Grundgesetz Artikel 20 (4)

SevenSamurai, Freitag, 04.11.2016, 23:31 (vor 3459 Tagen) @ burakumin2074 Views

Grundgesetz Artikel 20 (4)

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Woher weiss man GENAU, wann der richtige Zeitpunkt da ist?

Aus Sicht der ReGIERenden ist NIE der richtige Zeitpunkt.

Bei Hitler hat man zu lange gewartet.

Wir müssen aus der Geschichte lernen.

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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.


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