Immobilienfrage, Einkommen, Steuern - Möglichkeiten
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 21.09.2016, 12:41
Hallo liebe Gelbe Foristen,
da es hier ja Experten (man mag diesen Begriff heute kaum noch verwenden, ich meine ihn in seiner guten ursprünglichen Bedeutung) für viele Gebiete gibt, möchte ich mal kurz ein Szenario zeichnen und dann einige Fragen dazu stellen.
1. Handwerker mit 20 Leuten im Lebensmittel verarbeitenden Bereich hat sich eingemietet, will nun das Grundstück samt Gebäuden vom Vermieter (der sich zur Ruhe setzen will) übernehmen.
2. Handwerker ist bilanzierungspflichtig, aber als Einzelunternehmer unterwegs.
3. Das Grundstück umfasst 2 Wohnhäuser, eins davon voll vermietet, das andere derzeit fast leergewohnt, da reichlich Reparatur- und Sanierungsbedarf.
4. Kreditfragen sind vorläufig geklärt.
Und nun die Fragen:
Es ist ja so (laut unseren Auskünften), dass dieser Handwerker den Kredit für den Immobilienkauf erst nach Steuern bedienen darf, da er das Grundstück ja als Privatperson kauft.
Das heißt, wenn ich richtig liege:
+ Gewerbegewinn aus HW-Betrieb vor Steuer
+ Mieteinnahemen vor Steuer ./. Ausgaben für Gebäudeerhalt etc.
= Gewinn vor Steuer
Davon die EK-Steuer weg, Gewerbesteuer weg
= Rest Nettogewinn
Davon dann Kreditraten zahlen.
Ist das soweit richtig gedacht?
Falls ja, wie kann man es erreichen, das Grundstück als gewerbsmäßiges Objekt zu betreiben, um die Kreditraten VOR den Steuern abdrücken zu können?
Also in etwa so:
+ Mieteinnahmen ./. Ausgaben für Gebäudeerhalt etc.
./. Kreditraten
= Gewinn vor Steuern (Immobilienunternehmen)
und:
+ Gewerbegewinn aus HW-Betrieb
+ Gewinn aus Immobilie
= Gewinn vor Steuern
Es geht darum, die Steuerlast insgesamt zu mindern, um den Erwerb, sagen wir, finanziell sicherer zu machen.
Könnte mir jemand, der in der Materie drin steckt, vielleicht einige Tipps geben? Vielleicht mache ich auch nur Denkfehler?
Vielen Dank und beste Grüße,
Orwell
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"Es ist Juristen nicht zuzumuten, schreiendes Unrecht zu erkennen." (Jörg Friedrich)
"Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um