Frage dazu:

QuerDenker, Donnerstag, 24.11.2016, 15:17 (vor 3394 Tagen) @ Udo3156 Views

Hallo Udo,

Die Herrschenden haben daran schon gedacht - vor zwei Jahren durften wir in
ganz Deutschland für "Gekaufte Journalisten" noch an Bahnhöfen und
Flughäfen plakatieren... inzwischen ist das VERBOTEN !!! Und zwar NUR für
MEINE Bücher... Ich bin wahrscheinlich der einzige deutsche Autor, für
dessen Bücher man auf öffentlichem Grund generell nicht mehr werben
darf... man nennt das "Pressefreiheit" und "Meinungsfreiheit" im lande
unserer geliebten Führerin ... Deutschland 2016...

wie hat man ein Werbeverbot 'Deiner Bücher' - also wohl Autor U.U. - denn

a) begründet?
b) umgesetzt?

Flughäfen sind grundsätzlich als GmbH/AG/.. 'privat' - Bahnhöfe teils 'privat'.
Also hätte jeder einzelne Flughafen/Bahnhofsbetreiber so ein Verbot - also über 'Hausrecht' usw. - aussprechen müssen, oder?

Auf 'öffentlichem Grund' auch?

Was ist dann mit Plakaten auf/an/in Parkplätzen und Parkhäusern von ('privaten'...) Einkaufsmärkten usw.?


Aber entscheidend wäre ja - wenn überhaupt, wegen der von Dir angesprochenen Meinungsfreiheit usw. - wohl einzig der Inhalt.
Wie kann 'das' auf damals noch nicht veröffentliche Bücher 'extrapoliert' werden?

--> Antwort natürlich ggf. gerne auch als PN

Beste Grüße

QuerDenker

--
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