"Geld" im Zahlungsverkehr
Während der Suche nach belastbaren Grundlagen zum Begriff „Geld“ versinkt man unweigerlich im Morast von VWL- und BWL-Fiktionen. Hinzu kommen noch unzählige historische und philosophische Erklärungsmuster. Bereits bei der Beschränkung auf die Sachebene, sofern man bei Geld überhaupt von einer Sachebene sprechen kann, bestehen scheinbar unlösbare Probleme.
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen kann man davon ausgehen, dass unser heutiges Geld ausschließlich als Schuldgeld in Umlauf kommt. (Das bei der Währungsreform 1948 ausgegebene Kopfgeld ist davon ausdrücklich ausgenommen.) Die Bank erwirbt Aktiva von einer Nichtbank und „bezahlt“ mit selbstgeschöpftem „Geld“. Diese Aktiva bestehen aus Schulddokumenten von Nichtbanken oder aus Sachvermögenswerten. Das entstandene „Geld“ besteht aus Schuldanerkenntnissen der Bank gegenüber der Nichtbank. In der Bankbilanz taucht dieses „Geld“ als „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, täglich fällig“ auf.
Willkürliche Gelddefinitionen der VWL
Die Volkswirtschaftslehre unternimmt den Versuch, Gelder mit bestimmter Festlegungsdauer zu unterschiedlichen Geldmengen zusammenzufassen. Nimmt man diese Geldmengendefinitionen und versucht anhand dieser das Geschehen in einer Bank zu ergründen, erleidet man Schiffbruch. Das Geld mit bis zu zweijähriger Festlegung wird noch M2 zugerechnet, während Geld mit 25-monatiger Laufzeit zu M3 zählt. Nach einem weiteren Monat zählt dieses aber bereits automatisch zu M2. Die Bundesbank z. B. bezeichnet als Buchgeld auch noch M2. Also eine Ausgangslage die kaum dazu geeignet ist zu allgemeingültigen Ergebnissen zu gelangen.
Wicksellsche Idealbank
Das Modell der „Wicksellschen Idealbank“, diese ist in einem Land ohne Außenbeziehungen und ohne Bargeld die einzige Bank, hat mir einen Weg aufgezeigt, den ich gerne zur Diskussion stellen möchte. Die Wicksellsche Idealbank besitzt als vermögende Bank größtes Vertrauen in der Bevölkerung. Benötigt Anton „Geld“, muss er sich bei der Wicksellschen Idealbank verschulden. Beim Kreditvorgang entsteht eine Forderung der Bank an Anton auf der Aktivseite und gleichzeitig eine Forderung von Anton an die Bank auf der Passivseite. Diese beiden Forderungen unterscheiden sich in der Frist der Fälligkeit. Während die Forderung der Bank an Anton z. B. erst nach einem Jahr fällig wird, ist Antons Forderung an die Bank sofort fällig. Er kann mit der frisch erstellten Forderung an die Bank seinen Einkauf bei Benno, durch eine Überweisung auf Bennos Konto bezahlen. Durch den Kreditvertrag ist Anton jedoch gezwungen, nach Ablauf des Jahres die im Kreditvertrag entstandene Forderung an die Bank wieder einzusammeln um seine Schuld zu begleichen. Viel weiter hilft das Modell der Wicksellschen Idealbank noch nicht.
Zwei Banken
Teilt die Wicksellschen Idealbank sich jedoch in eine Nord- und eine Südbank auf, lassen sich weitere Gesetzmäßigkeiten entdecken. Vertrauen sich beide Banken unbeschränkt, so agieren sie wie eine einzige Bank, d. h. Überweisungen von einer Bank zu der anderen Bank sind in unbegrenzter Höhe möglich. Der entstehende Saldo wird notiert, jedoch nicht ausgeglichen.
Ohne Vertrauen zwischen den Banken ist jedoch eine Überweisung nur nach einer vorherigen besicherten Kreditaufnahme der überweisenden Bank möglich. In der Praxis wird sich ein Zustand einstellen, der eine Mischung dieser beiden Extremfälle beinhaltet. Es werden sowohl besicherte wie auch unbesicherte Kredite zwischen beiden Banken vereinbart.
Zentralbank
Eine Besonderheit kommt mit der Gründung einer Zentralbank hinzu. An dieser Stelle soll nicht die besonderen Funktionen einer Zentralbank als vorgesetzte Aufsichtsbehörde betrachtet werden sondern lediglich deren Rolle im Zahlungsverkehr. Wie zuvor gezeigt kann eine Überweisung zwischen der Nord- und der Südbank ohne jegliche Einschaltung einer 3. Institution abgewickelt werden. Per Dekret bestimmt aber der Staat, dass eine „Geldschuld“ grundsätzlich mit der Übergabe von „gesetzlichen Zahlungsmitteln“, von „Forderungen an die Zentralbank“ gelöscht werden kann. Mit diesem Dekret installiert der Staat eine Abhängigkeit der Geschäftsbanken von der Zentralbank auch auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs. Sämtlicher Zahlungsverkehr könnte trotzdem theoretisch ohne Beteiligung der Zentralbank erfolgen, solange kein Bargeld im Spiel ist. (Die Mindestreserve von 1 % wird hier bewusst ausgeklammert.) Verlangt aber ein Bankkunde die Begleichung seiner Forderung an die Bank in „gesetzlichem Zahlungsmittel“, d. h. in Bargeld, so ist die Bank gezwungen, sich bei der Zentralbank Bargeld zu beschaffen, d. h. bei dieser einen besicherten Kredit aufzunehmen. Banktechnisch gesehen ist die Zentralbank auch nur eine weitere Bank. Entsprechend werden die Verpflichtungen gegenüber der Zentralbank auch unter der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Banken“ mit aufgenommen.
Nord- und Südbank-€
Aus den vorigen Überlegungen komme ich dann zu einem Modell mit unterschiedlichen Geldarten, die aber den gleichen Grundnamen besitzen. Die Südbank kann nur Südbank-€ herstellen wie auch die Nordbank nur Nordbank-€ erzeugen kann. Die Zentralbank stellt entsprechend Zentralbank-€ her. Will die Südbank eine Überweisung an die Kundin Dora bei der Nordbank bewerkstelligen, muss sie sich zuvor Nordbank-€ beschaffen. Hierzu nimmt sie bei der Nordbank einen Kredit auf. Die im Kreditvorgang erzeugten Nordbank-€ überweist sie dann an Dora. Die Besonderheit dieses Buchgeldes liegt darin, dass es den Ort seiner Herstellung nicht verlassen kann. Nordbank-€ können nur auf Konten der Nordbank umgeschrieben werden, wie dies auch bei Südbank-€ und ebenfalls bei Zentralbank-Buchgeld der Fall ist. Lediglich das Bargeld bildet eine Ausnahme. Als Inhaber-Schuldverschreibung der Zentralbank kann es bei jeder Bank zur Gutschrift in jeweiligem Bankguthaben eingereicht werden.
Bargeld
Ein Alleinstellungsmerkmal der Zentralbank besteht in ihrem Privileg, Banknoten herstellen zu dürfen. Keiner anderen Bank ist dies erlaubt. Doch muss Anton, will er an Bargeld gelangen, zuerst einen Kredit bei seiner Geschäftsbank aufnehmen. Er beschafft sich z. B. Südbank-€ in Form eines Bankguthabens bei der Südbank. Da dieses Bankguthaben eine Schuld der Südbank darstellt kann Anton verlangen, dass die Südbank ihre Verbindlichkeit mit Bargeld, Inhaber-Schuldverschreibungen der Zentralbank, einlöst. Mit sinkendem Bargeldumlauf vermindert sich somit auch die Abhängigkeit der Geschäftsbanken von der Zentralbank. Würde theoretisch der Bargeldverkehr ganz eingestellt und die Mindestreserve auf 0 gesenkt, könnten die Geschäftsbanken ganz ohne Zentralbank arbeiten. Ohne diese Privilegien wäre die Zentralbank bezüglich des Zahlungsverkehrs auch nur eine Bank unter anderen Banken.
An dieser Stelle möchte ich unterbrechen und würde mich über Eure Kritik freuen.
Beste Grüße
Masbut