Krasse Bargeld-Diskriminierung: Die gleiche Postbus-Fahrt, die online 8 Euro kostet, kostet beim Fahrer in bar 26 Euro

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 08:15 vor 3444 Tagen 3988 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 08:19

Stuttgart --> München heute morgen.

Ist das eigentlich legal? ist das nicht eine Diskriminierung des gesetzlichen Zahlungsmittels?

Würden andere das nicht gern auch machen (z.B. Supermärkte, oder die Bahn), aber dürfen es nicht?

Der Konkurrent Meinfernbus macht es offenbar vor - was es nicht legaler macht.

So wird Bargeld in der Praxis diskriminiert. Ganz abgesehen von den Diskrimierungen durch den Gesetzgeber (im Auftrag der Banken und der US Überwachungs-Organisationen).

Bernd Borchert

Online Frühbucherrabat

XERXES @, Dienstag, 27.09.2016, 09:08 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2883 Views

Hallo Bernd,

auch online steigen mit zunehmenden Buchungszahlen für eine Tour die Preise. Ein ganz normaler Vorgang.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Sehe ich nicht so

Peter Durchschnitt @, Dienstag, 27.09.2016, 09:14 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2787 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 09:56

Hallo Bernd,

2002/2003 hab ich die Möglichkeit der Internet-Buchung der DB gerne
genutzt. Aus dem einfachen Grund, weil es fast um die Hälfte günstiger war!

Auf die Idee, es ginge dabei um eine Diskriminierung der Barzahler kam
ich damals nicht und auch in diesem Fall sehe ich es nicht so!

Dafür, daß das Unternehmen besser planen kann wird ein Rabatt gewährt.
Der Normalpreis ist sicherlich überteuert, das ganze muß sich schließlich
rechnen.

Natürlich wird auf die Bargeldabschaffung zugearbeitet, aber hier
geht es vermutlich nicht darum, so meine bescheidene Meinung.

Gruß
Peter

Online war der Preis 1 Stunde vorher noch 8 Euro, das hat also nichts mit Planung zu tun. Es ist reine Diskriminierung des Barzahlens

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 09:23 vor 3444 Tagen @ XERXES 2604 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 09:31

Keine Ahnung, warum die Postbus Firma das Barzahlen unbedingt verhindern will. Ist die Abrechnung mit den Busfahrern wirklich so aufwendig? Oder trauen die ihren Busfahrern nicht?

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ein Verkäufer das Barzahlen mit einer beliebigen Gebühr belegen? (prozentual oder feste Gebühr)

Oder ist es nicht sogar so, dass ein Verkäufer (sagen wir ein Supermarkt) überhaupt keine Barzahlungsgebühr nehmen darf?

Bernd Borchert

Die tarnen es als Rabatt, oder steht da wirklich was von Gebühr? (oT)

Peter Durchschnitt @, Dienstag, 27.09.2016, 09:49 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2299 Views

- kein Text -

Ja klar, das wird nicht Gebühr für Barzahlen genannt, sondern Rabatt für Frühbuchung (1 Stunde vorher), was ja Online Zahlung bedeutet

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 09:58 vor 3444 Tagen @ Peter Durchschnitt 2346 Views

Das ist ein Feigenblatt: es geht nicht um die Frühbuchung, sondern ums online Bezahlen. Denn es gibt für die Fernbusfirma keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Buchung 1 Stunde vorher. Oder fällt Dir einer ein? (dass im Bus kein Platz mehr da sein könnte, ist nicht das Risiko der Fernbusfirma)

Bernd Borchert

(oT)

XERXES @, Dienstag, 27.09.2016, 10:01 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2329 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 10:04

- kein Text -

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Online Durchbuchung vs. Manuelle Abrechnung = Extremer (zeitlicher) Mehraufwand. (oT)

XERXES @, Dienstag, 27.09.2016, 10:03 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2312 Views

- kein Text -

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“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Ja genau - offenbar soll mit den exorbitanten Aufschlägen das Barzahlen verhindert werden, weil es Kosten erzeugt

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 10:15 vor 3444 Tagen @ XERXES 2311 Views

Kostest so eine manuelle Einzel-Abrechnung wirklich 20 Euro an Abwicklungskosten?

Mein Hauptpunkt ist aber der: Ist es denn erlaubt, die Barzahlungs-Kosten weiterzugeben?

Der Supermarkt könnte ja auch anfangen, einen Aufschlag von sagen wir 5 Prozent bei Barzahlung zu nehmen, für seine Kosten+Risiko damit. Und bei Girocard kein Aufschlag.

Ich denke, das ist nach heutigem Stand nicht erlaubt. Weiß jemand mehr?

Bernd Borchert

Mein letzter Versuch.....

XERXES @, Dienstag, 27.09.2016, 10:41 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2639 Views

Hallo Bernd,

ich habe vor zwei Jahren noch regelmäßig MeinFernbus genutzt. Die Fahrt Frankfurt/Hannover kostete je nach Auslastung online zwischen € 10,- und € 25,-. Es gibt auf der Route Spitzenzeiten. Z.B. Freitags, wenn viele Studenten und Wochenendpendler die Busse nutzen.
Das Unternehmen kann natürlich dem Fahrer nicht die Kompetenz geben, selbst zu entscheiden, welche Marge er nun für das Unternehmen erwirtschaften soll. Er rechnet den Maximalpreis ab.
Ein Schaffner bei der DB wird Dir ja auch nicht eines der vielen Angebote unterbreiten, oder Dir einen 50%igen Rabat geben, wenn der Zug nur halb besetzt ist, wenn Du im Zug eine Karte löst (abgesehen von der Bahncard).

Gruß

XERXES

--
“And crawling on the planet's face,
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And meaning.”

Versteckte Kosten

Peter Durchschnitt @, Dienstag, 27.09.2016, 10:57 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2432 Views

Kostest so eine manuelle Einzel-Abrechnung wirklich 20 Euro an
Abwicklungskosten?

Mein Hauptpunkt ist aber der: Ist es denn erlaubt, die Barzahlungs-Kosten
weiterzugeben?

Der Supermarkt könnte ja auch anfangen, einen Aufschlag von sagen wir 5
Prozent bei Barzahlung zu nehmen, für seine Kosten+Risiko damit. Und bei
Girocard kein Aufschlag.

Ich denke, das ist nach heutigem Stand nicht erlaubt. Weiß jemand mehr?

Bernd Borchert

Hallo Bernd,

natürlich kostet das nicht 12 Öre mehr an Aufwand!

Auch wird nie ein Anbieter jemals so dumm sein und einen
Aufschlag auf Barzahlung nehmen (nach heutigem Kenntißstand).

Wie bereits geschrieben....
Sie tarnen es als Rabatt für Frühbucher, Visa-Karten-Benutzer usw.

Der Zweck, der dahinter steckt, ist uns klar, aber vielen anderen leider nicht!

Kannst ja dagegen Klage einreichen, wird aber nicht fruchten!

Es hilft nur Aufklärung!

Und natürlich Verweigerung bestimmter Dienstleistungen mit Begründung!

Vielleicht reicht es schon, wenn man dem Anbieter mitteilt, daß man zukünftig eine andere Art der Fortbewegung wählen wird, wenn man nicht zum gleichen Preis reisen darf, wie der Sitznachbar?

Ich weiß es nicht!

Einen Versuch würde ich an Deiner Stelle aber unternehmen.

Gruß
Peter

Jein!

QuerDenker @, Dienstag, 27.09.2016, 11:12 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2388 Views

Hallo BerndBorchert,

an den Startpunkten stehen dieBusse ja meist schon frühzeitig.
Gehe dort hin und kaufe beim Fahrer ein Ticket eine Stunde vorher...

Barzahlung kostet - klar - und damit sind auch die Gebühren für die Prüfung bei der Annahme von Münzen gemeint, die viele Banken verlagen.
Aber per Kreditkarte und 'Giro' kostet auch Gebühren!

Dass die Betreiber natürlich wissen wollen 'wie voll' der Bus ist/wird, ist andererseits verständlich, und das geht praktikabel natürlich nur 'online'.

Viele Grüße

QuerDenker

P.S.

Mein Hauptpunkt ist aber der: Ist es denn erlaubt, die Barzahlungs-Kosten
weiterzugeben?

Wegen 'Vertragsfreiheit', ist grundsätzlich wohl slles erlaubt.
Aber 'einziges gesetzliches Zahlungsmittel' ist nunmal Bargeld!
Damit 'müsste' Bargeld stets als kostenneutrale Alternative angenommen werden... -- Die 'Realität' ist leider eine andere!

--
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Es sind zwei paar Schuhe

LoopingLucas @, Dresden, Dienstag, 27.09.2016, 11:16 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2325 Views

Du kannst entweder ein Online-Ticket kaufen für einen bestimmten Preis. Oder du kaufst im Bus ein Ticket für einen bestimmten Preis.

Du zahlst auf dem Bauernhof für ein Ei auch nicht das gleiche wie im Supermarkt.

Du sagst, dass für Barzahlen keine Gebühr genommen werden darf

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 12:10 vor 3444 Tagen @ QuerDenker 2256 Views

Wegen 'Vertragsfreiheit', ist grundsätzlich wohl slles erlaubt.
Aber 'einziges gesetzliches Zahlungsmittel' ist nunmal Bargeld!
Damit 'müsste' Bargeld stets als kostenneutrale Alternative angenommen
werden...

Weil es so selbstverständlich ist? Oder weil das auch irgendwo als Vorschrift explizit steht?

Ich habe tatsächlich noch in keinem Geschäft gesehen: "Bei Barzahlung nehmen wir eine Gebühr von x Prozent."

-- Die 'Realität' ist leider eine andere!

Genau. Die Vorschrift wird unterlaufen. Durch angeblichen Rabatt für Frühbuchen. Es ist in Wirklichkeit ein Aufschlag für Barzahlen, und nur das.

Übrigens hat die Busfirma nichts davon, wenn sie weiß, wie voll der Bus ist.

Bernd Borchert

Vorteil für Kartenbesitzer

LLF @, Dienstag, 27.09.2016, 12:43 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2365 Views

Würden andere das nicht gern auch machen (z.B. Supermärkte, oder die
Bahn), aber dürfen es nicht?

Tankstellen in den USA, aber zunehmend auch in ländlichen Regionen Deutschlands, können abends nur mit Karte genutzt werden. Eigentlich praktisch: Karte rein - Tank füllen - hinterher genauen Betrag per Abbuchung bezahlen

Die Busfirma hat nichts davon?

Rybezahl, Dienstag, 27.09.2016, 12:47 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2204 Views

Übrigens hat die Busfirma nichts davon, wenn sie weiß, wie voll der Bus
ist.

Hallo!

Doch:

- Das Unternehmen kann die Auslastung frühzeitig und langfristig erkennen (evtl. zusätzliche/weniger Fahrten einplanen).
- Das Unternehmen weiß theoretisch, wie oft jemand (Name, Anschrift?) wohin (A nach B und zurück) fährt. Prinzip "Payback".
- Das Bargeld muss vom Busfahrer in einer Sammelstelle o.ä. abgeliefert werden, dann nachgezählt und geprüft werden, was zusätzliche Zeitverzögerung und Arbeit (+ evtl. Personal) sowie Personalkosten (der Fahrer wird das nicht in seiner Freizeit tun) bedeutet.
- Ansonsten steht es dem Unternehmen zu, seine Preise selbst zu gestalten.
- ...

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Sie hat nichts davon während der Fahrt. Also kein Grund, dann noch online Buchung zu präferieren.

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 13:17 vor 3444 Tagen @ Rybezahl 2180 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 13:29

Übrigens hat die Busfirma nichts davon, wenn sie weiß, wie voll der

Bus

ist.


Hallo!

Doch:

- Das Unternehmen kann die Auslastung frühzeitig und langfristig erkennen
(evtl. zusätzliche/weniger Fahrten einplanen).
- Das Unternehmen weiß theoretisch, wie oft jemand (Name,
Anschrift?) wohin (A nach B und zurück) fährt. Prinzip "Payback".

Aber das wird die Busfirma doch sowieso wissen, auch wenn bar im Bus bezahlt wird.

Ich habs mir gerade mal online bei meinfernbus live angesehen: von 23 auf 36 auf 54 Euro bei Fahrtbeginn, innerhalb von 30 Minuten.

- Das Bargeld muss vom Busfahrer in einer Sammelstelle o.ä. abgeliefert
werden, dann nachgezählt und geprüft werden, was zusätzliche
Zeitverzögerung und Arbeit (+ evtl. Personal) sowie Personalkosten (der
Fahrer wird das nicht in seiner Freizeit tun) bedeutet.

Genau. Offenbar entstehen hohe Kosten, die unbedingt zu vermeiden sind.

- Ansonsten steht es dem Unternehmen zu, seine Preise selbst zu
gestalten.
- ...

Nicht ganz. Es muss sich an die Vorschriften halten. Zum Beispiel an ein Verbot einer Gebühr für Barzahlung. Falls es das gibt. Weißt Du's?

Bernd Borchert

Nicht während der Fahrt, aber davor und danach

Rybezahl, Dienstag, 27.09.2016, 16:34 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 2096 Views

Hallo!

Doch:

- Das Unternehmen kann die Auslastung frühzeitig und langfristig

erkennen

(evtl. zusätzliche/weniger Fahrten einplanen).
- Das Unternehmen weiß theoretisch, wie oft jemand (Name,
Anschrift?) wohin (A nach B und zurück) fährt. Prinzip "Payback".


Aber das wird die Busfirma doch sowieso wissen, auch wenn bar im Bus
bezahlt wird.

Ja, aber damit lässt sich kaum kalkulieren. Ein triftiges Argument.
Konzertkarten sind im Vorverkauf in der Regel günstiger als an der Abendkasse, aus eben jenen Gründen.

- Ansonsten steht es dem Unternehmen zu, seine Preise selbst zu
gestalten.
- ...


Nicht ganz. Es muss sich an die Vorschriften halten. Zum Beispiel an ein
Verbot einer Gebühr für Barzahlung. Falls es das gibt. Weißt Du's?

Vor Gericht wird der Unternehmer allerdings argumentieren, dass der reguläre Preis 50 EUR ist und es bei Online-Buchung einen Rabatt gibt. Ich glaube nicht, dass das Gericht deiner umgekehrten Argumentation folgen wird.

Gruß

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Ob es einem Supermarkt erlaubt wäre, auf Kartenzahlung einen Rabatt zu geben, aber bei Bargeld nicht?

BerndBorchert @, Dienstag, 27.09.2016, 17:42 vor 3444 Tagen @ Rybezahl 2169 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.09.2016, 18:07

Ich denke, auch diese umgekehrte Diskriminierung von Barzahlung ist nicht erlaubt.

Eine Quelle für Verbot von Gebühr für Barzahlung kenne ich allerdings nicht, geschweige denn, eins für die umgekehrte Diskriminierung

Bernd Borchert

Interessante Frage: Warum schlagen Konzertveranstalter nicht auch 250 % bei der Abendkasse drauf, sondern nur so ca. 30 %?
Wie lange kann man bei Konzerten noch online Karten bekommen? Bis zur Öffnung der Abendkasse?

Du stellst Fragen...

Rybezahl, Mittwoch, 28.09.2016, 00:21 vor 3444 Tagen @ BerndBorchert 1982 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.09.2016, 00:36

Hallo BerndBorchert!

Sage mal ehrlich: willst du mich an der Nase herumführen?

Ich denke, auch diese umgekehrte Diskriminierung von Barzahlung ist nicht
erlaubt.

Da der EUR das gesetzliche Zahlungsmittel ist, werden die Märkte kaum auf die Annahme von Scheinen und Münzen verzichten können (falls sie etwas verkaufen wollen), aber warum die einen Rabatt auf Kartenzahlung gewähren sollten, erschließt sich mir nicht, stehen doch die Waren längst in den Regalen, selbst wenn der Verbraucher sich einige Stunden vorher anmelden sollte.
Mit anderen Worten: welchen Nutzen versprichst du dir davon für die Märkte? (Und ja: für die wäre es ohne Bargeld auch einfacher.)

Anders bei Fernbusunternehmen, für welche ich einige Vorteile bereits weiter oben aufgezählt habe. Der praktische Unterschied ist doch klar, oder?

Eine Quelle für Verbot von Gebühr für Barzahlung kenne ich allerdings
nicht, geschweige denn, eins für die umgekehrte Diskriminierung

Dass es sich um eine Gebühr handelt ist eine Behauptung, die vor Gericht kaum Gewicht haben wird.

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Völlig illusorisch!

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 28.09.2016, 08:30 vor 3443 Tagen @ BerndBorchert 2019 Views

Allfällige Effizienzgewinne durch Kartenzahlung werden schon jetzt via Gebühren abgeschöpft!

Ob bar oder Karte ... die Finanzhaie holen ihren Fair Share ...[[freude]]

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[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Ich könnte mir vorstellen, dass nach der EU Kartengebühren-Deckelung (2015) Bargeld das teuerste Zahlverfahren ist

BerndBorchert @, Mittwoch, 28.09.2016, 10:09 vor 3443 Tagen @ FOX-NEWS 1967 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.09.2016, 10:19

http://www.focus.de/finanzen/banken/kreditkarten/kreditkarten-und-ec-karten-eu-deckelt-...

Der Deckel bei Karten von 0,4% auf den Umsatz könnte beim Bargeld schnell zustande kommen: allein die Prozesskosten beim Handling des Bargelds nach der Einnahme könnten so teuer sein. Dazu kommt das Diebstahl-Risiko (im Kleinen durch Angestellte, im Großen durch Raubüberfälle) bzw. die Versicherungskosten dafür.

Was ist eigentlich an der Kasse das schnellere Verfahren, Karte oder Bargeld?

Leider habe ich für Point-of-Sale Händler im Netz keine genaueren Zahlen gefunden. Aber hier eine Abschätzung der tatsächlichen Kosten für einen Online Händler (wo Bargeld natürlich nicht auftaucht):

[image]

aus http://www.it-finanzmagazin.de/ibi-studie-zu-interbankenentgeltemif-kreditkarte-ist-jet...

Bernd Borchert

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