Religionsfreiheit
Wieso unterstellt man diese Kinder nicht automatisch dem staatlichen
Jugendschutz, also nimmt sie aus der "Ehe" heraus und zwar sofort und
prinzipiell ohne die Möglichkeit, rechtlich noch einmal dagegen
vorzugehen.
Die Jugendämter sind doch auch sonst sehr durchsetzungsfähig.
Kinderehen werden weitgehend geduldet, weil die herrschende fatale Interpretation der Religionsausübungsfreiheit in Bezug auf den Islam durch das Bundesverfassungsgericht für die Behörden eine große Unsicherheit schafft.
"Auf dieser herrschenden Lehre ist es begründet, dass deutsche Gerichte, wie jetzt das Oberlandesgericht Bamberg, die in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem 14-jährigen Mädchen für rechtsgültig erklären, obwohl sie dem deutschen Recht widerspricht. Ebenso werden islamische Ehen mit mehreren Frauen anerkannt. So heißt es in einem Faltblatt des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: „Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet.“ Ausländische Universitätsabschlüsse werden dagegen in Deutschland vielfach nicht anerkannt, wenn das wissenschaftliche Niveau nicht ausreicht. Das niedrige kulturelle Niveau der islamischen Scharia wird aber importiert."
Die Auslegung der Religionsfreiheit, die nicht den Unterschied macht zwischen Religion im eigentlichen Sinne und darüber hinausgehendem Scharia-Recht, ist das grundlegende Problem. Hier züchtet man einen totalitären Kuckuk im Ei einer Religion heran.