgemein schon gediehen sind, wenn sich nun Islamkritiker und Israelfreunde aufgrund ähnlicher Straf"rechts"-Vorschriften verfolgt sehen, wie Holocaustleugner und Israelfeinde. Irgendwie erinnert das ganze an die Posse, die Kreiszahl Pi zu runden.

Aber in den letzten Jahrzehnten, da die im Dritten Reich verfolgte Generation, die über Partei- und Weltanschauungsgrenzen hinweg die Meinungs- und Pressefreiheit immerhin noch als hohes absolut schützenswertes Gut verstand, ausgestorben ist, toben sich in der "Rechts"setzung immer mehr populistische Akteure aus, die selbst nie Krieg und Verfolgung erleiden mußten. Dieselbe Sorte, die auch schon in finsteren Jahren als Schreibtischtäter tituliert wurden.

Normalerweise würden viele der unbeholfenen Behauptungen zu den Errungenschaften des Dritten Reiches dem öffentlichen Spott und der einfachsten historischen Widerlegung anheimgegeben, würde der Staat nicht aus jedem gesetzten oder nicht gesetzten Komma eine Haupt- und Staatsaktion machen.

Schon daß der Volksverhetzungs-Paragraph, wiewohl als allgemeingültiges Gesetz formuliert, um dem Verbot der Sondergesetzgebung zu entgehen, praktisch nur auf eine Gruppe Täter Anwendung findet, während ein Herr Erdogan und seine Grauen Wölfe keinerlei Strafverfolgung wegen der Leugnung des Armeniermordes befürchten müssen, und ein George W. Bush nicht wegen der Leugung hunderttausendfachen Todes, Folter und millionenfachen Leids, mutet als Skandalon an. Ja, ein Nobelpreiskommittee kann offenbaren Kriegsverbrechern 'Friedens'-Nobelpreise verleihen, der Bundespräsident Kriegsverbrechern Bundesverdienstkreuze und eine Kanzlerin kann sich von Schlächtern Freiheitsmedaillen umhängen lassen und - nichts passiert. Da hätte sich mal ein Herr Schönhuber von Franco einen Verdienstorden umhängen lassen sollen. Oder wie springt man heute noch um mit den eigenen Staatsangehörigen, die einst eine Auszeichnung des Ministeriums für Staatssicherheit verliehen bekamen, während man gleichzeitig jahrzehntelang Kinderschänder deckt und außer Verfolgung setzt?

Egal, wie widerwärtig manche geschichtsrevisionistische Behauptungen, die oft wider besseres Wissen mit Geschichtsklitterungen und Falschbehauptungen sowie verfälschten Zitaten arbeiten, sind: aufgrund der 'Gnade der späten Geburt' können die heutigen Leugner und Verfälscher, die Ignoranten der Archivforschung weder Massenmörder noch Kriegsverbrecher sein. Mag sein, sie wären es gerne. Aber für noch nicht im Ansatz begangene Straftaten, vor dem Stadium selbst des begonnenen Versuchs, darf man nunmal im Rechtsstaat niemanden verurteilen, weil gerade dies unmittelbar in die Diktatur und Willkürherrschaft führt. Man versucht also den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und fügt der Rechtskultur damit -womöglich irreparablen- Schaden zu. Denn der nächste Schritt wird schon vorbereitet: die Verfolgung von 'hate speech'.

Dabei hatte der Holocaustleugnungs-Paragraph einst eine ganz 'unschuldige' Vorgeschichte. Gegen denjenigen, der z.B. behauptete, bestimmte Verfolgungen oder Vergasungen seien Erfindung und Lüge, konnten überlebende Betroffene nämlich mit der Beleidigungsklage vorgehen (das meiste übrigens, was extremistische Publikationen wie der Stürmer von sich geben, ist ohnehin schon nach herkömmlichem Strafrecht sanktioniert). Dieses war rechtsstaatlich korrekt und wäre es heute noch, allerdings sind die direkt Betroffenen schon damals durch ebendiese geleugnete Ausrottung bereits in der Minderzahl gewesen und durch Zeitablauf numnmehr so gut wie ausgestorben. Höchstens über den Umweg der Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener könnte man noch weiterhin Strafantrag stellen, jedoch bedarf auch dies i.d.R. eines Verwandtschaftsverhältnisses des Antragstellers zum Verunglimpften.

In dieser Situation fühlte sich nun der 'Gesetzgeber' berufen, ganz allgemein einzuschreiten und einen vermeintlich 'abstrakten' Straftatbestand einzuführen, der diesen Klagemöglichkeiten eine Ewigkeitsgarantie verleiht. Jedoch, da es keine Einzelfallgesetze geben darf, hätte man nun auch die Leugnung der Greueltaten schwedischer Söldner im Dreißigjährigen Kriege (neben schwedischen Zwangssterilisationen aus neuester Zeit), die Beschönigung der Untaten der Mongolen und Hunnen, der islamischen Eroberungszüge mit ihren Schädelpyramiden, jedoch auch die spanische Reconquista, und selbstverständlich den genozidalen Einmarsch der Römer in Germanien in den Blick nehmen müssen, von Karthago ganz zu schweigen. Und Frau Merkel hätte natürlich einem Herrn Obama bei Verleihung der Freiheitsmedaille wegen des Genozids an der amerikanischen Urbevölkerung ins Gesicht spucken müssen, ebenso wie natürlich auch dem spanischen Throninhaber, dessen Amtsvorgänger die weiter südlich beheimateten Indios dezimieren ließen. Und die britische Queen ist heute noch Oberhaupt über Commonwealth-Staaten, die Indianer (Kanada), Aborigines (Australien) und Maori (Neuseeland) gevölkermordet haben, und all das bis in die Neuzeit, bis ins 20. Jahrhundert. Nun ja, und wegen Stalins Säuberunsmaßnahmen hätte man den daran mitwirkenden Nachfolger Chrustschow ebenso strafverfolgen müssen, wie den heutigen Leugner der Mao-Untaten, den jeweiligen Chef der chinesischen Kommunistischen Partei und mindestens sein ministeriales Personal. Wenn man schon Reisebeschränkungen und Sanktionen gegen manchen russischen oder nordkoreanischen Staatsmann verhängt, dann fragt sich, warum Kissinger, Obama, oder führende Festlandschinesen Reisefreiheit genießen. Man sieht also: wer derart den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz permanent mit Füßen tritt, hat einen schweren Stand, andere Menschen allein wegen verharmlosender oder historische Tatsachen leugnender oder anzweifelnder Meinungsäußerungen abkanzeln zu wollen. Der Schaffung von Rechtstreue sind solche Durchstechereien nicht eben dienlich.

Leider hat sich hier auch das parteipolitisch durchseuchte Bundesverfassungsgericht kein Ruhmesblatt verdient und damit seine Autorität, die es beim Kruzifix so leuchtend hervorhob, bedenklich untergraben.

Aber deutsche Politiker haben eben ein Faible für große Sprüche und Lametta, im Dritten Reich wurden ja u.a. zwei Maßeinheiten neu eingeführt: das 'Göb' für die größtmögliche Entfernung zweier Mundwinkel und das 'Gör' für die größtmögliche Menge Metall, die ein Mensch auf der Brust tragen kann. (Das imperial measure 'Obam' muß nun mit dem metrischen Maß 'Merk' für die größtmögliche Menge gebrochener Wahlversprechen konkurrieren.) Von solchen Schreibtischtätern darf man wohl Anbiederung an bestimmte Epigonen eines undemokratischen Zeitgeistes, aber keine Standhaftigkeit in Grundsatzfragen erwarten.

Die Leugnung der Judenvernichtung wäre in gerichtlichen Beweisverfahren durchaus ad absurdum zu führen, Literatur zum Holocaust gibt es und auch im Englischen spricht niemand vom 'dearth of Shoa literature'. So bleibt bei der gerichtlichen Aufarbeitung dieses dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte stets ein schaler Nachgeschmack und es ist interessant, daß sich deutsche Politiker echauffieren, wenn der türkische Gesetzgeber die Behauptung unter Strafe stellt, es habe einen jungtürkischen Völkermord an den Armeniern gegeben, im gleichen Zuge aber die Leugnung eines anderen Massenmordes vergleichbar pönalisiert. Beides aber sind Meinungs'verbrechen', die nicht vor Gericht, sondern unter Historikern und bestenfalls im Feuilleton ausgetragen gehören.


Recht und Strafrecht zum Tatbestand der sog. Volksverhetzung

Volksverhetzung - Strafrecht - § 130 Strafgesetzbuch    |    Volksverhetzung - Strafrecht - allgemein    |    Volksverhetzung und Recht - allgemein

(Rechts-) Extremismus und Volksverhetzung    |    Volksverhetzung, speziell 'Holocaustleugnung'


Geschichtliches und Biographisches zum Thema Volksverhetzung

Geschichtliches zur Volksverhetzung    |    Biographisches zu Volksverhetzung/Verfolgung


Verfolgung der Volksverhetzung vs. Meinungs- und Pressefreiheit u.dgl.

Volksverhetzung versus Meinungsfreiheit    |    Volksverhetzung versus Pressefreiheit    |    Volksverhetzung in Abgrenzung zu Diskriminierung    |    Zensurproblematik und Verfolgung der Volksverhetzung


Volksverhetzung - Sonstiges / Religionsverunglimpfung, (kriminologische) Forschung

Religion / Bekenntnis und deren Verunglimpfung    |    Rechtliche Forschung zur Typologie der Volksverhetzung    |    Sonstiges zum Thema Volksverhetzung

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Vorsicht, vermintes Gelände! (oT)

Rotweintrinker @, Sonntag, 04.12.2016, 11:21 vor 3385 Tagen @ Literaturhinweis 3506 Views

- kein Text -

Bahnbrechender Beitrag

nereus @, Sonntag, 04.12.2016, 13:00 vor 3385 Tagen @ Literaturhinweis 4939 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 04.12.2016, 15:38

Nach einem wilden Auf und Ab der Gedanken und sinnigen 48 Verweisen – eine Unsitte, die sonderbarerweise kaum Kritik findet – gelangen wir zu folgendem Fazit:

Daß es in Deutschland ein Gesetz gibt, welches eine bestimmte Personengruppe bevorzugt, ist nicht schön oder zumindest kritikwürdig, weil man es unterlässt, bei anderen Völkern/Menschengruppen, wie z.B. den Armeniern oder den Indianern, ähnlich konsequent zu sein bzw. unter diesem Aspekt die „Sondergerichtsbarkeit“ eigentlich aufheben müßte.
Doch diesem unschönen Neben-Effekt stehen die glasklaren Beweise für die Historizität der schrecklichen Ereignisse gegenüber, welche man allen Kritikern oder Leugnern ohne große Not entgegen schleudern kann.
Die Regierung hat also mal wieder ein Gesetz erlassen, welches eigentlich nicht nötig gewesen wäre.

Wie viel Einfalt steckt hinter so einem Geschreibsel oder sollte ich besser fragen, wie viel Verschlagenheit?

Der Prozeß gegen Germar Rudolf in Mannheim hat glasklar gezeigt, daß eine naturwissenschaftliche Argumentation gegen die „historisch systemische Wahrheit“ nicht geführt werden darf, weil es der Gesetzgeber noch nicht einmal erlaubt überhaupt Argumente vorzubringen, weil nämlich schon dieser Versuch an sich strafbar sei.

Was sagte Richter Meinerzhagen im Prozeß?

„Es ist völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht!
Die LEUGNUNG steht in Deutschland unter Strafe.
Und nur das zählt vor Gericht!“

Quelle: TAZ, 8. Februar 2007

Der Kritiker hat also nicht den Hauch einer Chance, überhaupt einen fairen Prozess zu führen – egal ob er unwissentlich einer Lüge aufsaß, Propaganda betreiben möchte oder tatsächlich brauchbare Argumente vorweisen kann.

Das Ergebnis steht fest, so daß auch französische „Gelehrte“ 1979 erklären konnten:

„Man darf sich nicht fragen, wie technisch solch ein Massenmord möglich gewesen ist. Er war technisch möglich, denn er hat stattgefunden.“

Quelle: Bitte selbst ergoogeln

Warum soll man sich da noch groß wundern?
Es geht überhaupt nicht um eine sachlich fachliche Debatte, es geht lediglich um die Ausübung von Herrschaft bzw. die Protektion einer Gruppe, die andere Gruppen nicht für sich in Anspruch nehmen können.
Denen, wie z.B. den Dresdnern, wird erklärt, daß ihre Opfer zu recht oder aus militärischer Notwendigkeit erbracht wurden.
Und wenn da sogar "Wiederholung" des Brandopfers gefordert wird, schlafen alle Staatsanwälte in Deutschland tief und fest.[[kotz]]

Alte Opfer in Frage zu stellen ist verbrecherisch.
Neue Opfer einzufordern dagegen nicht.

Nein, ich frage nicht, wo wir leben.
Ich weiß das sehr gut.

So sind WIR inzwischen ja auch zu der Erkenntnis gelangt, daß es über 60 Geschlechter gibt und das eine Frau Abramowitsch eine angesagte Perfomance-Künstlerin sei, die einfach nur ein wenig provozieren möchte, in dem sie aus Nahrungsmittel gefertigte Menschenkörper „auftragen“ läßt an denen sich dekadente Gäste mit Messer, Gabel und Löffel laben können.
Und wenn Clinton nahe Personen Jeffrey Dahmer Skulpturen in ihrem Treppenhaus präsentieren, dann ist das halt nur ein wenig abgefahren und ansonsten wenig bedenklich.

Nein, wir schreiben nicht das Jahr 16 oder 516 oder 1116.
Wir sind auch längst den Zeiten vor Christi Geburt entronnen, wo man Menschen lebendig den Göttern opferte.
Wir haben nämlich schon fast 300 Jahre Aufklärung - und damit Erkenntnis - hinter uns.

[[sauer]]

mfG
nereus

*Ich bin eine Nervensäge, ...

Monterone @, Sonntag, 04.12.2016, 13:42 vor 3385 Tagen @ nereus 4272 Views

*... aber ich weiß es*, sagte in den Hallen des Pariser Justizpalasts ein Mann, gegen den sich 34, von Pierre Vidal-Naquet geführte Historiker in ihrer Deklaration über erlaubte und unerlaubte Fragen technischer Möglichkeiten zusammengerottet haben.

Damit einen schönen Sonntag, nereus,

und der Ankündigung, daß ich gleich wieder auf mein Lieblingsthema zurückkommen werde.

Der Kritiker hat also nicht den Hauch einer Chance, überhaupt einen
fairen Prozess zu führen – egal ob er unwissentlich einer Lüge aufsaß,
Propaganda betreiben möchte oder tatsächlich brauchbare Argumente
vorweisen kann.

Der Hochverratsprozeß gegen Louis XVI und Marie-Antoinette war das erste demokratische Großverfahren, bei dem in allen Teilen gelogen, gefälscht, manipuliert und betrogen sowie dem Angeklagten bei jeder Gelegenheit das Wort entzogen wurde; ähnlich wie später beim IMT.

Als sich Louis XVI auf dem Holzgerüst der Guillotine ein paar Sätze an das umstehende Volk richten wollte, wurden seine Worte durch Trommelwirbel unhörbar gemacht.

Louis XVI, Erfinder des Ausdrucks *soziale Gerechtigkeit* (justice sociale), wollte das Volk per Referendum entscheiden lassen, ob er, der König, Hochverräter sei und den Tod verdient habe, oder nicht.

Natürlich wurde das von den im Solde Englands und der City of London stehenden Demokraten verhindert.

Der Rückgriff auf 1789 ist deshalb so wichtig, weil die damals feststellbaren Muster bis heute gelten.

Monterone

Europe-Israel-News hart am Rande der Volksverhetzung

Monterone @, Sonntag, 04.12.2016, 16:17 vor 3385 Tagen @ nereus 3917 Views

Hallo nereus,

ist das Volksverhetzung, was vorgestern die Europe-Israel-News gebracht haben?

*360 000 Juifs allemands, soit les deux tiers ont survécu à la Shoah. (...) 1919 Hitler écrivait dans un mémoire que « l’objectif ultime devra être, sans doute, l’expulsion de tous les Juifs d’Allemagne. Il répète cet objectif dans Mein Kampf et lors de toutes les grandes manifestations nazies. *

http://www.europe-israel.org/2016/12/360-000-juifs-allemands-soit-les-deux-tiers-ont-su...

*360000 deutsche Juden, zwei Drittel, haben die Shoah überlebt. (...) 1919 schrieb Hitler in einer Denkschrift, das oberste Ziel sei, alle Juden aus Deutschland zu vertreiben. Er wiederholt dieses Ziel in Mein Kampf und auf allen großen Nazi-Kundgebungen.*

Die Europe-Israel-News schreiben weiter, in Frankreich hätten drei Viertel der Juden die Shoah überelebt, eine Aussage, die Eric Zemmour zwei mal im französischen Staatsfernsehen und, wenn ich mich nicht irre, in der großen Synagoge von Paris getätigt hat.

Monterone

Moderator fragt: @Brockenteufel: Sind dir die bestehenden Gesetze nicht bekannt?

Brockenteufel @, Montag, 05.12.2016, 00:08 vor 3385 Tagen @ nereus 3679 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 05.12.2016, 13:28

Link gelöscht, User gesperrt.

Sehe gerade

Brockenteufel @, Montag, 05.12.2016, 00:14 vor 3385 Tagen @ Brockenteufel 3461 Views

das "Youtube-Video" wurde zum x-ten male wieder gelöscht!

Sorry

ach, Du heilige Schei ..

nereus @, Montag, 05.12.2016, 07:49 vor 3385 Tagen @ Brockenteufel 3506 Views

Hallo Brockenteufel!

Danke für den Link, den kannte ich noch nicht.
Habe erst einmal alles Wesentliche als PDF gesichert - man kann ja nie wissen.

Ich muß mir das in Ruhe durchlesen.
Die scheinbare Einfachheit, auf die andere damit Beschäftigte nicht gekommen sein sollen, irritiert mich eher, als das sie mich (zunächst) überzeugt.

Die Kürze der Tötungszeiten wurde schon immer angezweifelt und um den Hinweis eines viel längeren Ausgasungsprozesses und sich daraus notwendigerweise ergebenden längeren "Verweil-Zeiten" der Opfer in den Kammern ergänzt.
Es paßte schon damals nicht.

Dieser @Roland dreht nun die Sache um, akzeptiert die nicht in Zweifel ziehbaren und von Zeugen beeideten Tötungszeiten und pflanzt die Physik jetzt hintendran und kommt so auf sagenhafte Raumtemperaturen, welche die Stahl-Hitze-Folgen-Diskussion um 9/11 geradezu zur Kinderparty degradiert.
Das ist zumindest eine Sichtweise, die wirklich neu ist - jedenfalls für mich.

Nehmen wir mal als These an, der @Roland hätte recht.
Was würden Richter Meinerzhagen und die französischen Gelehrten dazu sagen?

mfG
nereus

Dieses Eisen ist mir zu heiß

Monterone @, Montag, 05.12.2016, 12:50 vor 3384 Tagen @ nereus 3058 Views

Hallo nereus,

Nehmen wir mal als These an, der @Roland hätte recht.

Um eine Diskussion der technischen Fragen mache ich gerne einen großen, weiten Bogen herum. Das ist mir schlicht und einfach zu gefährlich.

Wer will, findet im Netz äußerst detaillierte und kenntnisreiche Arbeiten, wo er sich jederzeit kundig machen kann, ohne andere mit Fragen in Verlegenheit zu bringen, deren Beantwortung ausschließlich innerhalb des strafrechtlich vorgegebenen Rahmens zu erfolgen hat.

Beim IMT anzusetzen, seinen sehr speziellen Methoden der Beweisführung, und zusammenzufassen, wie das Thema im Ausland auf allgemein zugänglichen Seiten diskutiert wird, halte ich für sehr viel weniger gefährlich und überdies auch eleganter.

Wenn jemand dagegen Einwände erheben möchte, muß er Frankreich, dessen Selbstverständnis aus Demokratie und Revolution besteht, als Brutstätte des rechten, braunen Denkens darstellen.

Damit dürften selbst die geriebensten Wortverdreher, Sophisten und Artisten der Eristischen Dialektik überfordert sein.

In der Regel scheitern sie früher oder später an ihren miserablen Fremdsprachenkenntnissen, was für bekennende Internationalisten eine Blamage darstellt, wie sie peinlicher kaum sein könnte. Als würde sich der Papst auf dem Bahnhofsklo einen blasen lassen.

Was würden ... die französischen Gelehrten dazu sagen?

Einer, der schlimmste von allen, Robert le Diable, wartet seit Monaten auf eine Aussage des Front National, was mit dem Fabius-Gayssot-Gesetz geschehen soll.

In einem Interview, dessen Quelle leider nicht genannt wird, soll sich Marine Le Pen für eine Abschaffung der als Fabius-Gayssot-Gesetz bekannten Lex Faurissonia ausgesprochen haben.

http://www.egaliteetreconciliation.fr/Marine-Le-Pen-a-emis-l-intention-de-supprimer-les...

Welche Folgen sich daraus ergeben könnten, muß ich Dir nicht erklären. Das wäre eine zweite Französische Revolution, mit erneutem Sturm auf die Bastille.

Allerdings wird dieses System bestimmt nicht zulassen, daß es so weit kommt. Um eine Präsidentin Le Pen zu verhindern, wird ihr von Links, Manuel Valls, und Rechts, Francois Fillon, das Wasser abgegraben.

Beide Kandidaten pofilieren sich als Israel verbundene Hardliner im Interesse der inneren Sicherheit, aber neoliberale Parteigänger der sozialen Brutalität.

Damit ist, ganz demokratisch natürlich, dafür gesorgt, daß Israel, Hochfinanz, Banken und Großkonzerne in jedem Fall gewinnen, und das Volk wieder mal die A...karte gezogen hat.

Monterone

ein wenig Hochseil-Akrobatik muß schon sein ;-)

nereus @, Montag, 05.12.2016, 14:55 vor 3384 Tagen @ Monterone 2778 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 05.12.2016, 17:32

Hallo Monterone!

Du schreibst: Um eine Diskussion der technischen Fragen mache ich gerne einen großen, weiten Bogen herum. Das ist mir schlicht und einfach zu gefährlich.

Das kannst Du so machen, so machen es fast alle. [[zwinker]]
Ich bin auch nicht scharf auf Knast, aber gewisse Dehnungsübungen müssen einfach sein, wenn der Rücken nicht noch krummer werden soll, als er eh schon ist.

Wer will, findet im Netz äußerst detaillierte und kenntnisreiche Arbeiten, wo er sich jederzeit kundig machen kann, ohne andere mit Fragen in Verlegenheit zu bringen, deren Beantwortung ausschließlich innerhalb des strafrechtlich vorgegebenen Rahmens zu erfolgen hat.

Ich weiß.
Der Clou ist diesmal aber die Herangehensweise.

Bisher wurde versucht, Beweise zu erbringen, daß es so nicht gegangen sein kann, u.a. wegen Physik und Chemie. Man zweifelte also an den Aussagen.
Diesmal wird die Offenkundigkeit (nur so kann es gewesen sein) als gegeben genommen und diesmal die Bedingungen formuliert, wie es dann – streng wissenschaftlich – hätte ablaufen müssen.
Man verstößt also nicht gegen die Offenkundigkeit – die ist ja die Grundlage der ganzen Rechnerei - sondern man leitet daraus ganz außerordentliche örtliche Gegebenheiten und Bedingungen ab, die es in sich haben.

Hier hat jemand das Pferd von hinten aufgezäumt und zumindest ein kleines Loch in den 130er geschossen, denn es werden nicht die „Ereignisse/Ergebnisse“ an sich verneint, sondern es wird nur das zu notwendige „Verfahren“ postuliert, die genau zu jenen Ergebnissen führen, welche die Zeugen berichteten.

Allerdings ergeben sich dann „sagenhafte“ Daten.
Die Kammertemperaturen bewegen sich von 600 °C aufwärts bis in die Zehntausenderbereiche, je nach Tötungsdauer.
Daraus ergeben sich wieder ganz neue Gesichtspunkte, die ich mir jetzt aber erspare.
Wer will, kann es ja nachlesen.

Beim IMT anzusetzen, seinen sehr speziellen Methoden der Beweisführung, und zusammenzufassen, wie das Thema im Ausland auf allgemein zugänglichen Seiten diskutiert wird, halte ich für sehr viel weniger gefährlich und überdies auch eleganter.

Unterm Strich ist es Jacke wie Hose, weil im Endeffekt bislang immer das eiserne Tor der Burg „Offenkundigkeit“ mit einem lauten Knall nach unten fiel.
Ob Du da nun ein paar Akten aus Nürnberg unter die Arme geklemmt hast oder mit ein paar Begasungsproben oder Mauersteinchen erscheinst ist dabei völlig Banane.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß die rechte Tür dreifach gesichert wurde und die linke dagegen immer einen Spalt offen stand, oder?

mfG
nereus

Ich will mir nicht das Kreuz brechen

Monterone @, Montag, 05.12.2016, 15:22 vor 3384 Tagen @ nereus 2753 Views

Hallo nereus,

Unterm Strich ist es Jacke wie Hose, weil im Endeffekt bislang immer das
eiserne Tor der Burg „Offenkundigkeit“ mit einem lauten Knall nach
unten fiel.

So weit völlig einverstanden

Ob Du da nun ein paar Akten aus Nürnberg unter die Arme geklemmt hast
oder mit ein paar Begasungsproben oder Mauersteinchen erscheinst ist dabei
völlig Banane.

Ich komme doch nicht mit Akten, sondern Art. 19 und 21 der IMT-Charta sowie den entsprechenden Beweismethoden, d.h. dem vom Tribunal in aller Offenheit erklärten Verzicht auf reguläre Beweisführung.

Du könntest sogar die Genialität des IMT loben, das zugibt, sich keinen Deut um tragfähige Beweise zu kümmern, aber trotzdem alles hundertprozentig bewiesen hat, woran Du selbstverständlich glaubst. Steht ja so im 2+4-Vertrag, daß die wunderbaren Beweise des IMT in der BRD Gesetz sind.

Unter diesen Voraussetzungen kann man das Thema völlig risikolos diskutieren, weil man innerhalb des rechtlich Erlaubten bleibt.

Warum sich auf das Hochseil begeben, wenn man gemütlich auf dem Boden bleiben kann und nicht riskiert, sich das Kreuz zu brechen?

Mehr als Dein Gegenüber nachdenklich zu machen und ihn zu motivieren, endlich ein paar pöhse Bücher und Aufsätze zu lesen, ist doch eh nicht drin.

Die gerichtliche Seite kannst Du sowieso vergessen. Dort hast Du nie eine Chance, egal, wie pfiffig Du argumentierst.

Monterone

Es werden

Brockenteufel @, Sonntag, 04.12.2016, 23:55 vor 3385 Tagen @ Literaturhinweis 3449 Views

ja gar keine Beweise, daß der "Holocaust" vielleicht so nicht stattgefunden hat, ja bei Gericht gar nicht zugelassen (siehe Sylvia Stolz, Horst Mahler, Germar Rudolf etc.).

Und nun die Verurteilung von Ursula Haverbeck und die Opa-Hatz auf Demjanjuk oder Oskar Gröning. Was soll das alles und wem nützt das noch???

Hab darüber auch so meine Meinung

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 05.12.2016, 18:02 vor 3384 Tagen @ Literaturhinweis 2663 Views

Möchte aber dabei nicht so ins Detail gehen. Automatisch kommt man dann in die gefährliche Nähe des Sperrgebietes. Dazu kommt, dass ich dem Forum durch meine Gedanken, die nicht unbedingt konform mit denen der Pfarrerstochter gehen, nicht schaden möchte.

Deshalb verweise ich auf einen link in einem anderen Forum, wo ich mich zu diesme Thema - wenigstens partial - geäußert habe. Denn jeder, der sich mit der Zahl "6" in geschichtlichem Zusammenhang beschäftigt, steht schon mit einem Bein im Knast.

http://www.thedailyfranz.at/2016/12/05/h%C3%B6rt-endlich-mit-dem-nazi-geschrei-auf/#com...

Ich hab dabei auf den Kommentar Nr. 5 mit meinem Kommentar Nr. 6 geantwortet.

Friedliche Volksverhetzung auf dem Prüfstand: muß die türkische Religionsbehörde DITIB in Deutschland verboten werden?

Literaturhinweis @, Dienstag, 31.01.2017, 15:10 vor 3327 Tagen @ Literaturhinweis 2195 Views

Der Tabestand der Volksverhetzung muß ja, wie jedes rechtsstaatliche Gesetz, jeden 'ohne Ansehung der Person' bestrafen, der

"... in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, ... zum Hass aufstachelt ..."

Gerät nun die türkische Religionsbehörde DITIB (siehe "Handbuch islamischer Religionspraxis") ins Visier deutscher Ermittler und Ankläger?

Eine Dokumentation des hessischen Rundfunks widmet sich ausführlich sowohl Predigten wie offiziellen Stellungnahmen einzelner DITIB-Gemeinden in Deutschland, deren Brisanz dem Deutschen ohne Doppelpaß mangels Türkischkenntnissen in der Regel nicht auffallen würde.

Viele dieser Äußerungen fallen entweder direkt unter den Volksverhetzungstatbestand, oder stellen strafwürdige Beleidigungen dar, oder sie wären zumindest geeignet, handelte es sich um Vereine, ein Vereinsverbot auszusprechen, mit denen sich de Misere und Länderkollegen ja sonst so gerne brüsten.

Immerhin: "Die Ausübung des Islam ist auch im Kontext europäischer Kultur möglich" - dabei 'vergißt' man nur zu erwähnen, daß dieser Zustand 'der Erleichterung' nur solange gilt, solange man nicht die Möglichkeit hat, der umgebenden Gemeinschaft seinen (islamischen) Stempel aufzudrücken. Und dies geschieht dann doch relativ rasch und konsequent, sowie sich die Gelegenheit bietet. Aber keine Bange: man muß nur 'den praktizierten Islam reformieren'.

Siehe auch Literatur zum Scharia-Recht.

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