Die FAZ Sonntagszeitung hat das Thema "Armbürger" heute auf ihrer Frontseite. (mT)

DT @, Sonntag, 23.10.2016, 23:03 vor 3424 Tagen 3876 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 23.10.2016, 23:25

Daher mache ich noch einmal einen Anlauf, die Frage nach der Gültigkeit und dem Weiterbestand des deutschen Arms zu stellen.

Ich versuche, das ganz ohne Polemik zu machen, und wenn die FAZ Sonntagszeitung das auf die Frontseite setzt, dann darf hier sicherlich ohne Nennung des bösen Stichtworts und ohne Möglichkeit, daß böse Bots der Amadeo Stiftung unser schönes Forum finden, darüber diskutiert werden.

Der Artikel schließt mit dem Satz: (Der bayrische Verfschutzpräsident) Körner fügte hinzu: "Gefahren könnten auch von "Armbürgern" ausgehen, "die vermeintlich nur Querulanten sind".

Ach so, schon (berechtigte) Fragen stellen ist heutzutage beim VerfSchutz verdächtig und führt auch bei Postings zur Löschung.

Also:

a) Das BVerfG hat 1973 festgestellt, daß der deutsche Arm weiter fortbesteht, daß er allerdings geographisch etwas zurechtgestutzt ist, ohne die Gebiete östlich zweier Flüsse, von denen einer an einem Ort namens Frankfurt/O liegt.
(Hallo Cheffe, ich vermeide sogar diese bösen Worte der beiden Flüsse, da die schon suspekt sein könnten, obwohl sie in jedem Kreuzworträtsel auftauchen).

http://www.principality-of-sealand.ch/hotstuff/dokusschaef/s_shaef_bverfg_dr_zsfg.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

b) Theo Waigel hat den Fortbestand des deutschen Arms ebenfalls 1989 festgestellt in einer Rede an diejenigen, die südöstlich der beiden genannten Flüsse gelebt hatten (Hallo Cheffe, auch den Namen dieses Stammes vermeide ich, da wir ja u.U. Revisionismus vorgeworfen bekommen könnten).

https://www.youtube.com/watch?v=9V1Gdu_5L4E

c) Auch Prof. Josef Foschepoth von der Universität Freiburg stellt ganz unaufgeregt fest, daß Besatzungsrechte, die aus der Zeit zwischen 9.5.1945 und 23.5.1949 stammten, weiter gelten, trotz Deutschlandvertrag 1955, weil das Besatzungsrecht in Gesetzesform weiter existiert. Das ist die Grundlage der ganzen Abhörmaßnahmen, auch gegen die eigenen Bürger, der Spionage durch die NSA hier, Bad Aibling, Echelon und und und. Echelon & Co war sogar im Spiegel 1999 nachzulesen, als dieser noch nicht zur Besatzerpostille verkommen war, bevor der alte Augstein die Augen zu gemacht hat.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/lauschangriff-neues-von-echelon-a-23279.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/grosse-ohren-echelon-spionage-unter-freunden-a-71135...

"Große Ohren Echelon - Spionage unter Freunden

Dass die Vereinigten Staaten und Großbritannien mit ihrem Abhörsystem "Echelon" die eigenen Verbündeten ausschnüffeln, war ein offenes Geheimnis. Jetzt ist es gar keines mehr: Das EU-Parlament debattierte und nannte das Kind endlich beim Namen. Hoch schlagen die Wellen vor allem in Frankreich. Der Vorwurf: Echelon betrieb gezielt Wirtschaftsspionage."

https://www.youtube.com/watch?v=exItKVIoJrg

d) Der Jurist Michael Rensmann hat in seiner Dissertation 2002 genau untersucht, wo alte Rechte noch weiterbestehen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=383444

e) Bzgl. der Souveränität gibt es viele Aussagen, die belegt sind, u.a. von Gysi, Schäuble, Bahr usw. Das wurde auch vom ZDF in Frontal 21 diskutiert:

https://www.youtube.com/watch?v=NZESN9qxNTM

https://www.youtube.com/watch?v=C_nDq51EmXY

Bahr sagt klipp und klar, daß weder 1955 im Dtldvertrag noch 1990 im 2+4 Vertrag die dt. Souveränität hergestellt wird, und wir wissen das alle.


Als 1990 die Wiedervereinigung ausgehandelt wurde, wurden auch die Gebiete östlich der beiden Flüsse an Polen abgetreten. 26 Parlamentarier der CDU stimmten dagegen und gaben eine Erklärung dazu ab. Diese Erklärung suche ich und kann sie im Netz nicht finden. Im Sinne einer sauberen juristischen Aufarbeitung des Themas "Juristische Aspekte des Fortbestandes des deutschen Arms" suche ich diesen Text. Vielleicht kann ja jemand aus diesem Forum hier behilflich sein.

Dazu noch folgendes: Es gab wohl nach dem 2+4 Vertrag noch einen dt.-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990. Davon hatte ich vorher noch nie gehört:

http://www.vorwaerts.de/artikel/25-jahre-danach-lange-kampf-um-neisse-linie

Nota bene: ich habe weder das deutsche Synonym des englischen Wortes "wealthy" oder "rich" hier benutzt noch es zusammen mit dem deutschen Wort für "citizen" in Zusammenhang gesetzt. Ich hoffe, daß damit dieser Beitrag stehen gelassen wird, der in der Tradition einer offenen Diskussion ohne Polemik und ohne Hetze (hally Gaby) steht, wie sie wohl doch heute auch die FAZ Sonntagszeitung betreibt, obwohl dort schon wieder Disinformation betrieben wird.

Danke, DT

PS: "In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt."
George Orwell, 1930

[image]

@DT

Sligo @, Dienstag, 25.10.2016, 20:56 vor 3422 Tagen @ DT 1277 Views


Als 1990 die Wiedervereinigung ausgehandelt wurde, wurden auch die Gebiete
östlich der beiden Flüsse an Polen abgetreten. 26 Parlamentarier der CDU
stimmten dagegen und gaben eine Erklärung dazu ab. Diese Erklärung suche
ich und kann sie im Netz nicht finden. Im Sinne einer sauberen juristischen
Aufarbeitung des Themas "Juristische Aspekte des Fortbestandes des
deutschen Arms" suche ich diesen Text. Vielleicht kann ja jemand aus diesem
Forum hier behilflich sein.


Hallo DT,

habe Deine Frage weitergeleitet. Hier eine Antwort:

Sehr geehrter Herr 'Sligo',

Herr Dr. T. hat mich gebeten Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich zu sein , da ich seinerzeit als Bundestagsabgeordnete über den „Entwurf des Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze“ mit „Nein“ votiert habe .

Das Plenarprotokoll 12/50 vom 17. Oktober 1991, welches die einzelnen Debattenbeiträge sowie die unterschiedlichen Erklärungen (S. 4199 ff.) enthält, lege ich Ihnen zur Kenntnis bei.

Eine konkrete Benennung der Personen die mit „Nein“ abgestimmt haben, gestaltet sich schwierig, da nach Auswertung der Dokumente in den Parlamentsarchiven nicht von einer namentlichen Abstimmung gesprochen wird, sondern nur von Abstimmung per Handzeichen bzw. per Aufstehen/Sitzenbleiben. Jedoch werden im Stenografischen Bericht der 50. Sitzung einige Erklärungen von Bundestagsabgeordneten aufgeführt, die ihre Entscheidung im Einzelnen begründen. Durch sie wird insbesondere das Abstimmungsverhalten gegen den Vertrag bzw. die Enthaltungen kenntlich. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass solche Erklärungen nicht notwendigerweise vorgesehen sind, und es daher sehr gut sein kann, dass weitere Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben, aber nun nicht namentlich erkennbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Erika Steinbach MdB

Falls das Protokoll gewünscht wird, kann dieses via Cheffe an Dich direkt gehen.

Hoffe, die Antwort hilft Dir weiter.

Gruß,
Sligo.

Danke Sligo! (mT)

DT @, Mittwoch, 26.10.2016, 00:27 vor 3422 Tagen @ Sligo 1159 Views

Grüße nach Alberta!
DT

Erklärung der CDU/CSU Abgeordneten vom 21.6.1990 / + Nachtrag

Leserzuschrift @, Mittwoch, 26.10.2016, 13:30 vor 3422 Tagen @ DT 1084 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 26.10.2016, 13:44

Es gibt offenbar nicht die "eine" Erklärung von 26 Abgeordneten, sondern eine ganze Reihe von (Einzel- oder Gruppen-) Erklärungen am 21.6.1990. Evtl. wird die Erklärung um die Gruppe des damaligen Vorsitzenden des Bundes der Vertrieben Dr. Herbert Czaja (CDU) aber als stellvertretend angesehen.

Auf Seite 17.285 als Anlage 2 (bzw. im PDF auf Seite 151)
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/11/11217.pdf

Weitere Hintergründe evtl. hier:
http://archiv.preussische-allgemeine.de/1990/1990_06_30_26.pdf

Oder auch bei Recherche über:
https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Czaja

Gruß ans Forum
Bo

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