Hinweis des Autors Udo Ulfkotte: Unbekannte elektronische Bauteile am Zündschloss meines Fahrzeuges in Fachwerkstatt gefunden...

Udo @, Freitag, 16.09.2016, 09:58 vor 3453 Tagen 18633 Views

In Zusammenhang mit einer Reparatur an der Elektrik eines mir gehörenden Fahrzeuges sind zunächst verdeckt unter dem Armaturenbrett und später auch an anderer Stelle elektronische Bauteile gefunden worden, die den mit meinem Fahrzeugtyp sehr erfahrenen Fachleuten aus der Vertragswerkstatt völlig unbekannt waren.

Schon bei der ersten Überprüfung der Kabel dieser Bauteile fiel noch in der Werkstatt auf, dass sie professionell in die Gesamtelektrik des Fahrzeugs eingepasst wurden. Die seitherige Auswertung gestaltet sich unerwartet schwierig, da die Bauteile offenbar nicht handelsüblich sind, jedenfalls zumindest in Deutschland nach bisheriger Recherche nicht vom Normalbürger erworben werden können. Nach bisherigem Stand und der Einschaltung mehrerer Fachleute ist das Hauptbauteil fest mit dem Zündschloss und einer GPS-Anlage verbunden, die nachträglich zusätzlich zur werksseitig eingebauten Original-GPS-Anlage verdeckt eingebaut wurde.

Ich stelle dazu fest: Ich habe das Fahrzeug gebraucht erworben und zu keinem Zeitpunkt den Auftrag gegeben, die elektronischen Bauteile einzubauen. Es besteht der (und ohne professionelle Fachkenntnisse nicht nachweisbare) begründete Verdacht, dass es sich um modernste Ortungs- und Überwachungstechnologie handelt. Es ist durchaus möglich, dass die Elektronik für den Voreigentümer bestimmt war, der jedoch mit meinen Möglichkeiten bislang nicht zu ermitteln ist. Vielleicht - das wäre die erfreulichste Variante - hat ein Vorbesitzer mit dieser Technik ja nur den jeweiligen Standort seines Fahrzeuges dokumentieren lassen wollen. Das wäre legal, dann sollte ich als Eigentümer aber auch über diese Technik informiert sein.

Ich habe bis zur Klärung der tatsächlichen Funktionsweise der Bauteile erst einmal keinesfalls den Anfangsverdacht einer Straftat, sondern mache hier nur darauf aufmerksam, dass mir die von der Fachwerkstatt gefundene Technologie in meinem Fahrzeug nicht gehört.

Vor diesem Hintergrund erfolgt der öffentliche Aufruf an die rechtmäßigen Eigentümer, sich bei mir zu melden. Ein Foto des Hauptbauteils habe ich auf Facebook veröffentlicht. Sollte sich eine Behörde oder Privatperson oder Firma melden und mir das Eigentumsrecht an dieser nach Einschätzung meiner Werkstatt sehr professionellen und teuren Anlage nachweisen können, so mache ich schon jetzt Finderlohn geltend. Sollte sich innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist kein rechtmäßiger Eigentümer finden, so werde ich die Bauteile zerstören und vernichten lassen. Falls diesen Aufruf auch fachkundige Personen lesen, die sich mit modernster verdeckter Elektronik in Fahrzeugen (wie sie angeblich von Sicherheitsbehörden eingesetzt wird) nachweislich professionell gut auskennen, so bitte ich um eine Kontaktaufnahme, weil die Funktionsweise des offenkundig sehr komplexen Systems von den bislang eingeschalteten Fachleuten nicht nachvollzogen werden kann. Hinweise bitte an die Info-Mailadresse des Rottenburger Kopp-Verlages.

Ich möchte nur den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln, bevor ich möglicherweise eine Straftat begehe und fremdes Eigentum zerstöre. Eine andere Möglichkeit als diesen Aufruf habe ich dazu nicht. Übrigens könnte der Ausbau der Elektronik nach Einschätzung meiner Fachwerkstatt sehr teuer werden, weil dann offenbar auch die gesamte Verkabelung überprüft und korrigiert werden müsste. Dazu müsste das Fahrzeug in Teilen zerlegt werden. Dem rechtmäßigen Eigentümer der Bauteile muss klar sein, dass er auch für diese Kosten aufkommen wird, weil ich diese Teile nicht in meinem Fahrzeug haben möchte.

Rottenburg 16. September 2016 Dr. Udo Ulfkotte

Machst Du Dich da nicht strafbar?

Sundevil @, Freitag, 16.09.2016, 10:42 vor 3453 Tagen @ Udo 7470 Views

Udo, die heutige Rechtsprechung ist ja fast immer gegen die Anständigen gerichtet.

Deshalb muss man sich schon fragen, ob nicht auch der unwissentliche Einsatz von Abhörtechnik nicht bereits strafbar ist? So wie ich die deutsche Justiz momentan einschätze, so könnte ich mir vorstellen, dass man Dich strafrechtlich verfolgt, weil Du im Besitz nicht zugelassener Abhörtechnik bist.

Edit: Da ich Facebook und andere Daten Konzentrationsseiten geblockt habe, wäre es schön, wenn Du hier ebenfalls ein Bild einstellst.

Der Vorbesitzer nicht ermittelbar?

Weiner @, Freitag, 16.09.2016, 11:41 vor 3453 Tagen @ Udo 6614 Views

Hallo Udo, das kann ich mir für Deutschland wenigstens nicht vorstellen. Ich hab neulich ein Auto in Polen gekauft und wollte mich absichern, dass es nicht gestohlen ist. Und selbst da hat die Polizei einige Möglichkeiten, Freunde auf den Ämtern noch mehr. Oder Du kannst eine Anzeige machen, weil Unbekannt Dein Auto 'beschädigt' hat (könnte vielleicht ja auch nach dem Kauf geschehen sein ...) oder der Verdacht auf eine geplante Straftat besteht (mal nachschauen, ob nicht irgendwo noch ein Zünder und was anderes steckt ...), und dann müßte man sich der Sache doch wohl annehmen. MfG, Weiner

Der/die Vorbesitzer müssten doch bei der KfZ-Stelle ermittelbar sein? (oT)

Gaby @, Freitag, 16.09.2016, 11:42 vor 3453 Tagen @ Udo 5379 Views

- kein Text -

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"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

Genau, der Vorbesitzer sollte in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu finden sein.

Ikonoklast @, Freitag, 16.09.2016, 12:21 vor 3453 Tagen @ Gaby 5664 Views

Fahrzeugbrief

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Grüße

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... and girls of course!

[image]

Fernzündung?

Reffke @, Freitag, 16.09.2016, 12:07 vor 3453 Tagen @ Udo 6508 Views

Hallo Udo,
danke für deine Offenherzigkeit!
Öffentlichkeit ist in deinem Fall wohl die bessere Alterntive [[top]]

Wahrscheinlich hatte das Auto eine Fernzündung:
Ein gepanzerter Wagen muss sofort einsatzbereit sein können. Da beim Ausstieg der zu schützenden Person aus selbigem Wagen zumeist auch Fahrer und Begleiter das Fahrzeug verlassen, ergibt sich die Notwendigkeit, in Gefahrensituationen jegliche Verzögerung beim Verlassen eines Gefahrenortes zu vermeiden. So gibt es die Sonderfunktion Fernstarter. Noch bevor die zugangsberechtigten Personen das Fahrzeug erreicht haben, kann der Motor des Fahrzeuges mittels Fernbedienung gestartet werden. Vorsichtige Fahrer starten das Fahrzeug mit Hilfe dieser Funktion auch im Normalfall aus der Ferne. So besteht keine Gefahr, im Fahrzeug während des Motorstartes von einer eventuell zuvor in Abwesenheit installierten, zündungsgekoppelten Autobombe erfasst zu werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderschutzfahrzeug

Interessant dazu:
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/schutzfahrzeuge-panzerlimos-liegen-voll-im-tren...
Das war Stand 2009: neuerdings ist man im Web schweigsam darüber... [[zwinker]]

MfG, Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Im Fahrzeugbrief stehen alle Vorbesitzer, zudem

007 @, Zentral im Weltwohlfahrtsstaat, Freitag, 16.09.2016, 12:26 vor 3453 Tagen @ Udo 5859 Views

kann über die Fahrgestellnummer oder/und OBD-Schnittstelle meist die komplette Fahrzeugvita ausgelesen werden (somit zwar kein direkter Hinweis, aber über den Umweg der dort aufgeführten Autohäuser ließe sich wohl auch der Besitzer ausfindig machen).

Viele Grüße

007

VIP-Fahrzeuge werden meist werkseitig zurück gekauft!

Reffke @, Freitag, 16.09.2016, 12:47 vor 3453 Tagen @ 007 5660 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.09.2016, 12:57

Hallo 007,

Dabei werden sie quasi "anonymisiert" und wieder verkloppt... [[zwinker]]
Eventuell auch Leasing-Konstruktion!

MfG, Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Einige Anregungen/ Tipps

Odysseus @, Freitag, 16.09.2016, 12:45 vor 3453 Tagen @ Udo 6374 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.09.2016, 13:00

1: Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen wäre eine zusätzlich eingebaute GPS Ortungsmöglichkeit denkbar. Insbesondere wenn die Fahrzeuge in Ländern mit hoher Diebstahlrate bewegt werden. Ist aber nur bei besonders begehrten und eher im Neupreis hochpreisigen Fahrzeugen plausibel. Ziel ist es, dass die Anlage von den Langfingern unerkannt bleibt - denn eine original GPS-Einheit wird sofort deaktiviert. - Ob ein Besitzer davon weiß, ist eine andere Frage.
Aber auch eine Anlage zur persönlichen Sicherheit, z.B. bei einer Entführung, wäre denkbar.

2. Die Legende eines Fahrzeugs lässt sich heute oft gut nachvollziehen. Alle Wartungen bei Vertragshändlern sind in der Regel über die Fahrgestellnummer europaweit abgespeichert.
Hier mal beim entsprechenden Vertragshändler vorsprechen. Allerdings wird man dir vermutlich nicht die Besitzerdaten aushändigen, nur die Wartungs-Fakten. (es sei denn, man "kennt" jemanden). War der Wagen im Ausland im Vorbesitz, kann dort eine Nachsuche von evtl. weniger Datenschutz begleitet sein.
Oft werden Fahrzeuge nach Ablauf der Garantiezeit in freien Werkstätten gewartet, dann wird es schwierig bis unmöglich eine Wartung nachzuvollziehen, wenn nicht entsprechende Rechnungen vorliegen. (Bleibt aber noch Punkt 4 als Option.)

3. Falls du eine neue Zulassungsbescheinigung hast (der Teil in DIN-A4), dann ist der letzte Vorbesitzer dort erfasst. Da nur für einen Vorbesitzer Platz ist, hat die Zulassungsstelle eine Neue erstellt und das alte Dokument eingezogen, da es voll war. Auf dem alten Dokument stehen ggfs. bis zu zwei Vorbesitzer. Das gilt nur, wenn der Wagen nicht aus dem Ausland importiert und bei dir erstmalig zugelassen wurde.
Dann müssen beim Importeur aber die ausländischen Papiere zu finden sein, die mindestens den letzten Besitzer im Ausland ausweisen sollten.

4. Alle TÜV-Berichte sind bei den entsprechenden Organisationen gespeichert (TÜV DEKRA GTÜ etc.) Wenn du diese abklapperst, können dir Kopien der Berichte gegen geringes Entgelt ausgestellt werden. Dort ist dann neben dem Kilometerstand auch der Fahrzeughalter zum jeweiligen Zeitpunkt ersichtlich.

5. Über sogenannte VIN-Decoder im Internet kann sich jeder zumindest über sein Fahrzeug informieren bezüglich Produktionsort, Ausstattung ab Werk und für welches Land/Absatzmarkt bestimmt.

6. Es ist hilfreich sich in entsprechenden (privaten) Foren der Automarke anzumelden, zu stöbern und zu fragen. Hier sind in aller Regel echte Cracks zu jedem Typ anzutreffen, welche "ihren" Fahrzeugtyp inn- und auswendig kennen.
Manchmal kann man mit dem Wissen daher sogar einen Vertragshändler ins
Staunen versetzen.

gruß odysseus

DANKE an alle für die Hinweise zur SIM-Karte in dem Bauteil... !!!

Udo @, Freitag, 16.09.2016, 12:57 vor 3453 Tagen @ Udo 7779 Views

Leider kann ich nicht jedem persönlich antworten. DANKE an alle, die mir wertvolle Hinweise gegeben haben, vor allem in Hinblick auf die Lokalisation der SIM-Karte in einem bestimmten Bauteil.

Wir kommen Schritt für Schritt näher. Offenkundig gibt es allerdings mehr Personen, denen man so etwas ins Fahrzeug gebaut hat, als ich bislang dachte. Da gibt es jedenfalls viele Fachleute, die das machen und sich gemeldet haben. DANKE an alle! Liebe Grüße

Udo

Meine 2-Cents

QuerDenker @, Freitag, 16.09.2016, 14:50 vor 3453 Tagen @ Udo 6186 Views

Hallo Udo,

den schon oben ausgedrückten Wunsch, die Bilder hier im Gelbe einsehen zu können, schließe ich mich erstmal einleitend an!

Lokalisation der SIM-Karte in einem bestimmten Bauteil.

Die Kombination GPS + GSM/.. + 'Zündschloß', lassen mich vermuten, dass es sich um einen 'demobilizer' handelt.

Wird von Banken+Leasing+Autovermieter ebenso in Luxusautos eingebaut, wie für 'Car-Sharing' (speziell die über Smartphone aktiviert+abgerechnet werden) in Autos aller Art.

Auch 3-letter-agencies werden sowas bei Bedarf verbauen.

Warum wendest Du dich nicht an den Verkäufer?
Der müsste doch für 'Nichtserienzustand' geradestehen, sofern dieser nicht im Vertrag dokumentiert wurde?

Nebenbei verbauen 'Prestigemarken' und 'Nutzfahrzeughersteller' sowas - aber dann (er-)kennt es der Vertragshändler hoffentlich... - als 'Telematik' und 'Pannenassist' usw. - mal mit und mal ohne 'Autostopp'!

Ohne dass Du dich mit Seriennumern und Typbezeichnungen usw. der Geräte - und ggf. einzelener Teilbaugruppen.. - im Web auch die Suche machst - ggf. aufschrauben... - wir es aber schwer es tatsächlich einzuornden!

Wie bis Du zu dem Fahrzeug gekommen, wenn offensichtlich kein Vorbesitzer in den Papieren zu finden ist?

Halte uns im Gelben bitte auf dem Laufenden - Danke.

Beste Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Zulassungsbescheinigung Teil II

Leserzuschrift @, Freitag, 16.09.2016, 17:00 vor 3453 Tagen @ QuerDenker 5162 Views

Im Gegensatz zum bis 2005 ausgestellten KFZ-Brief werden bei der Zulassungsbescheinigung Teil II nur zwei Vorhalter eingetragen. Bei einem durchaus typischen Szenario von Tageszulassung auf ein Autohaus + ein Halter würde beim nächsten Halter ein neuer Brief ausgestellt und die Informationen der Vorhalter wären abseits der reinen Anzahl nicht mehr sichtbar.

Die Vorhalter müssen auch nicht zwangsläufig mit den Eigentümern identisch sein, nicht einmal mit den Besitzern.

keats

Viele Verantwortliche

QuerDenker @, Freitag, 16.09.2016, 18:02 vor 3453 Tagen @ Leserzuschrift 5061 Views

Hallo keats/Leserzuschrift,

Im Gegensatz zum bis 2005 ausgestellten KFZ-Brief werden bei der
Zulassungsbescheinigung Teil II nur zwei Vorhalter eingetragen. Bei einem
durchaus typischen Szenario von Tageszulassung auf ein Autohaus + ein
Halter würde beim nächsten Halter ein neuer Brief ausgestellt und die
Informationen der Vorhalter wären abseits der reinen Anzahl nicht mehr
sichtbar.

Ja.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man über KBA usw. diese Vorhalter nicht ermitteln könnte!

Und ich schrieb ja auch Verkäufer.

Die Vorhalter müssen auch nicht zwangsläufig mit den Eigentümern
identisch sein, nicht einmal mit den Besitzern.

Stimmt auch - aber dann sind der Halter (da wegen Zündschloß ggf. 'Verkehrsicherheit' und damit 'Betriebserlaubnis' zu hinterfragen wären) und nachrangig der Eigentümer (und dann ggf. Nutzer bzw. Besitzer) verantwortlich!

Deswegen wäre ja auch interessant, auf welchen verschlungenen Pfaden das Fahrzeug zu @Udo kam... [[zwinker]]

Und @Udo interessiert ja wohl erstrangig, ob das 'zufällig mitgekauft' wurde, oder 'wegen ihm' im Fahrzeug ist...
Wobei ein reiner GPS-TRacker sicher keine Verbindung zum Zündschloß (und ggf. RFID-Einheit für den Schlüssel bzgl. der Wegfahrsperre) benötigt!

Dewegen vermute ich eben eher einen Bank/Leasing-Tracker, der das 'Repo'-Team schneller zum Fahrzeug bringt oder einer 'Diebstahlschutz' um das Fahrzeug bei Bedarf zu 'demobilisieren'!

Auch deswegen hätte ich die SIM-Karte längst gezogen! [[zwinker]]

keats

Viele Grüße

QD

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Phaeton? ;-) (oT)

sensortimecom ⌂ @, Samstag, 17.09.2016, 12:15 vor 3452 Tagen @ Udo 3540 Views

- kein Text -

He, Du....Verfolgung jetzt ganz billig

Odysseus @, Samstag, 17.09.2016, 14:03 vor 3452 Tagen @ Udo 4068 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 17.09.2016, 14:18

Udo, ist alles ganz einfach. Der Vorbesitzer hat immer vergessen, wo er sein Auto abgestellt hat. Kann er heute mit viel weniger Aufwand und billiger haben. [[zwinker]]

"Du brauchst keinen teuren Funktransponder um dein Auto zu kontrollieren. Dein Fahrzeug mit dem allsehenden Auge im Himmel zu verbinden, ohne viel Geld zu bezahlen, ist einfacher als du denkst."


"Die gute Nachricht ist, dass einige der weltgrößten Probleme durch neue Technologien verschwinden. Wenn du häufig vergisst wo du dein Auto geparkt hast, dann gibt es ein kleines Gerät und eine App, die genau das sind wonach du suchst."


Aber lest (diesen quasi Werbeartikel) selbst, bitte inclusive der Kommentare -

zum Lachen, Weinen, Schreien, Facepalmen.... alles drin, ein Ü-Ei ist nichts dagegen. [[top]]

http://gadgetsfans.com/how-to-track-your-car-germany/?IM=A07C&TT=T03&utm_term=2...

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Wandere aus, solange es noch geht.