OT: Gefahrenabwehr, teilweise vernächlässigtes Hobby des Rechtsstaates, wie sie gedacht ist & eigentlich funktionieren würde

Literaturhinweis @, Samstag, 19.11.2016, 03:21 vor 3400 Tagen 3111 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 24.11.2016, 23:55

Oft wird ja der Begriff des 'Polizeistaates' verteufelt und der des (möglicherweise sozialen) Rechtsstaates dagegen als hehres zu erstrebendes Nahziel dem entgegengesetzt.

In Wahrheit aber ist das Wort 'Polizei' ursprünglich nichts anderes gewesen als ein Wort für 'Vorbeugung' und taucht daher noch in vielen Wortzusammensetzungen auf, die genau dieses zum Zielen haben, etwa in Begriffen wie 'Baupolizei' oder 'feuerpolizeiliche Vorschriften'. Die Feuerpolizisten sind nicht etwa die Brandursachenermittler der Kriminalpolizei, sondern eher die Schornsteinfeger und diese regen eher Verbesserungen einer Feuerungsanlage an, als daß sie jemandem Handschellen anlegten.

Unter 'Baupolizei' versteht man im wesentlichen die Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörden. Der englische Begriff 'policing' bedeutet auch heute noch eher vorbeugendes Handeln, auch wenn es Streifegehen mit umfassen mag, und so war das eigentlich solange, bis der 'Polizeistaat' zum Kampf- und Abwehrbegriff mutierte. Daß Vorbeugung heute dann einen negativen Beigeschmack hat, wenn man sich an Metternichs Restauration und die flächendeckende Zensur von Zeitungen und Flugschriften erinnert, mag zwar sein, das jedoch darf man nicht dem abstrakten Polizeistaatsbegriff anlasten, sondern der Tatsache, daß eben damals Zensur als normales staatliches Handeln galt. Man zweifelt ja auch nicht grundsätzlich daran, daß die Bundesrepublik schon in den sechziger Jahren ein Rechtsstaat war, bloß weil damals die (i.W. männliche) Homosexualität unter Strafe stand, so, wie sie Alan Turing in Großbritannien letztlich den Kopf kostete.

Das Thema (staatliche) Gefahrenabwehr tritt immer dann in den Fokus öffentlicher Diskussionen, wenn sie als mangelhaft empfunden wird. Treten dagegen keine empfundenen Gefahren auf, so macht sich darüber kaum einer Gedanken, ob dies daher kommt, daß keine Gefahren lauern oder ob diese durch ein reibungsloses Vorbeugungs- und Gefahrenabwehrsystem vielmehr unterhalb der Wahrnehmungsschwelle bleiben. So oder so ist man's zufrieden und daher klafft in der Gefahrenabwehr eine gewisse Lücke, insofern zukünftige Gefahren erst dann in deren Gegenstandsbereich einbezogen werden, wenn bereits 'mindestens ein Kind in den Brunnen gefallen' ist.

Empfundenermaßen verschärft und vergrößert wird diese Lücke in letzter Zeit dadurch, daß die Politik sich die Kriminalstatistik schön zu lügen scheint, um haushaltspolitischen Entscheidungen hinsichtlich der Aufstockung von Polizeikräften aus dem Wege zu gehen. Schließlich müssen erst noch Griechenland und die deutsche Bank (dann mit kleinem 'd') gerettet werden.

Nicht umsonst heißt die Seveso-Richtlinie so, weil sie erst nach dem gravierenden Seveso-Unfall (und nach Bhopal) entworfen und umgesetzt wurde. Seither hört man, trotz mehrfach gestiegener Leistung der chemischen Industrien, kaum mehr etwas von Chemieunfällen (mit Außenwirkung), die auch nur annähernd dem Drama von Seveso glichen - jedenfalls dort, wo sie räumlich gilt.

Genauso wurden Lagerungsvorschriften für brennbare Flüssigkeiten nach dem Basler Chemieunglück drastisch verschärft, als die niederländische Trinkwasserversorgung hunderte Kilometer rheinabwärts zum Erliegen kam. Aber erst mußte eben ein solcher Unfall erfolgen, bis die meist staatlichen Akteure die Gefahr wahrhaben wollten.

Braucht es nun überhaupt eines staatlichen Akteurs in diesem Metier? Noch dazu, wenn er meist zu spät kommt wie jetzt wieder bei den Unfällen anläßlich illegaler Straßenrennen mit Todesfolge?

Ja und nein. Um die zeitliche Lücke des Zuspätkommens, die staatlichem Aufsichtshandeln, neben Korruptionsgefahren und anderen Mängeln, stets innewohnt, zu schließen und z.B. bei industriellen Gefahren zu einer wirklich vorbeugenden Gefahrenabwehr zu kommen, bedürfte es weniger direkter Vorschriften und stattdessen eines uneingeschränkten Haftungsrechtes. Diese Haftung dürfte auch nicht hinter 'Brandmauern', wie im Zweifel insolventen Aktiengesellschaften und GmbHs, verschwinden dürfen, sondern müßte auch die Anteilseigner, d.h. auch den Kleinaktionär, voll treffen, ebenso wie Vorstände und Aufsichtsräte.

Dies würde seinerseits dazu führen, daß entsprechende Versicherungen nachgefragt würden und andererseits sind Versicherungen, anders als die staatliche Gefahrenabwehr, die erst handeln kann, nachdem auf dem Verordnungs- oder gar originären Gesetzgebungswege mit Verordnungsermächtigung die jeweilige Gefahr unter rechtlichen Begriffen subsumiert wurde, risiko-avers und machen ihren Versicherungsnehmern entsprechende Auflagen. So gibt es den Verband der Sachversicherer, der z.B. Normen für Tresore erläßt oder dessen Experten auch die Güte von Brandschutzvorkehrungen begutachten und dadurch die Prämie beeinflußen, bis hin zum Ausschluß gewisser Risiken oder der völligen Verweigerung von Versicherungsschutz.

Derzeit aber müssen wir mit der stets lückenhaften staatlichen Gefahrenabwehr und -Vorbeugung leben, die dazu führt, daß die Menschen im Lande sich vermehrt fragen, ob sie eine Bürgerwehr gründen oder ihr Besitztum in eine Festung verwandeln sollen. Noch bis mindestens in die fünfziger Jahre gab es ländliche Gegenden in Europa, in denen man nicht mal abschließbare Schlösser an den Türen von manchen Bauernhöfen hatte und sein Fahrrad einfach so irgendwo abstellen konnte, ohne daß es je abhanden gekommen wäre.

Mittlerweile gibt es dagegen interne Anweisung an die Polizeidienststellen, sich mit Händen und Füßen gegen die Annahme von Fahrraddiebstahlsanzeigen zu wehren und diese, falls dennoch, z.B. schriftlich, eingegangen, nach Kräften zu ignorieren.

Dem Sicherheitsgefühl wie auch der Identifikation mit Polizei- und Rechtsstaat ist dies nicht dienlich und führt zu immer eklatanteren Selbsthilfemaßnahmen, die dann ihrerseits kriminalisiert statt unterstützt werden. Weite Bereiche sind bereits derart in Händen von Clans, daß sich die Polizei nicht mehr hineintraut, und stattdessen propagandistisch wirksamere Aktionen gegen die Religion des Friedens aufführt.


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Literatur: staatliche Gefahrenabwehr, Katastrophenvorsorge (Großveranstaltungen, Terrorlage, Industrie), erlaubte Selbsthilfe

Literaturhinweis @, Samstag, 19.11.2016, 03:22 vor 3400 Tagen @ Literaturhinweis 2458 Views

Wer einen Gesamtüberblick über das Thema gewinnen möchte, kann dies mit dem 11-bändigen Werk '[link=file:///C:/FRC/WP/FRC/DGF_GelbesForum/DGF_SEO/&HTML/&T/Upload/0068_Gefahrenabwehr/DGF_Gefahrenabwehr_Allgemein_Allgemein.htm#Gefahrenabwehr_Allgemein_Allgemein_11]Notfallvorsorge[/link]' von Dr. Rudolf Wandel erreichen. Alles eine Frage der 'Sicherheitskultur'. Hätte eine solche in Duisburg geherrscht, wäre es nicht zum Drama bei der Loveparade gekommen. Und hätten die Teilnehmer(innen) eine solche gepflegt, wären sie nicht dicht gedrängt in die tödliche Unterführung gelaufen (obwohl das womöglich nichts genützt hätte). Vgl. auch "Taktische Zeichen in der Gefahrenabwehr".


Gefahrenabwehr allgemein, Rechtslage im Bund und einzelnen Bundesländern, in Europa u.dgl.

Gefahrenabwehr: Allgemeines    |    Recht der Gefahrenabwehr: Bundesrepublik Deutschland/Bundespolizei    |    Recht der Gefahrenabwehr: Einsatz der Bundeswehr    |    Recht der Gefahrenabwehr europaweit

Gefahrenabwehr: Bayern    |    Recht der Gefahrenabwehr: Bayern

Recht der Gefahrenabwehr: Berlin    |    Recht der Gefahrenabwehr: Brandenburg    |    Recht der Gefahrenabwehr: Hamburg    |    Recht der Gefahrenabwehr: Hessen    |    Krisenprävention und -bewältigung: Baden-Württemberg    |    Recht der Gefahrenabwehr: Baden-Württemberg    |    Recht der Gefahrenabwehr: Thüringen    |    Gefahrenabwehr: Rheinland-Pfalz    |    Recht der Gefahrenabwehr: Niedersachsen    |    Recht der Gefahrenabwehr: Nordrhein-Westfalen    |    Recht der Gefahrenabwehr: Polizeirecht länderübergreifend    |    Recht der Gefahrenabwehr: Rheinland-Pfalz    |    Recht der Gefahrenabwehr: Sachsen    |    Recht der Gefahrenabwehr: Sachsen-Anhalt    |    Recht der Gefahrenabwehr: Mecklenburg-Vorpommern    |    Recht der Gefahrenabwehr: Schleswig-Holstein

Recht der Gefahrenabwehr: Sonstiges    |    Recht der Gefahrenabwehr und Freiheitsentzug/Strafvollzugsmaßnahmen

Gefahrenabwehr: Sonstiges    |    Sonstiges zum Thema Gefahrenabwehr


Gefahrenabwehr-Einsatzplanung bei Katastrophen, Großveranstaltungen, Terrorismus, Verhaltensmaßregeln usw.

Gefahrenabwehr: Einsatzplanung und -leitung    |    Gefahrenabwehr: Feuerwehreinsatz und -planung    |    Gefahrenabwehr: Polizeieinsatz, -verhalten, -ausbildung, -wissen

Gefahrenabwehr: Sport-Großveranstaltungen    |    Gefahrenabwehr: Terrorismus    |    Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen/Gefährder/Platzverweise    |    Gefahrenabwehr: Verhaltensmaßregeln

Krisenprävention und -bewältigung: ABC-Gefahren (atomar/biologisch/chemisch)    |    Krisenprävention und -bewältigung allgemein    |    Krisenprävention und -bewältigung: Feuerwehreinsatz    |    Krisenprävention und -bewältigung: Hochwasser/Überschwemmung    |    Krisenprävention und -bewältigung: Katastrophenfall


Gefahrenabwehr: Notfallpsychologie, -psychiatrie, -medizin, -seelsorge u.dgl.

Gefahrenabwehr: Psychiatrie/Gewahrsam    |    Gefahrenabwehr: Notfallpsychologie

Krisenprävention und -bewältigung: Medizinische Notlagen    |    Recht der Gefahrenabwehr in der Medizin/Seuchen usw.


'Sächliche' Gefahrenabwehr: Grundstücksaltlasten, Gefahrstoffe, Internet/Computer, Medizin, Politik

Gefahrenabwehr: Grundstücksaltlasten u. dgl.

Gefahrenabwehr: Gefahrstoffe - Lagerung und Transport

Gefahrenabwehr: Internet/Computer/Datenschutz

Gefahrenabwehr: Medizinische Notfälle

Gefahrenabwehr: Politik


Gefahrenabwehr in Luftfahrt, auf See, in Unternehmen

Gefahrenabwehr: Luftfahrtsicherheit    |    Gefahrenabwehr in der Schiffahrt/auf See/Piraterie    |    Gefahrenabwehr in Unternehmen/Governance/Geldwäsche


Geschichtliches zum Thema Gefahrenabwehr

Biographisches aus der Polizeiarbeit

Geschichte der Gefahrenabwehrregelung


Gefahrenabwehr - Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen

Sicherheits- und Bewachungsunternehmen - allgemein    |    Sicherheits- und Bewachungsunternehmen - Fachkraftschulung/-prüfung


Recht und Politik der Gefahrenabwehr

Krisenprävention und -bewältigung: Politische Aspekte    |    Krisenprävention und -bewältigung: Sonstiges

Recht der Gefahrenabwehr im Katastrophenfall/Großlage    |    Recht der Gefahrenabwehr: Lebensmittel-/Veterinärrecht    |    Recht der Gefahrenabwehr in der Luftfahrt

Recht der Gefahrenabwehr: Rechtspolitik    |    Recht der Gefahrenabwehr: Allgemein    |    Recht der Gefahrenabwehr: Grundstückslaltlasten u. dgl.


Sonstige Gefahrenabwehr - Folter, Internet, Umwelt, Geldwäsche usw.

Recht der Gefahrenabwehr: Folterproblematik

Recht der Gefahrenabwehr: Internet/Computerkriminalität

Recht der Gefahrenabwehr: Umweltrecht    |    Recht der Gefahrenabwehr: Unternehmen/Geldwäsche/Governance

Recht der Gefahrenabwehr: Versammlungsrecht


Gefahrenabwehr - Erlaubter Selbstschutz/Eigenmacht/Notwehr/Nothilfe

Erlaubter Selbstschutz/Eigenmacht/Notwehr/Nothilfe    |    Siehe auch "Was ist, was darf eine Bürgerwehr und wie bildet man eine?"


Zum Hauptbeitrag "Gefahrenabwehr, teilweise vernächlässigtes Hobby des Rechtsstaates, wie sie gedacht ist & eigentlich funktionieren würde"

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