Hallo Einsamer Mahner in der Wüste, ein herzliches Willkommen!
Ich bin der festen Überzeugung, dass nur ein freier Markt (und ich meine
wirklich frei)
Der "freie Markt" ist nichts anderes als das Handeln auf Basis des rein privatrechtlichen Vermögenskalküls von nach genau diesem Kalkül designten Rechtssubjekten.
Das sind in erster Linie juristische Personen.
"Natürliche Personen" entscheiden völlig anders, wie heute hinlänglich bekannt ist, gleichwohl unterliegt die "natürliche Person" in der Rolle des "Bürgers" freilich den privatrechtlichen Vermögenszwangsläufigkeiten. Da reicht die Gewinnmaximierungsabsicht eines einzigen Akteurs schon aus.
Es geht also um Handlungen von Akteuren, die unter bestimmten Voraussetzungen statt finden.
Die Substantivierung "der Markt" verstellt u.a. den Blick auf diese Voraussetzungen und auch auf die einzelen Handlungen einzelner Akteure. Das sollte jeder ernsthaft an der Wirtschaftswirklichkeit (die viel eher eine der Handlungen als eine der Substantive ist) Interessierte berücksichtigen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage? Wie fest ist denn Deine "feste Überzeugung"?
Ich kann mich noch an feste Überzeugungen erinnern, die ich hatte als ich mich hier vor 8 Jahren angemeldet habe. Davon ist mir keine bewusste mehr erhalten geblieben. Ich bereue es nicht :)
das Wohl der Menschen befördern kann.
Mit ausschließlich Öffentlichem Recht landet eine Gesellschaft im Totalitarismus. Wir können sehr froh sein, dass das schon mal "getestet" und für untauglich befunden wurde. Der Schwung zurück zu mehr Staatlichkeit wird also diesmal wohl kaum dort landen. Hoffen wir es mal.
Das letzte Mal als "Planloswirtschaft" geherrscht hat (Anfang 19. Jhd.) und man auch vom reinen Privatrecht (dem gaaanz ganz "freien Markt") geträumt hat sind einige Staaten nach dem darauf zwingend folgenden Crash im Totalitarismus gelandet.
Es geht also weder ausschließlich mit Öffentlichem Recht (es "geht" (leider) schon, aber eben dann nicht freiheitlich, ohne Privatautonomie), noch geht es ausschließlich mit Privatrecht (auch das geht, eben bis zum - in das Privatrecht eingebauten - Crash, der dann öffentlich-rechtlichen "Eingriff" erfordert).
Es braucht beides. Und jetzt stehen wir vor Fragen wie: wieviel davon wo? Was ist eine gute Balance? Wie groß sind die Spielräume für einzelne Staaten heute tatsächlich?
Staatliche Eingriffe
schaden nicht nur der Freiheit des Unternehmers, sondern der Freiheit
überhaupt und dienen letztlich nur dazu, Macht in der Hand weniger zu
konzentrieren.
Wieviele Staaten gibt es denn noch, die mächtiger sind als die ganz großen Konzerne?
Welcher Staat ist über all seine Körperschaften hinweg völlig unerpressbar von multijurisdiktionalen Organisationen, die im Eigentum von wenigen natürichen Personen stehen können?
Haben nicht die Staaten selbst im Spiel des internationalen Asozialismus "ihre" eigenen Multinationalen Konzerne durch "Steueroasen", Wegsehen und anderes versucht groß zu machen? Sind die Staaten in dieser Beziehung nicht einfach nur Zauberlehrlinge?
Das Privatrecht ist in der Neuzeit gegen die etablierten absolutistischen Herrscher in Stellung gebracht worden. Und das war gut so.
Aber das reine Privatrecht monopolisiert über Zeit die Vermögen. Vermögen sind Rechte. Ja, der Staat "monopolisiert" Gewalt. Das ist DAS staatliche Wesensmerkmal. Es ist gerade dieses, das Rechtsetzung (und damit u.a. auch Vermögen) überhaupt möglich macht.
Freilich eine "gewaltfreie" Welt wäre einer staatlich organisierten Welt ganz sicher vorzuziehen. Die bloße Auflösung von Gewaltmonopolen sorgt aber gerade nicht für Gewaltfreiheit.
Ein schönes Beispiel findet sich heute im Spiegel:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/gegner-von-elfenbeinhandel-feiern-erfolg-bei-cites-konferenz-a-1114233.html
Simbabwe und Namibia wird hier vorsätzlich der Handel mit einer ganz
normalen Ware verwehrt.
Wir handeln mit Schweinen, Kühen, Hühnern, aber Elfenbein ist natürlich
nicht erlaubt.
Der Markt sollte Angebot und Nachfrage regeln
Ist das das Argument der Kinderarbeits-Befürworter im 19. Jahrhundert?
"Hier stehen Kinder, die hungrig sind und die freiwillig bei mir arbeiten wollen. Ich gebe ihnen Arbeit und einen Lohn. Der Markt regelt den Preis für Kinderarbeit. Wo ist das Problem?"
Eine auch nur halbwegs aufgeklärte Gesellschaft sollte freilich in der Lage sein zu entscheiden welches Kalkül (z.B. Privatrecht vs. Öffentliches Recht) wo Anwendung finden soll.
Das schließt übrigens die "natürliche Person" mit Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein, die über politische (z.B. Wahlrecht) und private Rechte (Eigentumsrecht an einem Haus, Forderungen gegen andere Personen, etc.) verfügen kann. Über eine solche "natürliche Person" konnte nicht zu allen Zeiten jedes menschliche Wesen verfügen. Das ist eine erstaunlich neue, in Teilen der Welt wohl noch gar nicht abgeschlossene Entwicklung.
, nicht der Staat und schon
gar nicht eine sogenannte Welt-Artenschutzkonferenz.
Danke für den Hinweis!
Es ist schon ganz nett, dass man sich offenbar auch international in bestimmten Fragen verständigen kann. Aber das schließt den Mächtigsten (Bund) am Tisch praktisch immer aus, weil gerade dieser ja für die Durchsetzung der Übereinkunft (im Fall der Fälle) sorgen müsste...
Da hat man just dasjenige Problem, das innerhalb von Nationalstaaten per Verfassungsrecht versucht wird zu lösen auf internationaler Ebene. Und dort steht die "Weltgemeinschaft" mehr wie der Ochs vorm Berg als tatsächlich kreativ nach Lösungen suchend.
Schöne Grüße
--
BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.