Frau Reker hat einen würdigen Nachfolger gefunden.

ebbes @, Freitag, 28.10.2016, 14:53 vor 3419 Tagen 3314 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 28.10.2016, 15:09

Könnt ihr euch noch an Henriette Reker erinnern, die eine Armlänge Abstand zu Grapschern empfohlen hat?

Jetzt toppt sie der Chef der Gewerkschaft von Baden-Württemberg mit seinem Vorschlag noch.
Wenn euch ein Horror-Clown (mit einer Motorsäge und Axt begegnet), dann lauft auf ihn zu und ruft:
"Hau ab".

Was tun, wenn ein Horror-Clown auftaucht?
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner, empfiehlt, bei einer Bedrohung auf den Clown zuzulaufen und zum Beispiel „Hau ab!“ zu rufen. Die Angreifer müssten „einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“, sagt er im Südwestrundfunk.

Mag sein, dass die Empfehlung auch manchmal wirkt.
Was aber, wenn der Horror-Clown wirklich gefährlich und schwer bewaffnet ist....
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_79388222/roedental-in-baye...

Für alle, welche den Clownhype nicht verfolgt haben, hier das erste Video, worauf alle anderen Aktionen folgten.
https://www.youtube.com/watch?v=8xSNiPx791A

Übrigens: Frau Reker wurde für die Weltbürgermeisterin vorgeschlagen.

Gruß

ebbes

--
Jedes blinde Huhn, das an der Börse einmal erfolgreich war, denkt gleich, es sei ein Adler.

Ich nehme an, dass danach Notwehr erlaubt ist

Sundevil @, Sonntag, 30.10.2016, 07:58 vor 3418 Tagen @ ebbes 974 Views

Wahrscheinlich geht es ihm um die Klarstellung der Notwehr. Erst wenn der Täter darauf hingewiesen wurde, dass er eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, kann ihn das Opfer auch unter Hilfe unmittelbaren Zwanges abwehren (weg schubsen bei Körperkontakt, etc.). So zumindest lege ich das für meinen Teil aus.

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.