Keine akute Selbstmordgefahr
Pressekonferenz war erhellend. Es habe keine akute Selbstmordgefahr bestanden. Nach Rückfrage mit der Gefängnispsychologin sei der Überwachungsintervall von zunächt 15 Min. auf 30 Min. erhöht worden. Es stellt sich die Frage, warum bei jemanden ohne "akuter Selbstmordgefahr" 30-minütige Überwachungsintervalle angeordnet werden und der Gefangene nicht in die Psychiatrie und/oder in eine Zelle mit Videoüberwachung verlegt wird. Das Bauernopfer steht schon einmal fest, es ist die Gefängnispsycholgin. Man sei vielleicht etwas zu gutgläubig gewesen, sagt der Leiter der JVA.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.