Es bleibt rätselhaft – Zugunglück Bad Aibling

nereus @, Donnerstag, 10.11.2016, 13:54 vor 3455 Tagen 4093 Views

Der angeklagte Fahrdienstleiter hat in dem heute beginnenden Prozeß ein Geständnis für sein Fehlverhalten abgelegt.
So weit so gut oder auch schlecht.
Das ändert aber nichts an den diversen dubiosen Begleitumständen rund um das Unglück.

Wie kürzlich aus einer kleinen Anfrage einiger Abgeordneter vom 8. April bezüglich der Leit- und Sicherungstechnik zwischen Bad Aibling und Kolbermoor an den deutschen Bundestag bekannt wurde, soll es am Unglückstag eine Sturmwarnung gegeben haben. Diese Warnung sei der Grund für die außerplanmäßige Kreuzung der Züge in Bad Aibling gewesen, heißt es in der Antwort des deutschen Bundestages: "Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling stattfinden sollte."

Quelle: http://www.rosenheim24.de/rosenheim/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/aibling-laut-deuts...

Aha, das normale Procedere sollte umgestellt werden oder wurde modifiziert.
Doch diese Sturmwarnung hat es nie gegeben. [[hae]]

Wie ein Pressesprecher des Deutschen Wetterdienstes auf Anfrage von mangfall24.de mitteilte, habe es am 9. Februar, dem Unglückstag, für die Region Rosenheim keine Sturmwarnung gegeben. Lediglich für die Hochlagen der Alpen oberhalb von 1.000 Metern habe eine Unwetterwarnung vorgelegen. "Auch am 8. Februar gab es nur in den Bergen eine Unwetterwarnung", so der Sprecher.
Er verwies in dieser Sache jedoch auf seine Kollegen der Niederlassung München, da diese detailliertere Wettermeldungen für die Region Rosenheim hätten.

Also dann flugs dort nachgefragt.

Auf erneute Nachfrage bei der Niederlassung München erhielten wir folgende Antwort: "Mit Hinweis auf das laufende Verfahren gibt der Deutsche Wetterdienst in dieser Angelegenheit keine Auskünfte."

Wie bitte?
Eine popelige Wettermeldung mutiert zum Staatsgeheimnis?
Und was lag dem Bundestag vor, der ja diese Meldung in die Welt gesetzt hat?

Wie nun aus der Antwort des Deutschen Bundestages unter Punkt acht ersichtlich wird, soll eine Sturmwarnung der Grund für die außerplanmäßige Kreuzung in Bad Aibling gewesen sein:

Auszug aus der Anfrage

"Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. Februar 2016 oder in den Vortagen außerplanmäßige Zugkreuzungen im Bahnhof Kolbermoor hergestellt? Wenn ja, um wie viele derartige Ereignisse hat es sich gehandelt (bitte nach Tag, Uhrzeit und betroffene Zugnummern aufschlüsseln)?"

"Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling stattfinden sollte. Die verlangten detaillierten Auskünfte können derzeit nicht gegeben werden, weil die Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein die relevanten Zugmeldeunterlagen beschlagnahmt hat."

Eine Sturmwarnung mutiert zum Top-Secret Event?
Dazu schreibt ein Leser in den Kommentaren:

In Bad Aibling können am Kurpark keine Züge kreuzen.

Eine geheimnisumwitterte Sturmwarnung hätte eine andere Zugkreuzung erfordert und nun erfährt man dies sei unmöglich.
Während des Prozess wird dann dies mitgeteilt.

Auch Bilder vom Stellwerk und dem Arbeitsplatz des Angeklagten werden gezeigt. Auf Bildfahrplänen sind die Kreuzungen der Züge eingezeichnet. Der Angeklagte habe bei der Befragung angegeben, dass er auf einem solchen Bildfahrplan in der Zeile verrutscht sei. Deshalb war er der Meinung gewesen, dass die beiden Züge sich im Bahnhof Bad Aibling fahrplanmäßig kreuzen sollten. Deshalb gab er dem einen Zug auch ein falsches Signal zur Weiterfahrt.

Quelle: http://www.rosenheim24.de/bayern/traunsteinbad-aibling-prozessauftakt-zugunglueck-landg...

Was ist denn jetzt aus der Sturmwarnung geworden, die doch ein andere Zugkreuzung notwendig machte?

Der Zeuge äußert sich im Laufe seiner Aussage auch zu einer angeblichen Sturmwarnung, die im Vorfeld des Prozesses für Ungereimtheiten sorgte. Es habe zwar eine Sturmwarnung gegeben, diese habe aber keinen Einfluss auf das ganze Geschehen gehabt, erklärt der Kriminalbeamte auf Nachfrage von dem Vorsitzenden Richter Erich Fuchs.

Ach, es gab also doch eine Sturmwarnung.
Sind wir hier im Kindergarten?

Der Bundestag bringt dieses bislang unbekannte Detail ans Licht der Öffentlichkeit, der Wetterdienst sagt, es gab keine solche Warnung, verweigert aber nähere Auskünfte, bei der Fliegerstaffel kann man sich nicht erinnern und die Staatsanwaltschaft rückt auch nichts heraus.
Wie gesagt, es ging um eine Wettermeldung und nicht um diverse Gladio-Standorte.
Und jetzt gab es diese Warnung doch, aber sie hatte keinen Einfluß.
Und warum bitteschön nicht?

Die zeitliche Auswertung während der Aussage des Kriminalbeamten geht weiter: Um 6.30 Uhr wurde die Sturmwarnung aufgehoben.

Ja Kruzifix, das ist doch viel zu kurz, um den Kreuzungspunkt neu zu justieren bzw. wieder auf normal zu stellen, denn die Züge sind ja bereits unterwegs. Oder werden solche Strategien online kommuniziert?

Um 6.38 kaufte der Angeklagte in dem Spiel laut Aussage des Zeugen aktiv etwas ein. Genau zu diesem Zeitpunkt passierte dann der erste Fehler: Er erteilte dem Zug aus Kolbermoor freie Ausfahrt. Um 6.40 Uhr tätigte er die letzten Spielhandlungen. Er kehrte daraufhin in das Hauptmenü zurück. Das Spiel war noch bis 6.45 Uhr noch offen. Ob er bis zu diesem Zeitpunkt noch gespielt hat, sei nicht nachzuvollziehen.
Nach Ansicht des Kriminalbeamten habe der Angeklagte das zweite falsche "Zs1"-Signal gegeben,
weil er bei der Sturmwarnung von einer sogenannten Phantomstörung ausgegangen sei.

Phantomstörung? [[hae]]
Die Sturmwarnung - die es nie gab - war aufgehoben worden (oder auch nicht) und der Fahrdienstleiter konzentrierte sich trotz der außerplanmäßigen Umstände - von denen keiner weiß, ob sie eine Verlagerung des Kreuzungspunktes erforderten - auf sein Handyspiel?

Nun ja .. da gibt es sicher noch ein paar Dinge zu klären.
Es riecht ein wenig nach Bauernopfer.

mfG
nereus

Anmerkungen zum Zugunglück

Leserzuschrift @, Freitag, 11.11.2016, 12:23 vor 3454 Tagen @ nereus 2144 Views

Servus nereus!

Das mit der "Unwetterwarnung" muss nichts Besonderes sein.
Diese werden relativ schnell per Fax oder BKU rausgeschickt. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich und im "BeBu" (Betriebsstellenbuch als eine Art Betriebsanleitung für die betriebsstellenspezifischen Gegebenheiten) hinterlegt. Ob deshalb eine Zugkreuzung verlegt wird, bezweifle ich. Auf manchen Strecken ist mir eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Züge bekannt.

Eine außerplanmäßige Verlegung von Kreuzungen wird bei Verspätungen gemacht, um diese wieder auszubügeln. Also daran würde ich mich nicht aufhängen. Schon eher an der zahlreichen Folge an persönlichen Fehlern, die zu diesem Unglück geführt haben.

Das Problem ist, dass die anderen Beteiligten tot sind und man sich auf die Auswertungen der Melder im Stellwerk und Fahrtenschreibern in den Zügen das Alles zusammenbasteln muss.

Rotti

Was mir noch immer massiv aufstößt, ist eine Bahnbetrieb auf Modellbahnniveau.

Griba @, Dunkeldeutschland, Freitag, 11.11.2016, 12:35 vor 3454 Tagen @ Leserzuschrift 2106 Views

Auch wenn die Medien hier evtl. fehlerhaft berichten - aber der Ablauf zeugt doch von einem völligen Fehlen sicherheitstechnischer Einrichtungen! Und wenn Sicherheitstechnik von einem einzelnen (Fehl-)Handelnden übergangen werden kann, dann ist sie wertlos.
Anscheinend gab es nicht einmal die Möglichkeit der Schnellabschaltung der Oberleitung (jeder Modellbahner weiß, wie wichtig das ist[[zwinker]] ), wie es z.B. auf Strecken der ÖBB möglich ist.

Ein einzelner kann so großen Schaden anrichten? Das wäre doch der Super-GAU für jedes Bahnunternehmen. Ich kann mir nicht helfen, aber da stinkt es so oder so gewaltig.

--
Beste Grüße

GRIBA

Oberleitung? (Edit)

Rybezahl, Freitag, 11.11.2016, 12:44 vor 3454 Tagen @ Griba 2093 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 11.11.2016, 13:19

Hallo!

Auch wenn die Medien hier evtl. fehlerhaft berichten - aber der Ablauf
zeugt doch von einem völligen Fehlen sicherheitstechnischer Einrichtungen!
Und wenn Sicherheitstechnik von einem einzelnen (Fehl-)Handelnden
übergangen werden kann, dann ist sie wertlos.
Anscheinend gab es nicht einmal die Möglichkeit der Schnellabschaltung
der Oberleitung (jeder Modellbahner weiß, wie wichtig das ist[[zwinker]]
), wie es z.B. auf Strecken der ÖBB möglich ist.

Dort gibt es keine Oberleitung.
EDIT: Sorry, mein Fehler. Es gibt Oberleitung.

Ein einzelner kann so großen Schaden anrichten? Das wäre doch der
Super-GAU für jedes Bahnunternehmen. Ich kann mir nicht helfen, aber da
stinkt es so oder so gewaltig.

Ja, der Mensch soll halt die letzte Kontrollmöglichkeit behalten. So wie im Flugverkehr, auf der Autobahn, im Atomkraftwerk oder im Häuschen neben der Achterbahn.

Grüße
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

nun ja

nereus @, Freitag, 11.11.2016, 17:35 vor 3454 Tagen @ Leserzuschrift 2070 Views

Hallo Rotti!

Du schreibst: Das mit der "Unwetterwarnung" muss nichts Besonderes sein.
Diese werden relativ schnell per Fax oder BKU rausgeschickt. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich und im "BeBu" (Betriebsstellenbuch als eine Art Betriebsanleitung für die betriebsstellenspezifischen Gegebenheiten) hinterlegt. Ob deshalb eine Zugkreuzung verlegt wird, bezweifle ich.

Ich hatte mich auch gewundert, aber die Meldung steht nun mal so da:

"Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling stattfinden sollte."

Die Meldung habe ich ja nicht erfunden, daher nehme ich sie ernst.

Eine außerplanmäßige Verlegung von Kreuzungen wird bei Verspätungen gemacht, um diese wieder auszubügeln. Also daran würde ich mich nicht aufhängen.

Na ja, früher dachte ich das auch immer – es wird schon passen.
Aber nach 20 Jahren Verschwörungspraxis lege ich Wert auf die Details.
Es ist ja nicht die einzige Merkwürdigkeit in diesem Fall.

Schon eher an der zahlreichen Folge an persönlichen Fehlern, die zu diesem Unglück geführt haben.

Keine Frage, aber darum kümmert sich schon die Justiz.
Ich kümmere mich um Dinge, welche die Justiz nicht interessieren. [[zwinker]]
Und manchmal kommt dazu sogar Hilfe von außen.
Ich zitiere mal aus einem Thread vom Februar.

Wenn die Kreuzung verlegt wird, müssten die Hauptsignale mit angeschlossenem Streckenblock funktionieren. Die Technik soll ja verhindern, dass zwei Züge in den gleichen .. Der Fdl hat einen Stelltisch, auf dem Streckengleise und Bahnhofsgleise aufgezeichnet sind, und belegte Gleisabschnitte rot beleuchtet sind, in solche Abschnitte kann ich einen Zug mittels Hauptsignale nicht einlassen. Also Irrtum beim Geben des Ersatzsignals, wobei sich die Frage nach dem Triebfahrzeugführer stellt, der da zumindest misstrauisch werden und nachfragen sollte, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist. Aber man kann sie leider nicht mehr befragen. Es stellt sich hier tatsächlich die Frage, was da auf dem Stellwerk vorgegangen ist. Ich kann mir das so nicht erklären. Wenn die Technik streikt, dann habe ich Rückfallebenen, an die ich mich halten muss.
Trotzdem funktioniert der Betrieb weiter. An eine alleinige Schuld des Fdl kann ich nur schwer glauben.

Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=396283

Da schrieb offenbar jemand vom Fach. [[zwinker]]
So einer läßt sich jetzt doch nicht vom Handy-Geklingel abwimmeln, oder?
Wie wir aber gerade sehen, wird das Verfahren und die Berichterstattung so aufgezogen, daß nur ein Handyspiel spielender Fahrdienstleiter schuld gewesen sei.
Und ich schrieb im gleichen Disput dies:

Nichtsdestoweniger streute man von Beginn an das Gerücht, daß der Fahrdienstleiter Schuld sei. Wenn so früh die Medien die Richtung vorgeben, macht mich das meistens stutzig.

Wie Du also siehst, ist man im Gegensatz zum Februar kein Stück weitergekommen.
Der Schuldige war und bleibt der FDL.

Du erinnerst Dich an das 10. bzw. 11. Todesopfer, daß man suchte, wohl auch fand, es aber dann wieder „löschte“.
Auch war zunächst keiner mehr in Lebensgefahr und just verstarb darauf ein Verletzter doch noch.
Und eigenartigerweise ging es genau um einen der Lokführer, der eben ein sehr wichtiger Zeuge gewesen wäre.

Es ging damals um lächerliche 4 Minuten.
Ich hatte später einmal die anderen Züge zuvor überprüft und dort gab es z.T. Verspätungen von mehr als 20 Minuten.
Daher glaube ich nicht an die Kreuzungsverlegung wegen 4 Minuten.
Und falls doch, warum wird das dann nicht kommuniziert?

Und soweit ich mich erinnere, waren bei dieser verhängnisvollen Fahrt jeweils 2 Lokführer an Bord. Die haben dann alle gepennt?
Werden die nicht auch über die Verlegung eines Kreuzungspunktes informiert?

Auch wenn ich nicht weiß, was konkret dahinter steckt – die Sache stinkt.
Und das berichtet aktuell der Merkur vom Ereignisablauf.

„Die Beschäftigung mit seinem Smartphone lenkte den Angeklagten von der Regelung des Zugverkehrs ab“, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Branz. Nur so habe es zu den Fehlleistungen kommen können, die den Unfall verursachten. Denn Fehler sind gleich mehrere passiert – und zwar noch während P. aktiv spielte.

Michael P. sagte in seiner Polizei-Vernehmung, er sei im Plan um eine Zeile verrutscht und ging so davon aus, dass sich die Züge in Bad Aibling kreuzen sollten, statt in Kolbermoor. P. bemerkt den Fehler zunächst nicht und gibt beiden Zügen freie Fahrt auf die eingleisige Strecke. Beinahe zur gleichen Zeit rekrutiert er in seinem Handyspiel einen Krieger.
Die Technik lässt eigentlich nicht zu, dass die beiden Züge auf der eingleisigen Strecke aufeinander zu fahren, das System schaltet auf Rot. Aber weil P. immer noch denkt, die Züge müssten sich in Bad Aibling kreuzen, setzt er ein Sondersignal, genannt Zs1. Damit ist es für den Meridian aus Holzkirchen trotz Rot möglich weiterzufahren. Wenig später bemerkt P. seinen Fehler. Er setzt über das Mobilfunknetz der Bahn einen Notruf ab. 36 Sekunden vor dem Aufprall.
Fatal: Er drückt eine falsche Taste, so dass die Gefahrenmeldung nur für das Streckenpersonal, nicht aber für die Lokführer hörbar ist. Streckenpersonal ist zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. „Die Kollision hätte vermieden werden können“, sagt der Staatsanwalt – wenn der erste Notruf richtig abgesetzt worden wäre. P. setzt einen weiteren Notruf ab. Doch es ist zu spät.

Quelle: http://www.merkur.de/bayern/fahrdienstleiter-nach-zugunglueck-von-bad-aibling-habe-gros...

Als Nicht-Fachmann frage ich @Rotti:
Warum wurde die Zugkreuzung verlegt, wenn es doch gar keine Sturmwarnung gegeben hat? Die lachhaften 4 Minuten lasse ich nicht gelten, da es zuvor um x-fach größere Verspätungen ging.
Die Kreuzung in Bad Aibling war ein Sonderfall, der so normalerweise nicht gehandhabt wird.
Und ausgerechnet bei diesem Sonderfall, der eigentlich besondere Aufmerksamkeit erfordert, verrutscht der FDL um eine Zeile und landet wo?
Beim Sonderfall aufgrund einer Sturmwarnung oder Verspätung. [[hae]]

Das ist mir, ehrlich gesagt, zu hoch.
Die Sturmwarnung, die eigentlich das ganze Desaster ursächlich begründen würde/könnte, bleibt seltsamerweise im Nebel verborgen.
Warum?

Und wenn es nun keine Sturmwarnung gab, welchen Sinn soll es dann ergeben, daß sich die Züge außerplanmäßig woanders kreuzen?
Kann die Kreuzung der FDL alleine verlegen?
Bedarfs es dazu keiner vorherigen Abstimmung?

Wieso setzt der Bundestag eine solche Meldung in die Welt?
Warum soll der FDL, der dieses Geschäft seit Jahren betreibt, nun ausgerechnet den Sonderfall als alltäglich einstufen und ihn einfach übersehen?
Und dann massiert er noch die Katastrophe durch fehlerhafte Folgehandlungen.
Das ist irgendwie alles ziemlich sinnlos.
Wenn er den Normalfall nachlässig behandelt hätte, wäre es schlüssig, aber so?

Das Handy-Theater soll meiner Ansicht nach eine andere Schweinerei verdecken.
Der FDL hat gerade die Rolle von Beate Zschäpe übernommen.
Die hat auch Verbrechen ihrer Kumpane zugegeben, die sie definitiv nicht begangen haben.

Übrigens, kennst Du diesen Link? http://russophilus.diary.ru/p208590457.htm

Falls ja, was sagst Du dazu?

mfG
nereus

Bad Aibling

Rotti @, Pampa, Freitag, 11.11.2016, 21:42 vor 3454 Tagen @ nereus 1999 Views

Hallo Rotti!

Hallo nereus!


Du schreibst: Das mit der "Unwetterwarnung" muss nichts Besonderes
sein.
Diese werden relativ schnell per Fax oder BKU rausgeschickt. Die
Reaktionen darauf sind unterschiedlich und im "BeBu" (Betriebsstellenbuch
als eine Art Betriebsanleitung für die betriebsstellenspezifischen
Gegebenheiten) hinterlegt. Ob deshalb eine Zugkreuzung verlegt wird,
bezweifle ich.

Ich hatte mich auch gewundert, aber die Meldung steht nun mal so da:

"Bekannt ist, dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am Unfalltag
eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad Aibling
stattfinden sollte."

Die Meldung habe ich ja nicht erfunden, daher nehme ich sie ernst.

Eine gute Frage, nur wer gab wirklich die Antwort darauf? Die Unwetterwarnung muss überhaupt nichts mit dem Unglück zu tun haben. Das Ganze ist mittlerweile sehr unübersichtlich. Hier reden viele mit, die nicht viel Ahnung vom Bahnbetrieb haben.


Eine außerplanmäßige Verlegung von Kreuzungen wird bei
Verspätungen gemacht, um diese wieder auszubügeln. Also daran würde ich
mich nicht aufhängen.

Na ja, früher dachte ich das auch immer – es wird schon passen.
Aber nach 20 Jahren Verschwörungspraxis lege ich Wert auf die Details.
Es ist ja nicht die einzige Merkwürdigkeit in diesem Fall.

Schon eher an der zahlreichen Folge an persönlichen Fehlern, die zu
diesem Unglück geführt haben.

Keine Frage, aber darum kümmert sich schon die Justiz.
Ich kümmere mich um Dinge, welche die Justiz nicht interessieren.
[[zwinker]]
Und manchmal kommt dazu sogar Hilfe von außen.
Ich zitiere mal aus einem Thread vom Februar.

Wenn die Kreuzung verlegt wird, müssten die Hauptsignale mit
angeschlossenem Streckenblock funktionieren. Die Technik soll ja
verhindern, dass zwei Züge in den gleichen .. Der Fdl hat einen
Stelltisch, auf dem Streckengleise und Bahnhofsgleise aufgezeichnet sind,
und belegte Gleisabschnitte rot beleuchtet sind, in solche Abschnitte kann
ich einen Zug mittels Hauptsignale nicht einlassen. Also Irrtum beim Geben
des Ersatzsignals, wobei sich die Frage nach dem Triebfahrzeugführer
stellt, der da zumindest misstrauisch werden und nachfragen sollte, obwohl
er nicht dazu verpflichtet ist. Aber man kann sie leider nicht mehr
befragen. Es stellt sich hier tatsächlich die Frage, was da auf dem
Stellwerk vorgegangen ist. Ich kann mir das so nicht erklären. Wenn die
Technik streikt, dann habe ich Rückfallebenen, an die ich mich halten
muss.
Trotzdem funktioniert der Betrieb weiter. An eine alleinige Schuld des Fdl
kann ich nur schwer glauben.

Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=396283

Da schrieb offenbar jemand vom Fach. [[zwinker]]
So einer läßt sich jetzt doch nicht vom Handy-Geklingel abwimmeln,
oder?

Der kannte sich wirklich aus......... [[freude]] [[zigarre]]
Aber auch ich lerne dazu und die Buschtrommeln trommeln eine plausible Erklärung, die doch auf menschliches Versagen hindeutet und es nicht mehr so unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Ein Lokführer hat ein paar Minuten Aufenthalt. Der Fdl stellt entgegen des BeBus gleich die Ausfahrt und gibt grün. Da die Abfahrtszeit noch nicht erreicht ist, wartet er also. Der Fdl verliest sich im Fahrplan um eine Stunde und verwechselt die Kreuzung. Er spielt auf dem Handy rum und stellt zwischendurch die zweite Ausfahrt. Die Technik sagt nö, da spiel ich nicht mit und macht gar nix. Der Fdl ist genervt (hat in letzter Zeit evt. öfters Signalstörungen gehabt) und gibt Ersatzsignal für den zweiten Zug. Auf dem Stelltisch hat er auf der Strecke noch keine Rotausleuchtung, da der erste Zug noch nicht losgefahren ist (wegen der noch nicht erreichten Abfahrtszeit).
Also fahren beide Züge los.
Eine mögliche Erklärung.

Wie wir aber gerade sehen, wird das Verfahren und die Berichterstattung so
aufgezogen, daß nur ein Handyspiel spielender Fahrdienstleiter schuld
gewesen sei.
Und ich schrieb im gleichen Disput dies:

Nichtsdestoweniger streute man von Beginn an das Gerücht, daß der
Fahrdienstleiter Schuld sei. Wenn so früh die Medien die Richtung
vorgeben, macht mich das meistens stutzig.

Wenn nicht zwei Kamikaze unterwegs waren, hat der Fdl mindestens eine Teilschuld. Was am Flughafen der Lotse, ist am Bahnhof der Fdl. Er bedient die Signale Punkt.


Wie Du also siehst, ist man im Gegensatz zum Februar kein Stück
weitergekommen.
Der Schuldige war und bleibt der FDL.

Dito!


Du erinnerst Dich an das 10. bzw. 11. Todesopfer, daß man suchte, wohl
auch fand, es aber dann wieder „löschte“.
Auch war zunächst keiner mehr in Lebensgefahr und just verstarb darauf
ein Verletzter doch noch.
Und eigenartigerweise ging es genau um einen der Lokführer, der eben ein
sehr wichtiger Zeuge gewesen wäre.

Ehrlich gesagt, habe ich da keine Ahnung. Lokführer können zu Ausbildungszwecken, Streckenkundefahrten, Gastfahrten oder auch privat dabei sein.


Es ging damals um lächerliche 4 Minuten.
Ich hatte später einmal die anderen Züge zuvor überprüft und dort gab
es z.T. Verspätungen von mehr als 20 Minuten.
Daher glaube ich nicht an die Kreuzungsverlegung wegen 4 Minuten.
Und falls doch, warum wird das dann nicht kommuniziert?

Wegen dem laufenden Verfahren.


Und soweit ich mich erinnere, waren bei dieser verhängnisvollen Fahrt
jeweils 2 Lokführer an Bord. Die haben dann alle gepennt?

Nein, aber alle haben eine Fahrerlaubnis gesehen.

Werden die nicht auch über die Verlegung eines Kreuzungspunktes
informiert?

Gute Frage


Auch wenn ich nicht weiß, was konkret dahinter steckt – die Sache
stinkt.
Und das berichtet aktuell der Merkur vom Ereignisablauf.

„Die Beschäftigung mit seinem Smartphone lenkte den Angeklagten von
der Regelung des Zugverkehrs ab“, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Branz.
Nur so habe es zu den Fehlleistungen kommen können, die den Unfall
verursachten. Denn Fehler sind gleich mehrere passiert – und zwar noch
während P. aktiv spielte.

Michael P. sagte in seiner Polizei-Vernehmung, er sei im Plan um eine
Zeile verrutscht und ging so davon aus, dass sich die Züge in Bad Aibling
kreuzen sollten, statt in Kolbermoor. P. bemerkt den Fehler zunächst nicht
und gibt beiden Zügen freie Fahrt auf die eingleisige Strecke. Beinahe zur
gleichen Zeit rekrutiert er in seinem Handyspiel einen Krieger.
Die Technik lässt eigentlich nicht zu, dass die beiden Züge auf der
eingleisigen Strecke aufeinander zu fahren, das System schaltet auf Rot.
Aber weil P. immer noch denkt, die Züge müssten sich in Bad Aibling
kreuzen, setzt er ein Sondersignal, genannt Zs1. Damit ist es für den
Meridian aus Holzkirchen trotz Rot möglich weiterzufahren. Wenig später
bemerkt P. seinen Fehler. Er setzt über das Mobilfunknetz der Bahn einen
Notruf ab. 36 Sekunden vor dem Aufprall.
Fatal: Er drückt eine falsche Taste, so dass die Gefahrenmeldung nur für
das Streckenpersonal, nicht aber für die Lokführer hörbar ist.
Streckenpersonal ist zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. „Die Kollision
hätte vermieden werden können“, sagt der Staatsanwalt – wenn der
erste Notruf richtig abgesetzt worden wäre. P. setzt einen weiteren Notruf
ab. Doch es ist zu spät.

Die entscheidenden Fehler sind vorher passiert. Der Nothaltauftrag............nun ja, wie der Name schon sagt. Ich kann mir das gut vorstellen, wenn es einen wie ein Schlag trifft, wenn man merkt, was man gerade angerichtet hat und man dann vor Aufregung einen falschen Knopf drückt.


Quelle:
http://www.merkur.de/bayern/fahrdienstleiter-nach-zugunglueck-von-bad-aibling-habe-gros...

Als Nicht-Fachmann frage ich @Rotti:
Warum wurde die Zugkreuzung verlegt, wenn es doch gar keine Sturmwarnung
gegeben hat? Die lachhaften 4 Minuten lasse ich nicht gelten, da es zuvor
um x-fach größere Verspätungen ging.

Wie oben beschrieben. Aber wenn man Zeit gutmachen kann, kann man auch eine Kreuzung verlegen. Jede Zugfahrt hat Auswirkungen auf Andere, da können sich auch 4 Minuten auswachsen.

Die Kreuzung in Bad Aibling war ein Sonderfall, der so normalerweise nicht
gehandhabt wird.
Und ausgerechnet bei diesem Sonderfall, der eigentlich besondere
Aufmerksamkeit erfordert, verrutscht der FDL um eine Zeile und landet wo?
Beim Sonderfall aufgrund einer Sturmwarnung oder Verspätung. [[hae]]


Nein, aber er landet bei einer Zugkreuzung eine Stunde später, die eben auf der anderen Betriebsstelle stattfinden soll. (Spekulation Meinerseits, da ich den entsprechenden Fahrplan nicht kenne) Die Sturmwarnung steht nicht auf dem Fahrplan.


Das ist mir, ehrlich gesagt, zu hoch.
Die Sturmwarnung, die eigentlich das ganze Desaster ursächlich begründen
würde/könnte, bleibt seltsamerweise im Nebel verborgen.
Warum?

Zeitungsente?


Und wenn es nun keine Sturmwarnung gab, welchen Sinn soll es dann ergeben,
daß sich die Züge außerplanmäßig woanders kreuzen?


Siehe oben

Kann die Kreuzung der FDL alleine verlegen?
Bedarfs es dazu keiner vorherigen Abstimmung?

Wieso setzt der Bundestag eine solche Meldung in die Welt?
Warum soll der FDL, der dieses Geschäft seit Jahren betreibt, nun
ausgerechnet den Sonderfall als alltäglich einstufen und ihn einfach
übersehen?
Und dann massiert er noch die Katastrophe durch fehlerhafte
Folgehandlungen.

Und das ist des Pudels Kern. Das beherrscht jeder im Schlaf. Aber, damit ein solches Unglück geschehen kann, müssen mehrere sehr schwere Fehler passieren. Aber absolute Sicherheit erreichen wir erst, wenn alle Züge still stehen. Aber es passiert auch sehr sehr selten.

Das ist irgendwie alles ziemlich sinnlos.

Siehe gleich oberhalb.

Wenn er den Normalfall nachlässig behandelt hätte, wäre es schlüssig,
aber so?

Das Handy-Theater soll meiner Ansicht nach eine andere Schweinerei
verdecken.
Der FDL hat gerade die Rolle von Beate Zschäpe übernommen.
Die hat auch Verbrechen ihrer Kumpane zugegeben, die sie definitiv nicht
begangen haben.

Möglich, oder auch nicht.


Übrigens, kennst Du diesen Link?
http://russophilus.diary.ru/p208590457.htm

Verfasse Deine eigene Zeitlinie. http://www.apps-bahn.de/bin/livemap/query-livemap.exe/dn?L=vs_livefahrplan&livemap=yes
klicke auf die Züge, dann siehst Du sie in Echtzeit, klicke die Zugnummern an und die Haltepunkte. Nun hast Du alle relevanten Daten in der Karte und kannst es in Echtzeit verfolgen. Also während der Woche aufstehen anklicken und los gehts.


Falls ja, was sagst Du dazu?

mfG
nereus

Abschließend kann ich sagen, dass mit mir sich 15000 Kollegen den Kopf zerbrechen, wie es gelaufen sein könnte. Wie solche Fehler passiert sein können. Wenn es vom EBA analysiert worden ist, wird der Fall garantiert in unseren Schulungen aufgearbeitet. Du kannst davon ausgehen, dass uns da Keiner ein X für ein U vormachen kann..... [[zwinker]]
Ich denke, alle haben sich die Frage gestellt, hätte das mir auch passieren können?

mfG
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Aufklarung

Rybezahl, Freitag, 11.11.2016, 23:17 vor 3454 Tagen @ Rotti 1795 Views

Ein Lokführer hat ein paar Minuten Aufenthalt. Der Fdl stellt entgegen
des BeBus gleich die Ausfahrt und gibt grün. Da die Abfahrtszeit noch
nicht erreicht ist, wartet er also. Der Fdl verliest sich im Fahrplan um
eine Stunde und verwechselt die Kreuzung. Er spielt auf dem Handy rum und
stellt zwischendurch die zweite Ausfahrt. Die Technik sagt nö, da spiel
ich nicht mit und macht gar nix. Der Fdl ist genervt (hat in letzter Zeit
evt. öfters Signalstörungen gehabt) und gibt Ersatzsignal für den
zweiten Zug. Auf dem Stelltisch hat er auf der Strecke noch keine
Rotausleuchtung, da der erste Zug noch nicht losgefahren ist (wegen der
noch nicht erreichten Abfahrtszeit).
Also fahren beide Züge los.
Eine mögliche Erklärung.

Hallo,

herzlichen Dank!

Es ist einfach unfassbar. Hat der Fdl vielleicht gedanklich die Zugmeldestellen vertauscht, als er sich im Fahrplan verguckt hat? Oder sind die alle besetzt bzw. die Frage ist, welche Zugmeldestelle ist die nächste besetzte?
Das ist leider alles, was mir zu seinen Gunsten im Moment einfällt.

Gruß
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Bad Aibling

Rotti @, Pampa, Samstag, 12.11.2016, 08:11 vor 3453 Tagen @ Rybezahl 1714 Views

Hallo,

herzlichen Dank!

Es ist einfach unfassbar. Hat der Fdl vielleicht gedanklich die
Zugmeldestellen vertauscht, als er sich im Fahrplan verguckt hat? Oder sind
die alle besetzt bzw. die Frage ist, welche Zugmeldestelle ist die nächste
besetzte?
Das ist leider alles, was mir zu seinen Gunsten im Moment einfällt.

Gruß
Rybezahl.

Servus
Der Fdl von Bad Aibling steuert Bad Aibling und Kolbermoor in seinem Stellwerk. Dann gehts nach Rosenheim weiter, das von München aus gesteuert wird. Als Fahrdienstleiter hat man eben viel Verantwortung. Es ist uns verboten, private elektronische Geräte auf dem Stellwerk, während der Dienstzeit zu betreiben. Die Regelung ist eindeutig. Man sieht in diesem Fall warum...........
Aber natürlich kann man auch einen Eingriff von außen nie ganz ausschließen, was aber nur mit tiefen Kenntnissen und sehr großem Aufwand möglich währe.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Fall Konsequenzen für unser Regelwerk
(Fahrdienstvorschrift) haben wird.
Erste Schritte wurden schon unternommen und sämtliche Fahrdienstleiter wurden im Gespräch mit dem Bezirksleiter nochmals ermahnt..........

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Verhandlung wird heute fortgesetzt

nereus @, Montag, 14.11.2016, 08:45 vor 3451 Tagen @ Rotti 1508 Views

Hallo Rotti!

Du schreibst: Aber auch ich lerne dazu und die Buschtrommeln trommeln eine plausible Erklärung, die doch auf menschliches Versagen hindeutet und es nicht mehr so unwahrscheinlich erscheinen lässt.

OK, lassen wir das jetzt mal so stehen.
Manchmal sollen Trommeln auch andere Geräusche übertönen. [[zwinker]]

Hier noch ein Link zu einem Forum, daß Du ggf. schon kennst: http://www.bahninfo-forum.de/read.php?10,520057,page=4

Sei es, wie es sei.
Heute geht wohl der Prozess weiter und mal schauen, was da noch so auf’s Tablett gestellt werden wird.
Entscheidend wird sein, ob man endlich einmal Konkretes über die Vorgänge im Stellwerk etwas erfährt oder ob mehr über die Betroffenen und deren Schmerzen und Verluste berichtet wird.
Der Schuldige schweigt dazu bislang.

mfG
nereus

Verhandlung

Rotti @, Pampa, Montag, 14.11.2016, 14:15 vor 3451 Tagen @ nereus 1452 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 14.11.2016, 14:41

Servus nereus!
Ich bin ebenso gespannt, was da rauskommt. Im von Dir verlinkten Forum ist es ja schön beschrieben. Technisch ist es nun mal so eingerichtet, dass der Streckenblock verhindert, dass zwei Züge in einen Streckenabschnitt eingelassen werden, der beidseitig von Blocksignalen begrenzt wird. Die Technik ist so ausgelegt, dass bei Störung alles auf Halt fällt. Sollte das wirklich nicht der Fall gewesen sein................... nun ja, dann ist die Kacke am dampfen.
Bei Zs1 muss sich der Tf normalerweise bei der PZB "freidrücken", also wäre das im Fahrtenschreiber aufgezeichnet. Sollte bei beiden Zügen nichts dergleichen auf dem Schreiber sein............... dann siehe oben.

MfG
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

@Rotti, es gibt Neues vom Prozeß

nereus @, Mittwoch, 16.11.2016, 17:54 vor 3449 Tagen @ Rotti 1488 Views

Hallo Rotti!

Die Verhandlungen werfen offenbar reichlich Futter für Spekulationen ab.
Schau mal da:

Es gibt jetzt ein Bild des Stelltisches Bad Aibling aus dem Prozess (http://www.mangfall24.de/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/aiblingtraunstein-zweite-prozesstag-verhandlung-gegen-fahrdienstleiter-zugungluecks-6972095.html, übrigens eine gute Berichterstattung).
Darauf sieht man oben drei dunkelgraue Gruppentasten, davon zwei mit Zählwerk (leider schlechte Auflösung, Details sind nicht zu erkennen). Die Taste ohne Zählwerk wird wohl die EaGT sein, die beiden mit Zählwerken vielleicht die ZbHT und die BIGrT. Die Erlaubnistischfelder kann man wegen der schlechten Auflösung nicht erkennen, möglicherweise sind sie in Richtungspfeilfelder links oben und rechts unten an den Grenzen des Stellwerksbereiches integriert (wäre aber unüblich).
Auf dem Bild kann ich nicht erkennen, wo die Erlaubnistischfelder sind, und ob es zwischen den drei Bahnhöfen des Stelltisches welche gibt.
Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1 (Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten im Allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben hätte. Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm telefoniert und gesagt, "er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist."
Gesichert ist, dass er durch das Verrutschen in der Fahrplanspalte von einer Begegnung in Bad Aibling ausgegangen war, und mit der Einfahrt für den 79506 aus Rosenheim nach Kolbermoor auch die Fahrstraße nach Bad Aibling gestellt hatte, und so der 79506 in Kolbermoor bereits HP1 für die Ausfahrt hatte.
Etwas seltsam ist, dass der Nachbar-FDL Richtung Holzkirchen für Bruckmühl und Heufeld zuständig ist - bisher war der Informationsstand, dass Heufeld wie Kolbermoor von Bad Aibling aus ferngestellt wird. Bei der Übergabe aus Heufeld soll der Angeklagte auch erwähnt haben, er habe wegen einer Blockstörung ZS1 gegeben.
Der Mitarbeiter der Notfallleitstelle hatte als Zeuge auch angegeben, der Angeklagte habe ihm gesagt, er hätte versucht, den TF in Kolbermoor über GSM-R zu erreichen; auf Nachfrage des Staatsanwalts sagte er, er sei sich ziemlich sicher.

Es gibt also eine Reihe klärungsbedürftiger Fragen:
- Hat der Angeklagte versucht, den TF 79506 per GSM-R zu erreichen? War damit der erste Notruf gemeint (der rechtzeitig gekommen wäre), oder hat er eine Rücknahme der Ausfahrt Kolbermoor absprechen wollen? Der Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder Vermittlungsstellen dokumentiert sind). Warum hat der TF 79506 nicht von sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der 79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen scheint. Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger Stellwerk ausgetauscht wurde: "Nach dem Unglück habe es Probleme bei der zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät ausgetauscht worden sei."
- Auf dem Stelltisch müsste ja die Fahrstraße von Kolbermoor bis Bad Aibling weiss ausgeleuchtet gewesen sein, und das Ausfahrtsignal Kolbermoor HP1 gezeigt haben. Müsste damit nicht auch die Einfahrtweiche Bad Aibling für den Zug aus Kolbermoor verriegelt gewesen sein und vor dem ZS1 nach Kurpark erst manuell entriegelt und für die Ausfahrt gestellt worden sein? Das wären bereits zwei zählpflichtige Ereignisse.
- Selbst wenn der Angeklagte von einer Blockstörung ausgegangen ist: Ist es überhaupt vorstellbar, dass er die freie Ausfahrt in Kolbermoor übersehen hat, und erst den 79505 mit manueller Umstellung der Ausfahrtweiche und ZS1 bis Kurpark geschickt hat, und dann dort etwa eine Minute später mit einem zweiten ZS1 am Blocksignal 313 den Zug nach Kolbermoor schickt, obwohl in Gegenrichtung der 79506 dort freie Ausfahrt hat? Und die Ausfahrtweiche noch auf den haltenden 79506 zeigt? Und dann erkennt er Sekunden danach, dass beide Züge auf Kollisionskurs sind und setzt den ersten Notruf ab?
Sehr seltsam, das ganze. Möglicherweise ist er tatsächlich von einer Blockstörung ausgegangen und hat versucht, den 79506 zu erreichen und die Fahrtstraße aus Kolbermoor zurückzunehmen. Nachdem das aus unerklärlichen Gründen nicht ging, hat er dann vielleicht manuell die Ausfahrt bis Kurpark gestellt und die Ausfahrt Kolbermoor ohne Rücksprache auf HP0 gestellt - in dem Moment, als der 79506 gerade am Ausfahrtsignal vorbei war, aber noch nicht den Streckenblock erst 35-40 Sekunden später nach dem Rangierhalt auf belegt gestellt hatte. Nach der Rücknahme der Ausfahrt in Kolbermoor war der Streckenblock bis zum Einfahrtsignal Kolbermoor ja frei gemeldet. Kann es sein, dass das Blocksignal 313 nach manueller Auflösung der Fahrstraße und freiem Block bis zum Einfahrtsignal Kolbermoor auf HP1 ging?

Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur Reinigungsarbeiten durchgeführt.

Zumindest scheint der vorsitzende Richter Fuchs - wie auch schon in seinem Verfahren zum Eislaufhalleneinsturz in Bad Reichenhall - der Sache auf den Grund gehen zu wollen. Es werden also wohl reichlich weitere Details zu Tage kommen.

Quelle: http://www.bahninfo-forum.de/read.php?10,520057,page=5

Kannst Du Dich diesen Fragen/Bedenken ansschließen?

mfG
nereus

Erste Quergedanken

QuerDenker @, Mittwoch, 16.11.2016, 19:24 vor 3449 Tagen @ nereus 1425 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 16.11.2016, 19:45

Hallo nereus,

'nachhakenswert' finde ich neben @Rotti's beiden SHTF-Feststellungen dies:

Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1
(Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem
Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige
Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für
die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten
im Allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein
eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben
hätte.

Denn das 'Nichtwissen-wie' ist ja eben nicht exakt ein 'zweimal-ZS1':
Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm
telefoniert und gesagt, "er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke
geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist."

Und:

Der
Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem
TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL
gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht
erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder
Vermittlungsstellen dokumentiert sind). Warum hat der TF 79506 nicht von
sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die
Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie
Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der
79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher
sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten
Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen
scheint.

Über Funklöcher und 'andere Probleme' mit GSM-R wurde ja schon öfters gesprochen.
Dazu ist sicher auch ein große Frage, ob die angeblich laut einzelner Meldungen beteiligten 'TF-Fahrschüler' hier in allen Phasen des 'Sonderbetriebs' so reagiert haben, wie ein erfahrener TF?
Oder sogar, ob nicht möglicherweise mit dem oder den Fahrschüler(n) ein solcher Sonderbetiebszustand 'trainiert' werden sollte, aber leider in der falschen Situation?

Und:

Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger
Stellwerk ausgetauscht wurde: "Nach dem Unglück habe es Probleme bei der
zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät
ausgetauscht worden sei."

Wie kann denn etwas, was eine Staatsanwaltschaft zweifelsohne sichergestellt oder 'versiegelt' haben muß, 'ausgetauscht' werden?

Und:
Das mit den 'gegenläufigen' Weichen ist ebenfalls spannend!

Und auch das widerspricht den Medienberichten einen AM VORTAG ABGESCHLOSSEN Überprüfung:

Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am
Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur
Reinigungsarbeiten durchgeführt.

Könnte nicht sogar durch o.g. Reinigen die Technik beeinträchtigt haben?
Was dann selbstverständlich in der Verantwortung der Bahn als Streckenbetreiber zu sehen sein dürfte...?!

Beste Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Bad Aibling

Rotti @, Pampa, Donnerstag, 17.11.2016, 10:20 vor 3448 Tagen @ QuerDenker 1322 Views

Servus Querdenker!

Aus der Praxis kann ich Dir sagen, es ist völlig normal, dass Ausbildungsfahrten gemacht werden. Dazu sind dann Ausbilder und ein erfahrener Lokführer dabei. Ein ZS1 zu Ausbildungszwecken wird nicht gegeben. Und von einer Blockstörung kriegt ein Lokführer ansonsten nichts mit. Genauso wenig erfahre ich als Fahrdienstleiter, dass eine Ausbildungsfahrt unterwegs ist. Das merke ich erst, wenn einer aus unerfindlichen Gründen Verspätung fährt. [[freude]] Dann frägt man kurz nach und gut ist´s.
Alles Andere habe ich im obigen post versucht, zu erklären.

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Verhandlung

Rotti @, Pampa, Donnerstag, 17.11.2016, 10:12 vor 3448 Tagen @ nereus 1435 Views

Hallo Rotti!

Servus nereus! Zu deinem Text werde ich mich äußern und ihn stückeln, um das Verständnis zu erhalten.

Die Verhandlungen werfen offenbar reichlich Futter für Spekulationen ab.
Schau mal da: >
Es gibt jetzt ein Bild des Stelltisches Bad Aibling aus dem Prozess (http://www.mangfall24.de/mangfalltal/bad->aibling->ort28271/aiblingtraunstein-zweite-prozesstag-verhandlung-gegen-fahrdienstleiter-zugungluecks-6972095.html,
übrigens eine gute Berichterstattung).
Darauf sieht man oben drei dunkelgraue Gruppentasten, davon zwei mit
Zählwerk (leider schlechte Auflösung, Details sind nicht zu erkennen).
Die Taste ohne Zählwerk wird wohl die EaGT sein, die beiden mit
Zählwerken vielleicht die ZbHT und die BIGrT. Die Erlaubnistischfelder
kann man wegen der schlechten Auflösung nicht erkennen, möglicherweise
sind sie in Richtungspfeilfelder links oben und rechts unten an den Grenzen > des Stellwerksbereiches integriert (wäre aber unüblich).
Auf dem Bild kann ich nicht erkennen, wo die Erlaubnistischfelder sind,
und ob es zwischen den drei Bahnhöfen des Stelltisches welche gibt.

Man kann tatsächlich schwer erkennen, was was ist. Eindeutig ist das gesperrte Gleis im mittleren Bahnof, Kreuz und Hilfssperren. Aber sonst sieht alles normal aus. Du hast in der Regel deine normalen Bedientasten \"im\" Bahnhof und oben alle \"Sondertasten\". Die \"Fahrstraßenauflösung geht nur im Bahnhof. Erlaubnisabgabe funktioniert nur, wenn der Block in Grundstellung ist. Der Streckenblock geht nur mit Zugeinwirkung (er muss einen Kontakt überfahren) in Grundstellung, wenn vorher geblockt wurde, was wiederum Voraussetzung dafür ist, das Hauptsignal überhaupt bedienen zu können (ich hoffe, das ist jetzt nicht zu kompliziert geschrieben). Den Streckenblock kann ich als Fahrdienstleiter gar nicht in Grundstellung bringen, wenn einmal vorgeblockt ist, es gibt dafür schlicht keine Auflösungs-bzw. Hilfsauflösungstaste.

Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1
(Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem
Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige
Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für
die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten > im Allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein > eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben
hätte. Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm > telefoniert und gesagt, \"er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke
geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist.

\" Das mit dem zweiten Zs1 muss das Gericht feststellen. Das Zählwerk läuft mit und muss deshalb problemlos festzustellen sein, auch wenn im Nachweis der Zählwerke nachgetragen wurde. Das Zählwerk an sich kann der Fdl oder der Bezirksleiter nicht beeinflussen.

Gesichert ist, dass er durch das Verrutschen in der Fahrplanspalte von
einer Begegnung in Bad Aibling ausgegangen war, und mit der Einfahrt für
den 79506 aus Rosenheim nach Kolbermoor auch die Fahrstraße nach Bad
Aibling gestellt hatte, und so der 79506 in Kolbermoor bereits HP1 für die > Ausfahrt hatte.

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bahnübergang in Kolbermoor 7Minuten zu war (Quelle dein link oben von der Zeitung). Für mich eine logische Erklärung dafür, dass er in der Zeile verrutscht war und deshalb der BÜ zu war, da er ja die Ausfahrt bereits gestellt hat ( Signal geht erst auf Grün, wenn der Bahnübergang zu und gesichert ist. Ich vermute es handelt sich um eine sog. Hp-Anlage, die in die Signalabhängigkeit integriert ist).

Etwas seltsam ist, dass der Nachbar-FDL Richtung Holzkirchen für
Bruckmühl und Heufeld zuständig ist - bisher war der Informationsstand,
dass Heufeld wie Kolbermoor von Bad Aibling aus ferngestellt wird. Bei der > Übergabe aus Heufeld soll der Angeklagte auch erwähnt haben, er habe
wegen einer Blockstörung ZS1 gegeben.

Das sind wahrscheinlich Ungenauigkeiten in der Berichterstattung, die aber auch im konkreten Fall keine Rolle spielen. Bruckmühl und Heufeld liegen auf der \"anderen\" Seite von Bad Aibling. Wo die Übergabe der Züge erfolgt, spielt hier keine Rolle. Das kann der Richter im BeBu nachlesen. Das Problem sehe ich in der Blockstörung. Wenn der Fdl von Bad Aibling sowas hat, muss er Rückmelden einführen und zwar für den vorherigen Zug. Im Zugmeldebuch habe ich aber in der Spalte M.u.V keinen Eintrag dazu gesehen. Kommando zurück, da stand doch ein Eintrag.

Der Mitarbeiter der Notfallleitstelle hatte als Zeuge auch angegeben, der
Angeklagte habe ihm gesagt, er hätte versucht, den TF in Kolbermoor über
GSM-R zu erreichen; auf Nachfrage des Staatsanwalts sagte er, er sei sich
ziemlich sicher.

Tatsächlich ist die Bedienung des GSM-R umständlich. Selbst habe ich auf meiner Strecke noch den analogen VZF. Da geht man auf die Sendetaste und alle hören mit---- einfach und zuverlässig.

Es gibt also eine Reihe klärungsbedürftiger Fragen:
- Hat der Angeklagte versucht, den TF 79506 per GSM-R zu erreichen? War
damit der erste Notruf gemeint (der rechtzeitig gekommen wäre), oder hat
er eine Rücknahme der Ausfahrt Kolbermoor absprechen wollen? Der
Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem
TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL
gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht
erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder
Vermittlungsstellen dokumentiert sind).

Also, wir hatten das letztes Jahr selbst in einer Schulung. Sobald der Hörer abgenommen wird, zeichnet das Gerät auf. Wenn man bis zum Verbindungsaufbau vor sich hin brabbelt, dann ist das auf dem Speicher! Ich denke, dann wird auch ein Versuch zumindest mit einem Tonspeicher feststellbar sein.

Warum hat der TF 79506 nicht von
sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die
Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie > Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der
79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher > sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten
Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen
scheint.

Hier zur Klarstellung, die Reisendensicherung erfolgt am Reisendenüberweg (ebenerdiger Übergang vom Bahnsteig zum öffentlichen Raum). Das geschieht normalerweise routinemäßig und bedarf keiner Meldung. Der Bahnübergang ist eine andere Baustelle. Der war offenbar zu und gesichert, wenn auch ungewöhnlich lang (siehe dazu verrutschen in der Spalte und das vorzeitige Stellen der Ausfahrt).

Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger
Stellwerk ausgetauscht wurde: \"Nach dem Unglück habe es Probleme bei der
zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät
ausgetauscht worden sei.

\" Ja gut, der Bahnbetrieb wurde ja seither weitergeführt. Ich denke das erfolgte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, bzw. wir wissen nicht, ob das Gerät sich noch im Besitz der Staatsanwaltschaft befindet.

- Auf dem Stelltisch müsste ja die Fahrstraße von Kolbermoor bis Bad
Aibling weiss ausgeleuchtet gewesen sein, und das Ausfahrtsignal Kolbermoor > HP1 gezeigt haben. Müsste damit nicht auch die Einfahrtweiche Bad Aibling
für den Zug aus Kolbermoor verriegelt gewesen sein und vor dem ZS1 nach

Wenn in Kolbermoor die Ausfahrt bereits gestellt war und das Hauptsignal grün gezeigt hat, dann war geblockt. Der Streckenblock verhindert dadurch in Bad Aibling das Bedienen der Ausfahrsignale in Richtung Kolbermoor, nicht mehr und nicht weniger. Einfluss auf die Weichen in Bad Aibling hat das nicht, ich muss auch noch rangieren können im Bedarfsfall. Und Rotausleuchtung auf der Strecke gibt es erst, wenn der Zug den Abschnitt befährt. Also bis hier her ist alles nachvollziehbar und \"logisch\".

Kurpark erst manuell entriegelt und für die Ausfahrt gestellt worden sein? Siehe oben.
Das wären bereits zwei zählpflichtige Ereignisse. Das zweite zählpflichtige Ereignis (Zählwerk) ist das Zs1 in Bad Aibling Haltepunkt.
- Selbst wenn der Angeklagte von einer Blockstörung ausgegangen ist: Ist
es überhaupt vorstellbar, dass er die freie Ausfahrt in Kolbermoor
übersehen hat, und erst den 79505 mit manueller Umstellung der
Ausfahrtweiche und ZS1 bis Kurpark geschickt hat, und dann dort etwa eine
Minute später mit einem zweiten ZS1 am Blocksignal 313 den Zug nach
Kolbermoor schickt, obwohl in Gegenrichtung der 79506 dort freie Ausfahrt
hat? Und die Ausfahrtweiche noch auf den haltenden 79506 zeigt? Und dann
erkennt er Sekunden danach, dass beide Züge auf Kollisionskurs sind und
setzt den ersten Notruf ab?

Ja, da hat er sehr viel übersehen. Wobei man allerdings nachvollziehen kann, dass durch das Verrutschen in der Spalte und damit das Vertauschen der Kreuzung, schon verständlich ist.

Sehr seltsam, das ganze. Möglicherweise ist er tatsächlich von einer
Blockstörung ausgegangen und hat versucht, den 79506 zu erreichen und die
Fahrtstraße aus Kolbermoor zurückzunehmen.

Die Fahrstraße zurücknehmen bedeutet nichts. Die Frage ist, hat er die Fahrerlaubnis (Hauptsignal auf Hp0) zurückgenommen. Alles andere ist für den Tf nicht ersichtlich.

Nachdem das aus
unerklärlichen Gründen nicht ging, hat er dann vielleicht manuell die
Ausfahrt bis Kurpark gestellt und die Ausfahrt Kolbermoor ohne Rücksprache > auf HP0 gestellt - in dem Moment, als der 79506 gerade am Ausfahrtsignal
vorbei war, aber noch nicht den Streckenblock erst 35-40 Sekunden später
nach dem Rangierhalt auf belegt gestellt hatte. Nach der Rücknahme der
Ausfahrt in Kolbermoor war der Streckenblock bis zum Einfahrtsignal
Kolbermoor ja frei gemeldet. Kann es sein, dass das Blocksignal 313 nach
manueller Auflösung der Fahrstraße und freiem Block bis zum
Einfahrtsignal Kolbermoor auf HP1 ging?

Das währe gefährlich und technisch nicht möglich. Nochmal, den Streckenblock kann ich als Fdl nicht \"ausschalten\", zurücknehmen oder dergleichen.

Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am
Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur > Reinigungsarbeiten durchgeführt. >
Zumindest scheint der vorsitzende Richter Fuchs - wie auch schon in seinem > Verfahren zum Eislaufhalleneinsturz in Bad Reichenhall - der Sache auf den > Grund gehen zu wollen. Es werden also wohl reichlich weitere Details zu
Tage kommen. [/i]

Ja da müssen sie in die Tiefe gehen, um das herauszufinden. Für den Techniker ist es normalerweise kein Problem, nach erfolgter Reinigung, kurz alles auf Funktionsfähigkeit zu testen. Ich vermute, das ist auch in seinem Arbeitsprogramm enthalten. >

Quelle: http://www.bahninfo-forum.de/read.php?10,520057,page=5 >
Kannst Du Dich diesen Fragen/Bedenken ansschließen?

Es ist schon sehr viel Mist passiert.................. Ich weis immer noch nicht, wie ich das einordnen soll.

mfG > nereus

M.f.G. Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Unwetter und Kreuzung

Rybezahl, Freitag, 11.11.2016, 13:36 vor 3454 Tagen @ nereus 2045 Views

"Bekannt ist, [/i] dass im Zusammenhang mit einer Sturmwarnung am
Unfalltag eine ursprünglich in Kolbermoor vorgesehene Zugkreuzung in Bad
Aibling stattfinden sollte.
Die verlangten detaillierten
Auskünfte können derzeit nicht gegeben werden, weil die Zweigstelle
Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein die relevanten
Zugmeldeunterlagen beschlagnahmt hat."

Eine Sturmwarnung mutiert zum Top-Secret Event?
Dazu schreibt ein Leser in den Kommentaren:

In Bad Aibling können am Kurpark keine Züge kreuzen.

Eine geheimnisumwitterte Sturmwarnung hätte eine andere Zugkreuzung
erfordert und nun erfährt man dies sei unmöglich.
Während des Prozess wird dann dies mitgeteilt.

Hallo,

in Bad Aibling Kurpark ist keine Zugkreuzung möglich, dort sollte auch keine Kreuzung stattfinden. Die Kreuzung sollte in Bad Aibling stattfinden. Es ist auch normal, dass die Staatsanwaltschaft nichts "ausplaudert". Das ist nicht ungewöhnlich.

Ich vermute, die Sturmwarnung ist nur ein weiterer Aspekt. Im Regelfall hat der Zug aus Rosenheim in Kolbermoor 5 Minuten Standzeit und kreuzt dort(!) mit dem Zug aus Bad Aibling. Da der Zug aus Bad Aibling aber 4 Minuten Verspätung hatte, hat der Fahrdienstleiter aus welchen verhängnisvollen Gründen auch immer entschieden, die Kreuzung in Bad Aibling durchzuführen. Dabei gab er aber dem Zug aus Bad Aibling sowohl in Bad Aibling, als auch in Bad Aibling Kurpark das Ersatzsignal - das ist der eigentliche Skandal! Zweimal der gleiche Fehler hintereinander!

Phantomstörung? [[hae]]

Er bezieht sich damit auf die Signalanlage. Einmal kräftig auf den Fernseher hauen und das Bild wird wieder klar. Das ist so ungefähr das, was man als Phantomstörung bezeichnet. [[zwinker]]
Wie der Fahrdienstleiter den anderen Zug vergessen konnte, das ist ein echtes Rätsel oder Skandal! Party + Frau + Handy + Sturmirgendwas... dann waren das auch noch Ausbildungsfahrten (dramatisch!)... aber das ist schon wieder Spekulatius.

Grüße
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

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