"Die Fabel von der Gleichheit"

Falkenauge @, Donnerstag, 06.10.2016, 10:46 vor 3437 Tagen 2732 Views

Im Contra-Magazin stand gester ein Artikel mit dem obigen Titel, in dem deutlich wird, welche unklare Vorstellungen über den Begriff der Gleichheit als Teil der drei Ideale Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit vielfach bestehen. Das ist von grundlegender Wichtigkeit, weil diese Ideale dem Grundgesetz mehr oder weniger deutlich (am wenigsten die Brüderlichkeit) zugrunde liegen.

Zunächst wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Strafrecht durchaus nicht die Gleichheit verwirklicht ist und auch in EU und UNO die Staaten unterschiedliche Rechte und Stimmengewichtung hätten. Richtig, aber das spricht nicht gegen die Gleichheit, sondern gegen die Verwirklichung. Dann heißt es:

"Man sieht schon, es ist nicht so einfach mit der Gleichheit. Menschen sind nun mal nicht gleich – das sieht man schon an den Unterschiedlichkeiten innerhalb einer Gesellschaft, viel dramatischer jedoch, wenn man die Menschen rund um den Globus vergleicht. Es hat nun mal seinen höchst unromantischen biologischen Sinn, dass ein Jäger in der Savanne schlank, hochgewachsen und dunkelhäutig ist, während die Bewohner schneeumwehter Gebirgshöhen eher klein, gedrungen und hellhäutig sind. Aus diesen knallharten, der jeweiligen Umwelt geschuldeten Anpassungen haben sich dann im Lauf der Zeit höchst unterschiedlich ausgeprägte Gesellschaften etabliert."

Das wird noch etwas breiter entfaltet bis zu den ungleichen Glaubens-, Wissens- und Erfahrungssystemen von Einheimischen und "Neuankömmlingen" in Deutschland. In biologischer und kultureller Hinsicht kann natürlich von Gleichheit unter den Menschen keine Rede sein. In diesem Sinne ist sie aber auch nicht gemeint. Sie bezieht sich nur auf die rechtliche Gleichheit, die Gleichheit vor dem Gesetz.

Richtig ist aber, dass so unterschiedliche Kulturen und Religionen, wie sie jetzt in Deutschland aufeinandertreffen, auch unterschiedliche Rechtsvorstellungen hervorbringen. Aus dem geistig-kulturellen Leben wächst das Recht hervor. Das kann nur Konflikte hervorbringen.

Ein Versuch über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und ihre begriffliche Abgrenzung findet man hier.

Gleichheit (vor dem Recht) braucht etwas, das überhaupt "gleich" sein kann: eine "natürliche Person".

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 06.10.2016, 13:38 vor 3437 Tagen @ Falkenauge 1658 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 06.10.2016, 15:00

Westliche Juristen begreifen die Existenz der "natürlichen Person" gern als Teil des sog. "Naturrechts", doch der Begriff "Naturrecht" könnte dafür kaum unglücklicher gewählt sein. Die Vorstellung, dass INDIVIDUEN frei und gleich an Rechten geboren seien ist eine europäisch-westliche Konstruktion und hat mit Kultur alles mit Natur überhaupt nichts zu tun.

Überall wo es an derjenigen Infrastruktur mangelt, welche dazu geeignet ist die Rechte von Individuen gegenüber dem Rest der Welt (einschließlich der Infrastruktur!) durchzusetzen existieren diese Individuen als Personen, d.h. als individuelle Träger von Rechten und Pflichten, überhaupt nicht, sondern sind mit juristisch unerfüllbaren, zeitlich ewigen "Verbindlichkeiten" an ihre Familien, Clans und Sippen gebunden - erhalten dafür die materielle Sicherheit der Solidargemeinschaft. Dieses Prinzip der Sicherung der materiellen Existenz ist uralt. Blutsverwandtschaft ist denkbar uralt.
Blutsverwandtschaft ist Natur. Die gibt es überall. So wie es demgemäß "Vetterleswirtschaft" auch überall gibt.

Individuen als Träger von Rechten und Pflichten hingegen sind Kultur, eine historisch spezifische Entwicklung im sog. Westen und sie sind rein abstrakte juristische Konstruktionen um überhaupt die Möglichkeit zu erzeugen Ungleiches (einzelne Individuen) gleich (vor dem Recht) behandeln zu können (Dialektik der Gleichheit).

Die natürliche Person hat nun (mindestens) zwei Komponenten: eine öffentlich-rechtliche Komponente, d.h. die natürliche Person als Träger von politischen Rechten und Pflichten. Dazu gehören u.a. Steuerschulden und andere Geldschulden sowie die Wehrpflicht und andere Pflichten die öffentlich-rechtlich oktroyiert werden. Diesen Anteil der natürlichen Person kann man sinnvollerweise Staatsbürger oder "citoyen" nennen und dieser Anteil verfügt freilich auch über Rechte wie z.B. das (aktive und passive, gleiche, freie, geheime,...) Wahlrecht und andere politische Rechte.

Die zweite Komponente ist diejenige, der natürlichen Person als Träger von privatrechtlichen Rechten und Pflichten, d.h. private, individuelle Ausschlussrechte von allen (!) anderen (incl. dem Staat!) wie etwa Eigentumsrechte oder auch die sog. persönliche Freiheit sowie Rechte gegenüber anderen Personen, wie etwa Forderungen unterschiedlichster Art. Diese Komponente kann als Bürger oder "bourgeois" bezeichnet werden.

Die Verabsolutierung nun der Privatrechtskomponente dieses juristischen Konstrukts "natürliche Person" führt zu dem Glauben, dass es einen "homo oeconmicus" gäbe, gleichwohl Menschen aus Fleisch und Blut in der Wirklichkeit völlig anders handeln als diese ökonomische Vorstellung es suggeriert. Aber es GIBT (juristische) Personen, die handeln als wären sie homines oeconomici: juristische Personen des Privatrechts, insbesondere Kapitalgesellschaften mit Reinvermögensmaximierungsauftrag.
Diese Art der Ausgestaltung der GmbHs, AGs, usw. ist völlig willkürlich konstruiert, hätte auch völlig anders erfolgen können und ist zu Teilen vermutlich der Vorstellung geschuldet: der Mensch sei halt so (dabei ist es nur das privatrechtliche Vermögenskalkül und damit der Bürger-Anteil ("bourgeois") an der natürlichen Person, der so "ist" - bzw. so handeln muss (dazu Wolfgang Stützel: "Wirtschaftlicher Zwang ist nie das Ende, sondern stets nur eine Folge des freiwilligen Strebens nach maximalem Gewinn", Volkswirtschaftliche Saldenmechanik, S. 98ff.).

Kultur - ob der beschriebenen oder anderer Art - hat für mich mit Ethnizität absolut gar nichts zu tun. Mit Beziehungsarten dafür umso mehr. Unterscheiden könnte man zum Beispiel drei Beziehungsarten: diejenigen privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und traditionaler Art. Welchen Anteil haben welche Beziehungsarten in welcher Kultur?

Wie genau "MULTIkulti" funktionieren kann, so dass die eine Teilmenge der Gesamtgesellschaft weiterhin traditionale Familien-, Clan- und Sippschaftsbeziehungen hochhalten können soll und die andere Teilmenge die Rolle des (männlichen und weiblichen) Individuums als Träger von Rechten und Pflichten betont und für 'ihre' Art von Kultur als derart essentielle Voraussetzung erachtet, dass dieser Teil der Kultur gar als "Naturrecht" bezeichnet wird, wird sich zeigen. An "Blut ist dicker als Wasser" wird im - in diesem Licht betrachtet doch gar nicht so individuellen - Westen ja auch geglaubt. Insofern ist die reine "Leistungsgesellschaft" der (vor dem Recht gleichen) Individuen ein reines Konstrukt und letztlich wohl kaum mehr als Propaganda derjenigen, die sich davon - individuell als Träger von Rechten, die Pflichten sollen die anderen haben - einen Vorteil erhoffen.

Der Umstand, dass das Individuum als Träger von Rechten und Pflichten als "natürlich" gedacht wird, ist freilich wenig hilfreich in der bewussten Vermittlung der Grundlagen der europäisch-westlichen Zivilisation.
Überall dort wo diese Grundlagen unbewusst sind können auch die Unterschiede zu anderen Kulturen nur unbewusst wahrgenommen werden. Dass das Ängste erzeugen kann verwundert mich wenig.

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Naturrecht

Falkenauge @, Donnerstag, 06.10.2016, 15:44 vor 3437 Tagen @ BillHicks 1555 Views

Westliche Juristen begreifen die Existenz der "natürlichen Person" gern
als Teil des sog. "Naturrechts", doch der Begriff "Naturrecht"
könnte dafür kaum unglücklicher gewählt sein. Die Vorstellung, dass
INDIVIDUEN frei und gleich an Rechten geboren seien ist eine
europäisch-westliche Konstruktion und hat mit Kultur alles mit
Natur überhaupt nichts zu tun.

Es ist eine Frage der Terminologie. Es stimmt schon, dass diese Vorstellung eine Leistung der Kultur ist. Aber "Naturrecht" bezieht sich eben nicht auf die Natur der Leiblichkeit des Menschen, sondern auf die "Natur" seines seelisch-geistiges Wesens, dem schon im Mutterleib die Würde der Person zukommt und die nach der Geburt die "Atemluft" von Freiheit und Gleichheit braucht, um sich als das, was sie ist, entfalten zu können. Man muss also zwischen dem, was schon mit der Geburt veranlagt ist und dem unterscheiden, was die Anerkennung dieses Sachverhaltes bedeutet. Letztere ist eine Sache der Kultur.

Die Verabsolutierung nun der Privatrechtskomponente dieses juristischen
Konstrukts "natürliche Person" führt zu dem Glauben, dass es einen "homo
oeconmicus" gäbe, gleichwohl Menschen aus Fleisch und Blut in der
Wirklichkeit völlig anders handeln als diese ökonomische Vorstellung es
suggeriert. Aber es GIBT (juristische) Personen, die handeln als wären sie
homines oeconomici: juristische Personen des Privatrechts, insbesondere
Kapitalgesellschaften mit Reinvermögensmaximierungsauftrag.
Diese Art der Ausgestaltung der GmbHs, AGs, usw. ist völlig willkürlich
konstruiert, hätte auch völlig anders erfolgen können und ist zu Teilen
vermutlich der Vorstellung geschuldet: der Mensch sei halt so (dabei ist es
nur das privatrechtliche Vermögenskalkül und damit der
Bürger-Anteil ("bourgeois") an der natürlichen Person, der so
"ist" - bzw. so handeln muss (dazu Wolfgang Stützel: "Wirtschaftlicher
Zwang ist nie das Ende, sondern stets nur eine Folge des freiwilligen
Strebens nach maximalem Gewinn", Volkswirtschaftliche Saldenmechanik, S.
98ff.).


Da stimme ich Ihnen zu.

Ratzingers Rede im Bundestag

Michael Krause @, Donnerstag, 06.10.2016, 16:00 vor 3437 Tagen @ Falkenauge 1772 Views

Ich empfehle hierzu die Rede Ratzingers vor dem Deutschen Bundestag zu lesen. Eine wirkliche Sternstunde dieses Parlaments. Er geht u.a. auch auf Kelsen, einem der Begründer der Rechtspositivismus ein:

"Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. Er hatte gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hat. "

https://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/gastredner/benedict/rede/250244

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Ich bezweifle, dass diese Rede und die Gedanken darin...

ottoasta @, Donnerstag, 06.10.2016, 20:15 vor 3437 Tagen @ Michael Krause 1418 Views

.....maximal von 5-10 Abgeordneten verstanden wurde!
der Grossteil unserer MdB sind ungebildete (auch wenn Rechtsanwälte, Abiturienten usw.) nur ihrem Fortkommen verpflichtete Leute!

Denen geht sowas am Arsch vorbei, Nutzen für die = Null!

Ich kenne ja hier Einige: Sprechen so... handeln aber anders!

Aber das ist normal, ein Abgeordneter, der sich dem Fraktionszwang unterwirft und gegen sein Gewissen arbeitet nur um wieder aufgestellt zu werden, ist charakterlos!

Ich will mit solchen Leuten nichts zu tun haben!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Rational - irrational - tertium non datur?

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 06.10.2016, 22:01 vor 3436 Tagen @ Michael Krause 1339 Views

Lieber Michael Krause,

Ich empfehle hierzu die Rede Ratzingers vor dem Deutschen Bundestag zu
lesen. Eine wirkliche Sternstunde dieses Parlaments. Er geht u.a. auch auf
Kelsen, einem der Begründer der Rechtspositivismus ein:

"Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen
wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus,
Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und
Sollen aufgegeben. Er hatte gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen
können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille
diese Normen in sie hineingelegt hat. "

https://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/gastredner/benedict/rede/250244

vielen Dank für den Hinweis!

Daraus:

"[...] die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von
Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt.
Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner
innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner
internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über
die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen."

... das Oberhaupt einer absoluten Wahlmonarchie sprach zu den Parlamentariern einer Republik über den freiheitlichen Rechtsstaat. [[freude]] [[top]]
Etwas zu wissen (über den Rechtsstaat ansprechend referieren zu können) aber es nicht zu tun (Oberhaupt einer absolutistischen Monarchie zu sein) heißt es doch nicht zu wissen.

Im Übrigen steckt der gute Benedict in dieser Rede mEn noch immer in aristotelischem und cartesischem Denken fest (Subjekt-Objekt Dichotomisierung der Welt) auch wenn er über die Positivismus-Abgrenzung versucht daraus auszubrechen und letztlich als guter Christ freilich beim Creator Spiritus landet...

Diese Rede hat nicht nur auch einen Hauch Neues, sondern auch einen Haufen alten Mief. Von einer "neuen Metaphysik" ist er mEn weit weg.

Bei all' dem intellektuellen Geschwätz ob nun vom Papst oder von uns hier vergisst man schon gerne mal, dass etwas zu spüren nicht notwendigerweise "irrational" sein muss... [[herz]]
Rational - irrational - tertium non datur. Ja, eh klar. [[freude]]

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

Begriffe bedeuten etwas. Was genau sie bedeuten ist immer wieder zu klären.

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 06.10.2016, 22:48 vor 3436 Tagen @ Falkenauge 1269 Views

Hallo Falkenauge,

Es ist eine Frage der Terminologie.

ja, volle Zustimmung. Begriffe bedeuten etwas. Was genau sie bedeuten ist immer wieder zu klären :)

Es stimmt schon, dass diese
Vorstellung eine Leistung der Kultur ist.

Ja. Historisch gesehen mutet die Vorstellung, dass Recht etwas "natürliches" sei schon eher eigenartig an.
Gleichwohl verstehe ich weshalb in der historisch spezifischen Situation als (Staats-)Bürger sich gegen einen absolutistischen Staat Bürgerrechte erkämpfen mussten, dies freilich auch rhetorisch erfolgen musste und das Argument, dass diese Rechte doch "natürlich" sein müssten kein allzu schlechtes ist :)
Diese Argumentationslinie in dieser historisch spezifischen Situation (Aufklärung) nicht zu verfolgen wäre geradezu fahrlässig gewesen.

Aber "Naturrecht" bezieht sich
eben nicht auf die Natur der Leiblichkeit des Menschen, sondern auf die
"Natur" seines seelisch-geistiges Wesens

Ok.
Ist das die cartesische Trennung der Welt in die res extensa und die res cogitans?
In der res extensa regiert die Logik und in der res cogitans die Vernunft?

, dem schon im Mutterleib die
Würde der Person zukommt

Sagte wer zuerst?
Seit wann gibt es diese Idee?

und die nach der Geburt die "Atemluft" von
Freiheit und Gleichheit braucht, um sich als das, was sie ist, entfalten zu
können.

Hm... das klingt für mich seeeehr nach westlichem Aufklärungsdenken. Was ja mehr als in Ordnung ist. Nur, da läuft die Universalismusgefahr immer mit, was bedeuten würde die historischen Spezifika eben gerade nicht mehr würdigen zu können.

Sind Individuen in Stammesgesellschaften "frei" und "gleich" in obigem Sinne?

Man muss also zwischen dem, was schon mit der Geburt veranlagt ist

Wenn man das so genau wüsste?!?
Was weiß man denn wirklich?

und dem unterscheiden, was die Anerkennung dieses Sachverhaltes bedeutet.
Letztere ist eine Sache der Kultur.

Das zweifellos.

Danke für den Input!

Schöne Grüße

--
BillHicks

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