inklusive einer Zunahme von Hunger- und Kältetoten, Alterssuiziden, Obdachlosen und Bettlern.
Hallöchen Einsamer Mahner
Du gibst ja nicht schnell auf - das gefällt mir. Sorry, dass ich dich hart angegangen bin. Also weiter geht's:
In meinem Modell steht es Kindern doch absolut frei, für ihre Eltern zu sorgen, wenn diese alt sind.
Dann müsstest Du konsequenterweise auch den Umkehrschluss befürworten: "In meinem Modell steht es Eltern absolut frei, für ihre Kinder zu sorgen." Kinder könnten dann also jederzeit der staatlichen Fürsorge oder dem Hungertod überlassen werden. Das wäre ja die "absolute Freiheit" nach deinem Gusto.
Das ist doch das Modell aus dem Mittelalter. Es würde nur dazu führen, dass die Anzahl der verhungerten Kinder und Alten in die Höhe schnellen würde. Das soll gesellschaftlicher Fortschritt sein?
Etwas zur Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Geschichte
"Die Verabschiedung des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung am 22. Juni 1889 (nach Beschlussfassung am 24. Mai 1889) wurde durch den Reichstag zum 1. Januar 1891 als Rentenversicherung der Arbeiter (RV) eingeführt.[18] Sie sah eine Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor (bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute) sowie eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit. Voraussetzung für die Altersrente waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung (mit der damals üblichen 60-Stunden-Woche). Dieser Versicherungszweig war nach Einführung der Regelungen zur Krankenversicherung (1883) und der Unfallversicherung (1884) die letzte Regelung zur Sozialversicherung Otto von Bismarcks.
Bei Einführung der Rentenversicherung im Jahr 1891 betrug der Beitragssatz 1,7 %, finanziert zu je einem Drittel von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und staatlichen Zuschüssen, also Steuergeldern ..."
"Das nur auf Ansparen gegründete System konnte nicht lange durchgehalten werden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Reserven durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet. So war das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % dieser Summe zusammengeschmolzen. Bereits damals begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen zu finanzieren, und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen, insbesondere infolge der Weltwirtschaftskrise (1929–1933), unvermeidlich. Die gesetzliche Rentenversicherung war weit davon entfernt, den vorherigen Lebensstandard im Alter zu garantieren, sondern kaum mehr als ein kleines Zubrot. Hauptsächliche Quelle von Alterseinkünften waren mehr denn je Leistungen der eigenen Kinder oder aber, im äußersten Notfall, der staatlichen Fürsorge ..."
"Erst mit der Rentenreform 1957 erfolgte der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung: Statt Rücklagen zu bilden, waren anfangs – je zur Hälfte von den Arbeitgebern und von den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung – 14 % des Bruttolohnes zu zahlen, die sofort für Rentenzahlungen verwendet wurden. Das ermöglichte eine sofortige, deutliche Rentenerhöhung und fortan eine dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung. Die damals wesentlichen Argumente für das Umlagesystem waren, dass sofort Renten gezahlt werden können, dass kein Kapitalvermögen durch Kriege oder Wirtschaftskrisen vernichtet werden kann, dass ein Ansparen von Kapital im gesamtvolkswirtschaftlichen Maßstab ohnehin nicht möglich sei (Mackenroth-Theorem) und der Staat die Beitragszahlung durch die aktive mittlere Generation immer durchsetzen könne.
Mit solchen Begründungen wurden Umlagesysteme seit der Weltwirtschaftskrise und in der Nachkriegszeit auch in einer Reihe anderer Länder eingeführt, etwa in den USA 1936 als Teil des New Deal, in Japan, Österreich und der Schweiz.
Weil keine Rücklagen gebildet werden, setzt ein Umlagesystem aber auch die Existenz einer nachfolgenden Generation voraus, deren Angehörige versicherungspflichtig tätig sind und vor allem ausreichend Beiträge zahlen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, langsam wachsender Arbeitsentgelte und schrumpfender Erwerbstätigenzahlen sowie höherer Lebenserwartung, kommen solche Systeme jedoch unter Finanzierungsdruck ..."
Da hätten wir keinen Dissens. Es würde ihnen m.E. auch leichter fallen, wenn sie nicht mit hohen Zahlungen in ein marodes System belastet würden. Stell Dir nur mal vor, wie viel Geld für die private Altersvorsorge (oder für Deine Idee - für die Versorgung der Eltern) zur Verfügung stünde, wenn die Rentenabzüge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber komplett dem Arbeitnehmer als liquide Mittel jeden Monat aufs Konto überwiesen würden.
Was für "Rentenabzüge", in welcher Höhe - die wären doch gar nicht festgelegt!?
Außerdem, solche Zahlen an sich besagen gar nichts. Die Arbeit"geber" würden alles tun, um auf die Dauer die Reallöhne ihrer Arbeit"nehmer" zu senken - z.B. durch unzureichenden Inflationsausgleich, Minijobs u.ä.. In deinem "Sozialmodell" würden ja die Arbeitnehmer "absolut frei" gezwungen sein, sich zu jeglichen Bedingungen zu verdingen.
Es fällt angesichts des Rentensozialismus schwer, sich eine Alternative vorzustellen, das gebe ich doch gerne zu.
Sich eine Alternative vorzustellen, fällt überhaupt nicht schwer: z.B. eine Zunahme von Altersarmut, Alterssuiziden, Obdachlosen und Bettlern. Oder siehst Du es anders? Das hatten wir doch schon im Mittelalter.
Wäre die Rente so, wie eine Versicherung sein sollte, wäre womöglich auch alles in Ordnung: Also wenn nur die Nutznießer wären, die auch einzahlen.
Das ist mir völlig neu, dass Jemand, der nichts eingezahlt hat, trotzdem eine Altersrente bekommt - in welcher Höhe denn? Die sog. Grundsicherung im Alter ist keine Altersrente, sondern Sozialhilfe aus Steuereinnahmen bis zur Höhe des gesetzlichen Existenzminimums. Die Höhe der gesetzlichen Altersrente richtet sich m.W.n. nach der Höhe der letzten beitragspflichtigen Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre.
Doch aus dem Rententopf werden alle möglichen Leistungen finanziert, also Menschen, die überhaupt nicht einzahlen. Das nenne ich Rentensozialismus.
Hast Du auch Belege für diese schwerwiegende Behauptung? Das fände ich überhaupt nicht korrekt. Hier etwas dazu:
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/141531/finanzierungsprobleme-der-grv
"Da die Gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und die Rücklagen zwischen 2001 und 2007 deutlich weniger als eine Monatsausgabe abdeckten, musste nach Lösungen auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite gesucht werden, um das drohende Defizit abzuwenden. Seit 2008 änderte sich jedoch das Bild: Die Rentenversicherung machte Überschüsse, die laufenden Einnahmen lagen höher als die laufenden Ausgaben, die Rücklagen stiegen an. Angesichts dieser günstigen Situation wurden – wie gesetzlich vorgeschrieben – die Beitragssätze gesenkt: Im Jahr 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent und im Jahr 2013 dann weiter auf 18,9 Prozent ..."
Für das Rentensystem sollte gelten: Einnahmen = Ausgaben (im direkten Umlagesystem). Das heißt: Die Erwerbstätigen sorgen für die Rentner, während die Höhe der gesetzlichen Altersrente sich nach der Höhe der letzten beitragspflichtigen Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre richten sollte. Daran kann ich keinen Fehler entdecken.
Das sorgt übrigens auch dafür, dass mensch sich Gedanken macht über ausreichenden Nachwuchs, sprich: die Familienpolitik. In deinem Modell bräuchte mensch theoretisch gar keine Kinder mehr: Die letzten Rentner könnten ihre Spar-/Geldanlagen verbrauchen und überall endgültig das Licht ausknipsen.
Mit Gruß, Beo2