oT.: zu Kinderehen unter 14 Jahren
bearbeitet von Dieter, Freitag, 09.09.2016, 12:18
Hallo,
da bei der Werbung oben rechts das Thema in der Überschrift lesbar ist, eine Anmerkung dazu:
Es gibt meines Wissens in Deutschland etliche Kinderehen zwischen Erwachsenen und Kindern (Mädchen) unter 14 Jahren, was grundsätzlich in Deutschland verboten ist, ohne Ausnahme.
Wieso unterstellt man diese Kinder nicht automatisch dem staatlichen Jugendschutz, also nimmt sie aus der "Ehe" heraus und zwar sofort und prinzipiell ohne die Möglichkeit, rechtlich noch einmal dagegen vorzugehen.
Die Jugendämter sind doch auch sonst sehr durchsetzungsfähig.
Ich denke, das würde sich herumsprechen und das Problem wäre in absehbarer Zeit ein Thema vergangener Tage.
Gruß Dieter