Negativer Schufa Eintrag von Inkasso Unternehmen - jetzt hat es mich mal erwischt

EM-Financial @, Deutschland, Samstag, 03.12.2016, 07:35 vor 3387 Tagen 5997 Views

Guten Morgen,

jetzt hat es mich auch mal erwischt, als jemanden der alle Verbindlichkeiten stets vermeidet und alles immer bar bezahlt. Dummerweise suche ich gerade eine Wohnung und dort wird ja immer eine saubere Schufa vorausgesetzt.

Kein Problem, dachte ich mir. Deshalb habe nach knapp zehn Jahren Aufenthalt im Ausland eine Bonitätsauskunft bei der Schufa bestellt, diese erhalten und jetzt überraschend festgestellt, dass dort aus dem Jahr 2014 [[wut]] ein Eintrag besteht, von einer Lindorff Inkasso. Kein Riesenbetrag, so ca 1.000 €.

Das überraschte mich insofern, dass ich zwischen 2010 und 2016 gar nicht in Deutschland war und keinerlei geschäftliche Aktivitäten in Deutschland verfolgte. Mir sind zudem keinerlei Forderungen bekannt (noch nie und schon gar nicht in den letzten 10 Jahren) und ich habe in meinem Leben bisher nirgendwo einen Kredit aufgenommen, oder ähnliches. Bis auf einen Fall von Internetbetrug (Online-Abo) von einem dubiosen Anbieter habe ich nie etwas bekommen. Dies aber nur per Email und darauf habe ich nicht reagiert und auch meine Anschrift nicht herausgegeben. Wobei diese Forderung 2006 gestellt wurde.

Völlig verrückt.

Es ist mir unverständlich wie so ein Eintrag vorgenommen werden darf, ohne meine eigene Kenntnis einer Forderung. Denn ich hätte einer unrechtmäßigen Forderung, die schriftlich eingeht und begründet wurde, ja immer widersprochen.

Es handelt sich meines Wissens auch nicht um eine gerichtlich festgestellte Forderung, weil das eigentlich doch vermerkt sein müsste, mit einem Schuldtitel oder Hinweis in der Schufa Auskunft? Oder sieht man dort nicht, ob es eine legitime gerichtliche Forderung ist, sondern sieht nur den Gläubiger?

Nun ist die Frage, ob man kurzfristig hier etwas gegen den Eintrag unternehmen kann?

Darf die Schufa überhaupt so einen Eintrag machen, im Jahr 2014, obwohl ich doch von 2007-2016 nachweislich gar nicht in Deutschland gelebt habe?

Lindorff Inkasso sei bekannt dafür, dass diese Forderungspakete kaufen und diese dann einfordern, sagte man mir.

Früher dachte ich immer, dass man einen Schufa-Eintrag nur in erheblichen Fällen der Zahlungsverzugs bekommt und nicht einfach auf eine Forderung von ein paar hundert Euro.

Im Ausland gibt es solche Sachen eigentlich auch nicht, dass man dem Vermieter seine Bonität auf diese Art beweisen muss. Ein Bankkontoauszug reicht da eigentlich immer aus.

Nun möchte ich den potenziellen Vermieter dennoch davon in Kenntnis setzen, denn gar keine Schufa Auskunft vorzulegen ist ja noch schlechter, weil er dann vielleicht glauben könnte ich würde riesige Aussenstände verheimlichen und hoffe, dass er bei den knapp 1.000 €, die im schlimmsten Falle umgehend bezahlt sein würden, Verständnis hat. Anscheinend kann man diesen negativen Eintrag in 6 Wochen löschen lassen, wenn man die Forderung beglichen hat.

Dennoch sehe ich nicht ein, dass ich 1.000 € bei einer zweifelhaften Forderung bezahlen soll, nur damit meine Schufa sauber ist. Die Lindorff Leute wissen dies alles auch sehr genau und darum stellen sie wohl auch diese Forderung. Nach dem Motto: "Bezahlen Sie das lieber ganz schnell, dann haben Sie keine weiteren Probleme".

Notfalls, habe ich meiner Frau gesagt, kaufen wir uns einen Wohnwagen oder einen Bungalow und ziehen erst mal dort ein.

Hat hier auch schonmal jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen?

Viele Grüße

Lange Rede, kurzer Sinn - Einrede auf Verjährung

XERXES @, Samstag, 03.12.2016, 08:38 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 4610 Views

Volgenden Brief an das Inkassounternehmen senden (Brieflich und vorab per EMail):

Absender
Anschrift

Firma
Anschrift

Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Forderung vom (Datum), Aktenzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie eine Forderung in Höhe von … (Euro) gegen mich geltend. Diese von Ihnen gestellte Forderung ist bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Ohne auf die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Forderung einzugehen. Die Schufa darüber informieren und diese auffordern, bei dem Inkassounternehmen eine Löschungsbewilligung mit einer 14 tägigen Frist einzuholen.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Inkasso und Schufa, mein Thema.

Mirko, Česko, Samstag, 03.12.2016, 08:54 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 4575 Views

Schreibe die Schufa an und teile der Schufa mit, dass die Forderung bestritten wird und das dieser Eintrag zu sperren ist.
Klappt das nicht, dann zu Gericht und eine einstweilige Verfügung erwirken.
Meine persönliche Meinung zu der Schufa, der muss es nicht so gut gehen wenn diese,mit Inkasso Hand in Hand Geschäfte machen.

Die Inkassobude will nur dein Geld, reden kannst Du mit diese Unternehmen nicht.

BG Mirko

Welches Schreiben?

EM-Financial @, Deutschland, Samstag, 03.12.2016, 08:57 vor 3387 Tagen @ XERXES 4103 Views

Hallo Xerxes,

Danke, für das Musterschreiben. Leider kann ich mich ja auf gar kein Schreiben berufen, denn ich habe von denen nie Post erhalten.

Soll ich denen erst einmal meine aktuelle Anschrift mitteilen, damit sie mir ihre Forderung zustellen?

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie eine Forderung
in Höhe von … (Euro) gegen mich geltend. Diese von Ihnen gestellte
Forderung ist bereits verjährt.

Sollte ich dem Vermieter darüber informieren, dass es einen falschen/unrechtmäßigen Schufa-Eintrag gibt, dessen Löschung einige Wochen beanspruchen könnte? Je länger ich mit der Auskuft warte desto "verdächtiger" mache ich mich ja.

Da spiele ich lieber mit offenen Karten, ich steh ja bei 1.000 Euro nicht vor der Privatinsolvenz [[freude]]

Danke und viele Grüße.

Danke dann zuerst direkt an die Schufa

EM-Financial @, Deutschland, Samstag, 03.12.2016, 09:07 vor 3387 Tagen @ Mirko 4035 Views

Hallo Mirko,

Danke für den Hinweis, dann gehe ich direkt zur Schufa als erstes. Dies sollte m.E. umgehend eine Wirkung zeigen.

Die Einrede auf Verjährung werde ich erst dann vornehmen, wenn mir das Inkasso Unternehmen ihre Forderung zustellt. Doch ich habe da ja keine Hohlschuld und bin nicht verpflichtet denen mitzuteilen, dass sie mir doch bitte ihre Forderung erneut zustellen sollten. Sehe ich irgendwie gar nicht ein, dass ich mich ohne gerichtliche Anordnung auch nur einen Zentimeter bewegen soll.

Gruß

Halte uns auf dem Laufenden. Danke!

stokk, Samstag, 03.12.2016, 10:06 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 3483 Views

Neuer Trick für "Vorsicht Falle"?

Was ist schon dabei, wenn die Deine Anschrift kennen. Bist doch gemeldet.

XERXES @, Samstag, 03.12.2016, 11:03 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 3426 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 03.12.2016, 18:22

Auf den von mir beschriebenen Weg habe ich zwei Einträge weggebügelt, als ich nach Deutschland zurück gekommen bin.

Die Schufa wendet sich an den Gläubiger und konfrontiert diesen mit Deinem Antrag auf Löschung. Dieser hat nun zwei Wochen Zeit, zuzustimmen oder anderweitig in Aktion zu treten. Meldet sich dieser nicht, wird der Eintrag seitens der Schufa gelöscht.

Die Fristen muss die Schufa einhalten. Im Übrigen kann man von der Schufa halten was man will. Sie ist aber eine neutrale Institution und "arbeitet" nicht Hand in Hand mit Inkassounternehmen. Schon gar nicht gewinnbringend.

Der Gang zum Gericht ist quatsch! Lass das bloß sein!

--
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SCHUFA-Eintrag muss gelöscht werden, Hinweis dazu

Elli ⌂ @, Samstag, 03.12.2016, 13:59 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 4009 Views

Ich hatte vor Jahren auch mal einen ähnlichen Fall.
Schreib der SCHUFA Folgendes:

Gemäß Â§ 35, Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes *) verlange ich von Ihnen, diesen Eintrag binnen einer Woche zu löschen und bitte um eine Mitteilung, wenn dies erfolgt ist. Falls dies nicht erfolgt, ergeht Klage über meinen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

*) § 35, Abs. 4 BDSG: "Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt."

Das ist ein sehr guter Hinweis

EM-Financial @, Deutschland, Samstag, 03.12.2016, 17:25 vor 3387 Tagen @ Elli 3187 Views

Hallo Jürgen,

vielen lieben Dank, für diesen Hinweis, ich werde es gerne so an die Schufs schicken.
Wenn das in einer Woche geschehen kann, wäre das toll. Notfalls müsste ich wohl einen Anwalt nehmen?

Halte euch informiert, wie es weitergeht.

Gruß
Andreas

Ich hatte vor Jahren auch mal einen ähnlichen Fall.
Schreib der SCHUFA Folgendes:

Gemäß Â§ 35, Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes *) verlange ich von
Ihnen, diesen Eintrag binnen einer Woche zu löschen und bitte um eine
Mitteilung, wenn dies erfolgt ist. Falls dies nicht erfolgt, ergeht Klage
über meinen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen


*) § 35, Abs. 4 BDSG: "Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren,
soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die
Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt."

Bei mir ging es sehr schnell

Elli ⌂ @, Samstag, 03.12.2016, 17:30 vor 3387 Tagen @ EM-Financial 3214 Views

Wenn das in einer Woche geschehen kann, wäre das toll. Notfalls müsste
ich wohl einen Anwalt nehmen?

Hallo Andreas,
ich glaube nicht, dass ein Anwalt nötig sein wird – bei mir haben sie sofort reagiert.

Halte euch informiert, wie es weitergeht.

Ja, bitte.

SCHUFA-Problem dank Forum gelöst

EM-Financial @, Deutschland, Montag, 26.12.2016, 08:27 vor 3364 Tagen @ EM-Financial 2638 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 26.12.2016, 14:30

Hallo,

nach einem Musterschreiben wie dem von Elli habe ich nun eine positive SCHUFA-Auskunft erhalten und der entsprechende Eintrag wurde gelöscht. Das Inkassounternehmen wurde von der SCHUFA angefragt, konnte nicht die nötigen Unterlagen (wahrscheinlich Mahnungen etc.) vorlegen und der Eintrag wurde entfernt und mir ein neues sauberes Zertifikat zugeschickt.

Danke an alle hilfreichen Beiträge.

Was mir nicht gefiel, ist, wie es überhaupt zu dem Eintrag kommen konnte, wenn die Voraussetzungen offenbar nicht vorliegen?

Warum fragte die SCHUFA beim Vertragspartner an und löschte den Eintrag nicht erst einmal auf mein Ersuchen hin, da ich klargestellt habe, dass ich die Forderung bestreite. Man hätte wenigstens auf einen rechtsgültigen Titel warten können. [[sauer]]

So bleibt leider ein sehr negativer Beigeschmack, vor diesem Ganovenverein und ich kann nur jedem raten, sich gegen diese private Institution zu wehren.

Weil ich schon dabei war, habe ich zudem meine Auskunft von Creditreform überprüft und diese war über die letzten Jahre stets korrekt und es waren dort keine Einträge.

Dies nur als Hinweis und Ermutigung an andere, die ähnliche Probleme haben.

Viele Grüße
EM-Financial

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