Sowas von OT: Für mich wichtige Frage zu Rechtsanwälten

Zandow @, Heidenau/Sachsen, Montag, 29.08.2016, 22:15 vor 3469 Tagen 3829 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.08.2016, 12:56

Hallo Gemeinde,


zu später Stunde muß ich mir mal ein off topic leisten.

Darum geht's:


Ich bin Geschädigter eines seit ca. 20 Jahren laufenden Kapitalanlagebetuges geworden (Schadenssumme für mich und meine Familie mehr als 250T).

Mitwirkend daran ist Rechtsanwalt [Name entfernt vom Moderator] aus Nürnberg.
(@Elli: Ist Namensnennung rechtens?)

Fragen nun:

Welche Rolle spielen die Rechtsanwaltskammern? Kann man sich über diese wegen Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten wenden? Kann man einen Rechtsanwalt verklagen (in diesem Falle Kapitalanlagebetrug)?

Kann ich mich (neben der Strafanzeige) bei der Kammer beschweren?


Oje, oje und Gruß in die Runde, Zandow

--
Nuclear power? Yes please!

Name herausnehmen !

Mirko, Česko, Montag, 29.08.2016, 22:28 vor 3469 Tagen @ Zandow 2796 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 29.08.2016, 22:37

Und bitte schreibe, die Kanzlei aus Nürnberg von Hr. B. ...

Schau mal hier

printf @, Dienstag, 30.08.2016, 06:39 vor 3468 Tagen @ Zandow 2501 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.08.2016, 12:52

Hier der Link zu einer ähnlich gelagerten Sache, wo auch ein Anwalt eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat und der mMn ganz gut zeigt, wie sich Anwälte, Behörden und sonstige "im Dienst der Bürger" stehenden Körperschaften gegenseitig decken.

http://www.ottilie-rietzler-fiss.com/

Viel Glück wünscht Dir
printf

Keine Beratung, sondern 'Erfahrungsbericht'....

QuerDenker @, Dienstag, 30.08.2016, 11:44 vor 3468 Tagen @ Zandow 2101 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 30.08.2016, 12:57

Hallo Zandow,

nach meiner Erfahrung mit 'Kammern' freier Berufe ist es zwar sicher sinnvoll, die Kammer rechtsverbindlich (z.B. per 'archaischem' Einschreiben-Rückschein) in Kenntnis zu setzen - auch weil dort teils relativ kure Verjährungsfristen gelten!
Aufgrund einer Änderung im VAG (schon vor ein paar Jahren) kannst Du dich direkt an die Kammer wenden - und erfährst von dann die Daten der Pflichtversicherung des Anwalts. Es gibt hier idR aber Deckungsobergrenzen (BRAO Mindestbetrag wäre genau die 250T, die Du nennst!) aber umgekehrt auch eine aus der BRAO abgeleitete Verpflichtung eine 'verpflichtenden stets ausreichenden Versicherungsdeckung'.

Der erste Weg ist dann, dass Du den Schaden bei der Versicherung meldest - auch hier geht es um Fristen.

Aber meist dürfte Dir/Euch leider nur überbleiben, zivilrechtlich gegen den Anwalt vorzugehen.

Eine 'Strafanzeige' parallel, könnte - s.u.: falls geprüft wird... - 'zusätzliche Argumente' für Kammer/Versicherung/Zivilverfahren liefern, aber hier könnte entscheidend sein, wie viele Betroffene es gibt.

Viel Erfolg!

Beste Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Dank für Antworten

Zandow @, Heidenau/Sachsen, Mittwoch, 31.08.2016, 22:08 vor 3467 Tagen @ Zandow 919 Views

Hallo Allseits,


herzlichen Dank für Eure Antworten hier im Forum und via eMail.

Nach der ersten Aufregung kann ich Eure Hinweise gut verwenden.

Dank und Gruß von Zandow

--
Nuclear power? Yes please!

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.