Es dürfte wohl hieran liegen...

Albrecht, Donnerstag, 29.09.2016, 13:04 (vor 3448 Tagen) @ Reikianer2765 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.09.2016, 13:10

Hallo Reikianer,

dass die Petition nicht über die offizielle Petitionsseite des Bundestages läuft, liegt wohl hierin begründet:

Quelle: Wikipedia
Über den Erfolg von Online-Petitionen, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden, ist wenig bekannt, da der Petitionsausschuss keine offiziellen statistischen Angaben dazu bereitstellt. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt.[15][16] Von den eingereichten Online-Petitionen werden nur etwa 5 % veröffentlicht. Nur veröffentlichte Petitionen können auch unterzeichnet werden.[17]

Ich denke nicht, dass der Bundestag eine Petition zulassen würde, die zum Ziel hat, Mitglieder der Bundestages vor ein ordentliches Gericht zu bringen.


Gruß
Albrecht

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