Amtseid der Bundeskanzlerin, der Minister etc. = ein Meineid?
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 02.09.2016, 12:16
Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages. Der Amtseid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Bundesrepublik_Deutschland
Welchen sachlogischen oder moralischen Sinn hat ein solcher Amtseid, wenn es angeblich gar kein Deutsches Volk gibt? Hier stimmt doch was nicht, oder!?
Sehr "passende" Frage an die Bundeskanzlerin: Was verstehen Sie unter dem Begriff "Deutsches Volk"? Was oder Wen meinten Sie damit bei Ihrem Amtseid?
Mit Gruß, Beo2
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