OT: Steuervermeidung, die 'freie Waffe' des Steuerhinterziehers ohne Waffenschein - gesetzlich gewollt, zu Unrecht geächtet!

Literaturhinweis, Donnerstag, 20.10.2016, 06:18 (vor 3425 Tagen)6083 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 20.10.2016, 20:09

Wikipedia: Steuervermeidung

Die Krankheit des Kapitalismus: "... wenn ... Buchhalter ihre wertvolle Zeit nicht damit verbringen würden, immerzu komplizierte Schemen der Steuervermeidung zu erfinden, um dann deren dokumentarische Beweise zu vernichten, dann, ja dann könnte sich die wunderschöne Symmetrie des Kapitalismus entfalten." ... "die ganze Steuervermeidung war ein voller Rohrkrepierer" ...

Tja, so kann's gehen, wenn ein Staat ein möglichst kompliziertes Steuersystem schafft (neben all den Statistikgesetzen und -verordnungen), die Millionen Buchhalter und sechstellige Zahlen an Steuerberatern und -gehilfen mit nichts anderem beschäftigen, als dem selben Staate das wieder aus dem geöffneten Rachen zu entreissen, was er auf anderem Wege, bei niederen Steuersätzen ohne komplizierte Ausnahmen und Abhängigkeiten, mehrfach hätte verdienen können ("viele Unternehmer mehr mit Steuervermeidung als mit Geldverdienen" beschäftigt). "Als Wohlhabender in Deutschland mußt Du entweder hinterziehen (mit den entsprechenden Risiken), auswandern oder Dich wesentliche Teile der freien Zeit mit den Steuersparmodellen rumschlagen." @dottore: "Wir sind heute also 'Zinssklaven' der ZB, d.h. Steuersklaven des Staates, ohne jemals wieder rauszukommen." (Tip: "... es geht zum Teil einfacher als in Deutschland".)

Es ist allerdings kein Geheimnis, daß genau diese Steuergesetzgebung der Feder einiger weniger Parlamentarier, Staatssekretäre, Listerialräte und Lobbyisten im Dienste bestimmter großer Vermögen entstammt, die Legislaturperiode für Legislaturperiode dafür sorgen, daß genau die legalen Schlupflöcher in 'Gesetze' hineingeschrieben werden, die die jeweilige Klientel gerade oder demnächst braucht. Siehe u.a. die Affäre um einen der begnadetsten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und dessen Gesetzgebung zur Parteienfinanzierung. Ein Schuft, der Böses dabei denkt ... "Nimm dem Staat ... Aufgaben und es ist ein leichtes, den Rest transparent zu halten", oder: "Gesetze, für die die Finanzierung nur durch Steuererhöhung möglich ist, sind dem Volk zur Abstimmung vorzulegen".

Prof. Kirchhof: "Das Recht stellt ihn vor die Alternative einer vermeidbaren Steuerlast und kann sicher sein, dass er um der Steuervermeidung willen in Richtung Freiheitsverlust geht." Und wenn das schiefgeht, landet man immer noch im Arbeitslager.

Mal ganz zu Anfang eine Klarstellung: Steuervermeidung ist legal, ja sie ist sogar das staatlich gewünschte Verhalten. Denn Steuervermeidung besteht darin, seine Steuern wahrheitsgemäß vollständig zu erklären. Der Staat will (diese) Steuervermeidung, sonst müßte er schätzen und pfänden usw.

Die Begriffsverwirrung und der Haß bis Neid bestimmter Steuerbürger gegen andere ihrer Sorte kommt daher, daß manche bestimmte Konstruktionen für ihre Geschäftstätigkeit wählen, die geringere steuerliche Belastungen nach sich ziehen, als andere.

Man kann diese Art Steuervermeidung dadurch charakterisieren, daß diese Steuerbürger mehr Aufwand treiben, vorher die steuerlichen Auswirkungen ihrer steuerrelevanten Handlungen zu durchdenken, um sich dann aus allen legal möglichen für diejenige zu entscheiden, deren Folge die geringste Gesamtsteuerbelastung nach sich zieht.

Dies nennen die Neider dann Steuervermeidung im negativen Sinne, wiewohl gerade das dem Rechtsrahmen entspricht, den die die meist auch von ihnen gewählten (!) Volksvertreter bewußt gesetzt haben.

Natürlich gibt es das eine oder andere unbeabsichtigte Steuerschlupfloch, dessen Nutzung, wiewohl legal, so vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war. Jedoch: wie oben schon anklang ... viele dieser vermeintlichen Schlupf'löcher' sind durchaus bewußt ins jeweilige Gesetz eingearbeitet worden - nur hat das u.U. nicht jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Steuerberater auch erkannt. Man muß immerhin bedenken, daß wohl die Mehrzahl der Steuerberater 'nur' Fachhochschul-Betriebswirte sind, und eben keine Juristen.

In den hochbezahlten Kanzleien, die meist zudem aus Sozietäten von Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, manche z.T. mit Promotion oder einem abgeschlossenen Studium und Zulassung im Ausland, fließend in mehreren Sprachen und bewandert in einschlägigen Doppelbesteuerungs-Abkommen, bestehen, werden dagegen ganz andere 'Bretter gebohrt'.

Für die meisten abhängig beschäftigten Steuerpflichtigen allerdings wären diese Kanzleien nicht nur unerschwinglich - sie würden sich auch nicht gerade 'lohnen'. Der typische Studienrat mit Doppelhaushälfte und Einliegerwohnung ist bereits mit einem Lohnsteuerhilfeverein und dessen i.d.R. völlig unstudierten Steuerfachgehilfen gut bedient. Steuern vermeiden und "Sparen" setzt ein bestimmtes Volumen voraus. So kann ein Hartz-IV-Empfänger beim besten Willen nicht mittels Aktienoptionen Steuern sparen und muß stattdessen Kuchen essen.

Dennoch kann auch er z.B. mit Literatur wie dem legedären 'Konz' Steuern sparen, etwa wenn, woran ich mich immer wieder mit einem Lächeln erinnere, der Erblasser dem Erben die Grabpflege zur testamentarischen Auflage macht und dieser dann die Betreuung des Grabes als außergewöhnliche Belastung absetzen konnte, da sie nun nicht mehr unter den Begriff der "Kosten der allgemeinen Lebensführung" fiel. Oder der Freiberufler, der auf der Fahrt in den Urlaub nach Südtirol einem auf der Strecke liegenden Beratungs-Klienten einen geschäftlichen Besuch abstattet, und so die Fahrtstrecke bis dahin als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Hieran kann man sehr schön den Unterschied zwischen dem versierten Steuervermeider und dem ungelenken erkennen. Der Unerfahrene wird laut protestieren: "Aber auf dem Weg nach Mallorca habe ich nunmal keine Klienten" - worauf der Steruersparer erwidert: "ich auch nicht - drum mache ich dieses Jahr ja auch in Südtirol Urlaub!".

Es wurden schon viele der Himmelspforte verwiesen, die ihr Leben lang beim Beten das Rauchen nicht lassen konnten. Diejenigen jedoch, die selbst beim Rauchen noch beten, auf denen liegt Gottes Wohlgefallen!

Eher wird also ein kluger Steuervermeider heiliggesprochen, als daß ein Kamel durchs Nadelöhr geht.

Im Folgenden daher ein paar Bücher zur Steuervermeidung. Keine Bange, die sind vollkommen steuerunschädlich - auch Amazon zahlt von Ihrem Kaufpreis keine Steuern, während Sie durch deren Kauf auch noch Ihre eigene Steuerlast mindern können, selbst wenn die Ratschläge selbst nichts taugen sollten. Es gibt eine höhere Gerechtigkeit!

So, wie bei den Dubliners bei deren Rückkunft nach Irland immer schon ein Finanzbeamter auf dem Rollfeld des Dubliner Flughafens wartete, so werden umgekehrt auch ausländische Künstler im Inland abgezockt, äh, besteuert. Mancher Finanzbeamte nimmt den Begriff "Doppelbesteuerung" zu wörtlich. Dagegen hilft die Konsultation von Steuerberatern in jeder beteiligten Jurisdiktion.

Easy:

wenn man n Jurisdiktionen hat, bei denen sich jeder Steuerberater nur mit "2 aus n" Doppelbesteuerungsabkommen auskennt, braucht man locker nur "n-Fakultät halbe" Steuerberater und die Sache ist geritzt. Bei n=193 (d.h. den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen) sind 193!/2 nur ganze - ach, das paßt hier gar nicht rein bei der Forenbeitragszeichenbegrenzung, nehmen wir also nur 30 Staaten (ein eher kleiner 'Welt'konzern), in denen man Niederlassungen hat, dann sind wir bei


132.626.429.906.096.000.000.000.000.000.000 zwangsweise beteiligten Steuerberatern


Wer die dann alle besoldet hat, der zahlt am Ende jedenfalls keine Steuern mehr, und in der Tat, alle Großkonzerne, die in mehr als ein paar Jurisdiktionen tätig sind, zahlen kaum Steuern. Dafür sorgen, siehe oben, die Honorare ihrer Steuerberater, die ja, welche Großzügigkeit der beteiligten Staaten, als Betriebsausgaben absetzbar sind. (Spoiler Alert: die Steuern zahlen eh nur die Kunden, denn sie sind Kosten des Endproduktes - oder wer zahlt am Ende wohl die "Bräunungssteuer"???).

Jedenfalls: wer als weltweit tätiges Unternehmen, das in allen UNO-Mitgliedsstaaten Niederlassungen unterhielte, korrekt seinen Steuerpflichten hienieden auf Erden nachkommen wollte, benötigte mehr in je zwei Jurisdiktionen doppelbesteuerungserfahrene Steuerberater, als das Universum Atome hat. Auch wenn es jetzt neuerdings ein paar mehr sein sollen.

Kein Wunder, daß es Herrn Elon Musk auf den Mars zieht, da die Allodial-Besitzstätten hienieden alle abhanden gekommen scheinen (und ihm hienieden im Kapitalismus auch nichts nützen würden).

Aber wir wären beinahe abgeschwiffen.

Also: die einfachste Methode der Steuervermeidung ist die Einkommensvermeidung. Na ja, nicht ganz, man muß schon noch die Nahrung verweigern, auf Lichtnahrung umstellen oder selber züchten (vgl. Selbstversorgung), will man auch der Umsatzsteuer entkommen.

Dann, wenn man multinationaler Konzern ist, versucht man seine Steuerlast in Länder zu verlagern, die der Erzielung von Gewinnen noch nicht ablehnend gegenüberstehen. (Doch, doch: progressive Einkommen- und Körperschaftssteuern sind nichts weiter als wettbewerbsverzerrende Bestrafung der Unternehmen, die besser und damit billiger produzieren. Will nur keiner hören. Und die Start-Ups werden so auch noch zuverlässig unterdrückt, weshalb die Großkonzerne ja die progressiven Steuern nicht offen bekämpfen, sondern stattdessen 'Treaty Shopping' bevorzugen, während im Heimatmarkt populistische Politiker ihnen per Progression die disruptiven Kleinunternehmen vom Hals halten, die die eigentlichen Arbeitsplätze schaffen [würden], wenn man sie nicht aus demselben wettbewerbsverzerrenden Grunde dann ausbluten kann.) Die legale Verlagerung der Gewinne in Niedrigsteuerstaaten bewirkt das Transfer Pricing, die Verrechnungspreise zwischen Tochterunternehmen bzw. Lizenzgebühren für immaterielle Rechte. Da kann man als seßhafte Klofrau nur noch nicht so recht mithalten, da Klobürsten-Patente schon so lange abgelaufen sind.

Vgl. auch Verrechnungspreise/Transfer Prices in der Steuergestaltung.

Wer nun frischen Mut geschöpft hat, es doch noch mal mit der Steuervermeidung zu probieren, dem sei nur noch ein klitzekleines Hindernis genannt, das den einen oder anderen Anfänger Haus und Hof riskieren läßt: die Abgabenordnung, das "Grunzgesetz der Bescheuerung" und der Gestaltungsmißbrauch nach § 42 AO.

Wer nämlich eine steuerlich ungünstige Gestaltungsvariante wählt, und dadurch vermeidbar zuviele Steuern zahlt und sich so um die Finanzierung der Infrastruktur verdient macht (in Spanien), erhält zwar kein Bundesverdienstkreuz, weil man höheren Orts meint, Dummheit gehöre bestraft, aber wer umgekehrt seine Rechtsform oder was auch immer vor allem aus steuerlichen Erwägungen wählt, um Steuern zu sparen, kann steuerlich dennoch so behandelt werden, als wenn er eine ungünstigere Rechtsform oder Geschäftsidee gewählt hätte. Wenn das der Staat macht, ist das per definitionem keine Willkür. Nur, falls jetzt jemand denkt ...

In Weißrußland ist man da schon einen Schritt weiter, auch was Zwangsarbeit angeht.

Aber mit der Wegzugbesteuerung von Auswanderern, der modernen Reichsfluchtsteuer, sind die Deutschen schon verdammt nah dran - meist, wenn Sozialdemokraten (mit) am Ruder sind; wenn das die DDR-Bürger vor dem Anschluß ans Reich gewußt hätten - es sei denn, man macht es wie @DerBerliner.

Beim Schenken und (Ver)erben muß man ebenfalls noch zu Lebzeiten aufpassen.


Weiter mit "Literatur zu Steuergestaltung und Steuervermeidung, zu Doppelbesteuerungsabkommen, Stiftung, Schenkung, Erbschaftssteuer u.a."

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