Amtseid ist eh nur Kokkolores!

Sorrento, Freitag, 02.09.2016, 12:29 (vor 3465 Tagen) @ Beo22049 Views

Hallo,

Ob es denn angehen könne, fragte er beim "lieben Genossen" und Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse an, dass der Amtseid nur so eine Art "Kneipeneid" sei, nach dem rheinischen Motto: "Dat schwör ich dich beim Grab meiner Oma?"
Aus dem Amtsdeutsch übersetzt lautet die Antwort: im Prinzip ja. Es sei zwar unbestreitbar, ließ Thierse wissen, dass der Amtseid in puncto Gesetzestreue nicht eingehalten worden sei. Mit dem Amtseid aber solle nur "grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden".

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html

Und zum "Volke", das findet sich mehrmals im GG wieder

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.

Der Bundestag
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


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