DMG MORI AG ehem. Gildemeister Abfindungsangebot?

aliter @, Samstag, 17.09.2016, 06:42 vor 3452 Tagen 2330 Views

möglicherweise scheint dies im Zusammenhang mit den Übernahmeabsichten der ehem. Gildemeister Werke durch GM sein.Jedenfalls erhielt ich eine Terminsache: "Abfindungsangebot über 37,35 je Aktie (bei einem Kurs von ca 42)". Insgesamt merkwürdige Vertragsklauseln.
Hat jemand da nähere Infos, oder Hintergrundwissen? Tendenziell denke ich, dies Schreiben zu ignorieren; man kann wohl kaum als Aktionär so einfach enteignet werden?

Squeeze Out Regel

lonzo @, Samstag, 17.09.2016, 12:01 vor 3452 Tagen @ aliter 1563 Views

Moin

Vorsicht beim Ignorieren. Vor Jahren wurde eine sog. Squeeze-Out-Regel eingeführt. Sinngemäß: Wenn der Prozentsatz an freien Aktien ein bestimmtes Level von z. B. nur noch 10% erreicht hat, kann der kümmerliche Rest an Aktionären rausgeschmissen werden. Die Abfindung entspricht dabei nicht unbedingt dem Börsenkurs. Alles schon gelaufen.

In meinen Augen nichts anderes als eine Enteignung auf kaltem Wege im ach so börsenfreundlichen Deutschland.

Grüße

Hier geht einiges durcheinander

Michael Krause @, Samstag, 17.09.2016, 12:54 vor 3452 Tagen @ aliter 1569 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 17.09.2016, 13:02

Das Abfindungsangebot über € 37,35 wurde in Zusammenhang mit dem auf der letzten HV beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages abgegeben (§ 305 AktG). Der Ausgleich beträgt € 1,17 Brutto.

Ein klassischer aktienrechtlicher Squeeze-out erfordert, dass der Hauptaktionär 95% des Grundkapitals hält. Das ist bei DMG derzeit nicht möglich, da der Hedgefonds Elliott über 5% der Anteile hält.

Der o.g. Abfindungsbetrag ist übrigens der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs (Mindestabfindung). Der Unternehmenswert nach CAPM wurde durch den Gutachter mit € 25,14 festgelegt. Börsenkurs per Freitag € 42,54.

Also auch mal die HV Unterlagen lesen und sich mit dem Unternehmen beschäftigen, wenn man Aktien davon hält.

--
Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.

Macht das Sinn?

aliter @, Montag, 19.09.2016, 08:11 vor 3450 Tagen @ Michael Krause 1146 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.09.2016, 13:34

Das war die eigentliche Frage bezüglich og. Angebotes.
Ausserdem erheben sich noch andere Fragen: 1. Was hat die AG bewogen, eine GmbH zu gründen, die die Aktien übernehmen soll. 2. hat das mit kolportierten Übernahmeabsichten von GE etc. zu tun. 3. hat das Sinn für den Aktionär?

Laut Abfindungsangebot erhält man für die ca 42 Euro wertige Aktie ein Anleihepaper in Höhe von 37 Euro mit z.Zt. ca. 5 % Verzinsung, was z.Zt. natürlich ganz nett ist. Aber, wenn ich Anleihen haben will, kaufe ich keine Aktien, sondern Anleihen.

Die andere Alternative, Aktionär zu bleiben ist auch etwas merkwürdig. Man behält die Aktie und bekommt pro Jahr 1,17 Euro, was z.Zt. mit ca 2,7 % auch nicht so schlecht ist. Ob damit die Dividendenzahlung gemäss dem Jahresertrag abgegolten ist ist mir nicht klar, ob das Aktienrecht das hergibt ebensowenig. Vermutlich werde ich das Angebot nicht annehmen, obwohl sich der Depot-Wert mehr als verdoppelt hat und man natürlich mal Kasse machen könnte.

Was mich interessieren würde und das war der Sinn des Postings, ob jemand Hintergrundwissen hat, ob das ein aktienrechlich gängiges Verfahren ist und schliesslich warum das alles?
mfg

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