Das wäre sozusagen eine blanko-Begnadigung..

Martin, Donnerstag, 10.11.2016, 16:39 (vor 3455 Tagen) @ Michael Krause2144 Views

..mit der Schlussfolgerung, dass da ganz große Leichen im Keller liegen müssen. Zumindest wäre das eine erlaubte Interpretation.

Und so 100%ig 'blanko' kann ich mir nicht vorstellen, irgendwie müsste das limitiert sein, beispielsweise auf die Verletzung von Geheimhaltungspflichten.


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