OT: Bedarfsgemeinschaft SGB XII und Bitte um Hilfestellung
Es wäre zu schön, wenn mir jemand helfen könnte, der sich in den SGBn, speziell SGB XII auskennt.
Zunächst möchte ich mich vorstellen:
Bitte verzeiht, wenn ich lieber mit einem Nick anklopfe als mit Klarnamen einzutreten.
Weil ich die längste Zeit meines Lebens als freischaffende Künstlerin (Dipl. Malerin) mit hauptsächlich naturwissenschaftlichen Illustrationen meinen Lebensunterhalt verdiente, wähle ich die Kurzform davon.
Somit begrüße ich euch als «Illu»
Die Situation ist folgende:
Mein Zweitvater liegt im Sterben und wollte seinen Nachlass noch vor seinem Tod geregelt haben. Demzufolge hat er als Überlebender gemäß eines sog. Berliner Testaments unser Elternhaus verkauft. Wir vier Kinder erhalten Anfang November zu gleichen Teilen aus dem Erlös jeweils etwas über 150.000 EUR.
Mein Problem ist die sog. Bedarfsgemeinschaft
In 9 Monaten werde ich 70 Jahre alt, erhalte seit Rentenbeginn vor 4 Jahren einen kleinen Anteil (knapp 130 EUR) an Grundsicherung im Alter (GruSi).
Mein Partner, mit dem ich seit 12 Jahren in einer gemeinsam gemieteten Wohnung zusammenlebe, ist 17 Jahre jünger und Langzeit-H4-Empfänger.
Wir gelten als sog. Bedarfsgemeinschaft.
Das bedeutet, dass wir quasi zwangsverheiratet sind – füreinander einstehen müssen, was in letzter Konsequenz weder ich noch er wollen.
Wir empfinden uns als Zweckgemeinschaft. Er erledigt wg. meiner Gehbehinderung die fußläufigen Einkäufe, schiebt meinen Rollstuhl zu den Ämtern, Ärzten, usw.
Im Gegenzug wasche ich seine Wäsche, koche usw.
Das heißt nicht, dass wir uns nicht lieben würden, sehr sogar, aber wir würden auch bei beiderseitiger Berufstätigkeit u.a. aufgrund des großen Altersunterschiedes nicht heiraten wollen.
Folgen einer Bedarfsgemeinschaft:
Ab dem Tag, an dem die Schenkung auf meinem Konto landet, bin ich lt. SGBn verpflichtet, für den gesamten Unterhalt des Partners der Bedarfsgemeinschaft aufzukommen.
Es ist leicht ersichtlich, in welch kurzer Zeit dadurch das Geld verbraucht sein würde, nämlich nach ca. 7 Jahren – gerechnet ohne AOK-/Sozialabgaben-Forderungen für den Partner.
Deshalb suchen wir nach einem Weg, dem zu entkommen.
Das Erbe meiner Eltern sollte uns Kindern zugute kommen, ist die Haltung meines Vaters, gewiss jedoch haben sie nicht für «fremde» Personen geackert.
Meine herzliche Bitte um Beurteilung der Sachlage, bzw. Ratschläge:
Um diesen rasanten Geldschwund zu verhindern und dann nach ein paar Jahren wieder H4 und GruSi erbetteln zu müssen, bietet sich in erster Linie an, uns räumlich zu trennen, denn eine Bedarfsgemeinschaft besteht ja nur, solange man in einer Wohnung zusammenlebt.
Würde mein Partner sich eine eigene kleine Unterkunft mieten, wären wir aus dem Schneider. Lediglich ich müsste dann seine Hälfte der Mietkosten mittragen.
Es böte sich als zweite Option an, ein Untermieterverhältnis herzustellen, bei dem er als Untermieter (nach einer sachgerechten Umgestaltung der Wohnung) in der Wohnung bleiben könnte.
Aber ich fürchte, dies würde von Amts wegen nicht anerkannt werden.
Schon gleich gar nicht innerhalb eines Monats parallel zu meinem Geldsegen.
Drittens könnte man dieses Untermieter-Konstrukt vielleicht nach einer Weile realisieren, aber unter welchen SGB-konformen Prämissen?
Indem ich ihm als Pflegehilfskraft oder Haushaltshilfe o.ä. einen Minijob anbiete, oder Ähnliches?
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Momentan bin ich völlig ratlos und hoffe so sehr, jemanden hier zu finden, der sich im Sozialrecht auskennt und Vorschläge machen kann.
Ich bin für jede Hilfestellung dankbar.
Mit vielem Dank für die Geduld beim Lesen
und lieben Grüßen
Illu
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