Viele Verantwortliche
Hallo keats/Leserzuschrift,
Im Gegensatz zum bis 2005 ausgestellten KFZ-Brief werden bei der
Zulassungsbescheinigung Teil II nur zwei Vorhalter eingetragen. Bei einem
durchaus typischen Szenario von Tageszulassung auf ein Autohaus + ein
Halter würde beim nächsten Halter ein neuer Brief ausgestellt und die
Informationen der Vorhalter wären abseits der reinen Anzahl nicht mehr
sichtbar.
Ja.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man über KBA usw. diese Vorhalter nicht ermitteln könnte!
Und ich schrieb ja auch Verkäufer.
Die Vorhalter müssen auch nicht zwangsläufig mit den Eigentümern
identisch sein, nicht einmal mit den Besitzern.
Stimmt auch - aber dann sind der Halter (da wegen Zündschloß ggf. 'Verkehrsicherheit' und damit 'Betriebserlaubnis' zu hinterfragen wären) und nachrangig der Eigentümer (und dann ggf. Nutzer bzw. Besitzer) verantwortlich!
Deswegen wäre ja auch interessant, auf welchen verschlungenen Pfaden das Fahrzeug zu @Udo kam...
Und @Udo interessiert ja wohl erstrangig, ob das 'zufällig mitgekauft' wurde, oder 'wegen ihm' im Fahrzeug ist...
Wobei ein reiner GPS-TRacker sicher keine Verbindung zum Zündschloß (und ggf. RFID-Einheit für den Schlüssel bzgl. der Wegfahrsperre) benötigt!
Dewegen vermute ich eben eher einen Bank/Leasing-Tracker, der das 'Repo'-Team schneller zum Fahrzeug bringt oder einer 'Diebstahlschutz' um das Fahrzeug bei Bedarf zu 'demobilisieren'!
Auch deswegen hätte ich die SIM-Karte längst gezogen!
keats
Viele Grüße
QD
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10cc: 'communication is the problem to the answer'
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