Ich nehme an, dass danach Notwehr erlaubt ist

Sundevil, Sonntag, 30.10.2016, 07:58 (vor 3417 Tagen) @ ebbes973 Views

Wahrscheinlich geht es ihm um die Klarstellung der Notwehr. Erst wenn der Täter darauf hingewiesen wurde, dass er eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, kann ihn das Opfer auch unter Hilfe unmittelbaren Zwanges abwehren (weg schubsen bei Körperkontakt, etc.). So zumindest lege ich das für meinen Teil aus.


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