Interessantes Arbeitsgerichtsurteil
Die Fakten:
Da gibts einen türkischstämmigen Krankenwagen-Fahrer. Wie das Unternehmen selbst heißt, hab ich auf die Schnelle nicht rausgekriegt.
Dieser Fahrer gerät in den Clinch mit dem Betriebsratsvorsitzenden dieses Unternehmens. Es kommt mit dem Mann zum Streit. Im Verlaufe dieses Streits hebt der Türke den Arm zum Hitlergruß und sagt:"«Du bist ein heil, du Nazi!».
Darauf folgte die fristlose Kündigung, was durch das Arbeitsgericht Hamburg bestätigt wurde. (Az.: 12 Ca 348/15).
Das Interessante dabei ist die Begründung:
Das Zeigen des Hitlergrusses stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
Ums gleich klarzustellen: Mir geht es hier nicht darum, diesen Gruß in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, dazu kann es auch kein Thema mit Schwierigkeiten für das Gelbe sein, weil es von mehreren Net-Seiten, unter anderem auch von yahoo, verbreitet wurde.
Mir gehts um die Absonderlichkeit dieser Entscheidung. Hätte ich mir bei einem Glatzkopf mit Springerstiefeln wahrscheinlich gar keine Gedanken über dieses Urteil gemacht, so klingt das schon komisch, wenn ein Türke wg. des Verwendens eines Hitlergrusses, das ja üblicherweise als Nazi-Symbolik verstanden wird, rechtskräftig gekündigt wird. Ich frage mich, wie ein Türke als Nazi bezeichnet werden kann.
Eine Auszug aus dem Urteil (von yahoo):
Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die Kammer. Dies gelte umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzuziehe. Hierdurch werde der Adressat grob beleidigt. Den Einwand des Klägers, dass er wegen seiner türkischen Abstammung kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen könne und seine Handlung nur als beleidigend und nicht als rechtsradikal einzustufen sei, wies das Gericht zurück. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.
Was mich dabei zum Nachdenken bringt, ist folgendes:
- Der Betriebsratsvorsitzende ist ja im Unternehmen genauso ein Lohnempfänger, also ein Kollege des Türken. Der Mann hat also nicht seinen Chef beleidigt, sondern einen Kollegen. Früher hat man das so geregelt, das man dem Beleidiger auferlegt hat, sich beim Beleidigten zu entschuldigen, und nur - in Ausnahmefällen - wenn hier keine Einigung erzielt werden konnte, es aufgrund der Erhaltung des Betriebsfriedens zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist.
- Wenn diesem Urteil die Überlegung zugrundeliegt, dass man endlich gegen diese verbreitete Untugend von anderen Kulturen (vowiegend Moslems) angehen will, die bei jeder verbalen Auseinandersetzung mit Einheimischen den Deutschen als Nazi bezeichnen, dann muss ich das ausdrücklich begrüßen. Aber genau das wage ich zu bezweifeln, was da wirklich der Vater des Gedankens bei Gericht war.
- Das Zeigen des Hitlergrusses ist in Deutschland strafbar. Es handelt sich dadurch um einen Straftatbestand. Stellt sich die Frage, ob man das so interpretieren kann, dass generell das Vorhandensein eines Straftatbestandes als Kündigungsgrund verwendet werden kann?
- Jetzt kommt natürlich mein Hang zur Provokation durch. Meines Wissens stellt sich der Hitlergruß durch das Heben des rechten Armes im 45° Winkel (Adolf machte das im 90° Winkel) und dem gleichzeitigen Ausspruch "Heil Hitler" dar. Nicht einmal das hat der Türke komplett gemacht. Dadurch stelle ich mir die Frage, was strafrechtlich passiert, wenn ich einmal mit und einmal ohne ausgestrecktem Arm meinem Gegenüber "Heil und Segen" wünsche. Derlei Grußformulierungen waren schon zur Zeit des Turnvaters Jahn aktuell, und der ist bekanntlich 1852 verstorben. Genauso kann man hinterfragen, ob man in der heutigen Zeit noch den in den Bergen üblichen Gruß der Schifahrer "Schi-Heil" rechtlich gefahrlos verwenden kann.
Vielleicht gibts da Juristen unter uns, die auf solche Spitzfindigkeiten eine Antwort haben.
Sollte mich jemand aufgrund dieses Kommentars in die rechtsextreme Ecke verfrachten wollen, ich hab nichts dagegen, - ich steh da drüber. Im Andenken an meinen Großvater, der im Widerstand sein Leben gelassen hat, werde ich - so wie er damals - immer ausloten, wie es aktuell mit dem freien Wort steht.
Der hat lange nichts mehr geschrieben. Ist er gesperrt?![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)