OT: Organspende/Organraub, Spenderausweis, Transplantationsrecht, Ethik der Organverpflanzung, Patienten-/Vorsorgeverfügung

Literaturhinweis @, Sonntag, 28.08.2016, 14:46 vor 3470 Tagen 5924 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 31.08.2016, 11:45

Das Thema Organspende war im Gelben Forum regelmäßig Thema, insbes. wenn sich rechtliche Änderungen ergaben oder anbahnten. Der neue verhaltensökonomische Ansatz des "Nudging" führt mittlerweile dazu ("den Menschen etwas mehr auf die Pelle rücken"), daß in immer mehr Ländern mehr und mehr von der Freiwilligkeit der Organspende zur Unfreiwilligkeit übergegangen wurde ("Motorradfahrer, in der Medizin auch als einspurige Organspender bekannt"). Vgl. "iPhone iOS 10 - Organspendereinwilligung voreingestellt".

Vgl. auch Sachbücher zum Thema Organspende.

Die häufigste Ausprägung ist, daß, wer keinen Spenderausweis bei sich trägt, "Freiwild" der Transplantationsmediziner wird, d.h. "im Zweifel" gilt, eine Organentnahme ("Explantation") sei zulässig, soweit und solange der "Spender" sich nicht ausdrücklich dagegen verwahrt hat. Und um das Ganze noch perfider zu machen, wird man immer neue Hürden auftürmen, d.h. Formerfordernisse definieren, nach denen eine Weigerung "leider, leider" aufgrund Formfehlern nicht rechtswirksam sei und man sich nun aufgrund des "Vorsorge-Prinzips" 'leider, leider' gezwungen sähe, ohne weiter Zeit zu verlieren, den Patienten vom unsicheren Hirntod zum sicheren Tod durch Entnahme überlebenswichtiger Organe zu befördern (den Verdacht hegen viele), vgl. auch "Im Reich der Schatten". ("Das Gehirn ist tot, der Mensch lebt noch") - vgl. Ablauf einer Organspende und Transplantation - siehe auch Ärzteblatt. Ein weiteres Problem ist zudem die "Allokationsgerechtigkeit" - wer soll, bei Knappheit an Spenderorganen, eines bekommen, wer nicht? Und: "Übertragen Organe Bewusstsein?"

Immerhin dankt man es ihm manchmal, wie bei den Spenden der eigenen Leiche an die medizinische Forschung, durch Übernahme der Begräbniskosten (solange da nicht zu extravagante Anforderungen gestellt werden). Auch das "Armenbegräbnis" gibt es mehr und mehr nur noch gegen Shylocksche Gegenleistungen.

Die Logik (ich habe nicht gesagt: die Gesinnung) die Logik erinnert strukturell arg an das Dritte Reich mit seiner Vernichtung "lebensunwerten Lebens" (vgl. "Organspendepflicht für ALGII-Empfänger"). Nicht nur ist die Einführung eines künstlich vorverlagerten Todeszeitpunktes, des Hirntodes, eine Entscheidung über "wertes" und "unwertes" Leben, auch die Methoden der Entnahme ohne Betäubung verstoßen gegen internationale Konventionen, u.a. das Folterverbot und verbieten sich auch nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Mal sehen, ob es irgendwann einmal, z.B. nach Beschluß der im Grundgesetz in Aussicht gestellten gesamtdeutschen Verfassung, nicht wieder zu einer verspäteten Anklagewelle gegen sämtliche Ärzte und Pfleger kommt, die sich an solchen Mordaktionen beteiligten ("niedere Beweggründe" sind allemal gegeben, wenn man zugunsten eines Dritten einem Ersten sein Leben nimmt, auch wenn es verschleiert wird durch eine Redefinition des Lebensbegriffes - dasselbe hatten Völkermörder schon immer im Sinn, wenn sie minderwertige versus höherwertige Menschen und Menschengruppen definierten). Die siebzig Jahre nach Ende des Krieges einsetzende Welle der SS-Beihelfer-Prozesse läßt dies immerhin hoffen. Und wieder werden die meisten Profiteure (Chefarzt und Krankenschwester werden für die Mordaktionen ja auskömmlich bezahlt, sie hätten aber, wie die meisten SS-KL-Wächter, auch andere Erwerbsmöglichkeiten gehabt) bis dahin verstorben oder verhandlungsunfähig sein.

Ja, irgendwann ist auch denkbar, daß das Bundesverfassungsgericht über einen Studenten, der ein Flugblatt mit dem Slogan "Extransplantationsärzte sind Mörder" verteilt, den Freispruch verhängt. Denn die Diagnostik des Hirntodes etc. erfüllt u.U. selbst den Tatbestand des Mordes. Vgl. auch "Was tief im Gehirn geschieht kann damit nur unvollständig gemessen werden ..." und "Der Spender lag schon auf dem Operationstisch, die Ärzte hatten ihm den Bauch bereits aufgeschnitten".

Vgl. auch "Die andere Seite der Organspende" oder "Organspende: Die verschwiegene Wahrheit", allgemein: "Kritik an Organspenden und der Transplantationsmedizin".

Wie dem auch sei, derzeit ist die Rechtslage so, wie sie ist. Wer als Jude verfolgt wurde im Dritten Reich, tat gut daran, in ein Land zu entweichen, das ihn aufnahm, ohne ihn zu verfolgen. Wer heute gesund und munter die Welt bereist, sollte sich ebenfalls vor Ländern hüten, in denen heute schon das Recht der Organentnahme ohne Widerspruchsmöglichkeit gilt, bzw. wo, s.o., die Formerfordernisse an einen wirksamen Widerspruch derart hoch sind, daß der Widerspruch im Zweifel, noch dazu in fremder Sprache, ignoriert werden wird ("Die menschliche Leiche als Rohstoff", vgl. auch "Kommerzialisierung menschlicher Körperteile"). Begehrlichkeiten führen u.U. zu Pressionen, vgl. "Werden Patienten aus Organspende-Mangel zur aktiven Sterbehilfe überredet?" - "Organspende. Kritische Ansichten zur Transplantationsmedizin".

Zur Klarstellung: der Mordvorwurf bezieht sich nicht auf die Organentnahme nach "ordnungsgemäß" festgestelltem Hirntod bei "Spendern", die vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte einer Organspende zugestimmt haben. Der Mordvorwurf trifft aber bereits nach heutigem Recht, im Lichte der angedeuteten Konventionen (Folterverbot, Menschenrechte u. dgl. Kodifikationen sowie nach heute anerkanntem Naturrecht) diejenigen Ärzte und deren Hilfspersonal bei der Explantation, die Organe bei jemandem entnehmen, der entweder nicht feststellbar zugestimmt hat oder der dem sogar widersprochen hat. Und der Beihilfevorwurf bzw. der Vorwurf einer "Organhehlerei" trifft diejenigen, die durch "Im"plantation und als Organ"spende"-Empfänger einen Nutzen dvon tragen, bzw. den Bedarf erst schaffen, ohne den die u.U. mörderische Explantation unterblieben wäre! Das ist eigentlich geltendes Recht, unterliegt der grundgesetzlichen Ewigkeitsgarantie und kann daher nicht wirksam, d.h. schuldbefreiend, gebrochen werden. Mit dem Grundgesetz (und geltendem Strafrecht) unvereinbar ist jedenfalls eine "Diagnostik" mit "Tests, die den Patienten umbringen können". Vgl. TV-Dokumentationen dazu.

Bei Entnahme vom willigen "Spender" dagegen handelt es sich höchstens um "Tötung auf Verlangen" und diese kann straffrei sein, wird aber auch im Bestrafensfalle nur als Totschlag qualifiziert, bzw. noch "milder", als "gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge" (die Qualifikation der "gefährlichen" Körperverletzung ergibt sich daraus, daß die Explantation mittels "Waffen", z.B. Messern, vorgenommen und im Übrigen "bandenmässig" begangen wird, ggf. sind hier auch weitere Verschärfungen nach dem Recht der organisierten Kriminalität denkbar (vgl. Österreich), insofern eine Krankenhaushierarchie in etwa der Hierarchie mafiöser Organisationen gleichgestellt werden kann, zu erwägen), vgl. auch "Patientenvermittlung gegen Provisionen".

Mit dieser mörderischen Rechtslage ist nicht zu spaßen, daß Michael Schumacher nach seinem Ski-Unfall noch am Leben ist, hat womöglich mehr mit seiner Prominenz und Finanzkraft zu tun, als mit der äußersten Vorsicht bei der Todesfallbestimmung.

Denn: wie seit Jahrzehnten immer wieder auftretende Skandale in Krankenhäusern und Altenheimen zeigen, gibt es immer wieder medizinisches Personal, das aus irgendwelchen Gründen meint, "Gott" spielen zu müssen, den "Herrn über Leben und Tod". Ein Zusammentreffen von einem solchen Pfleger mit einem explantationswillgen Arzt, der von dessen Machenschaften nichts ahnt, ist nie auszuschließen. Und da solches Pflegepersonal oft den Tod Dutzender ohne ihr Zutun i.d.R. noch Lebender zu verantworten hat, wäre zu fragen, warum gerade im Umfeld der Organentnahmestationen sich nicht auch solche Fälle häufen sollten. Rein soziologisch und kriminologisch ist das geradezu zu erwarten!

Schon im Normalfall ist es so, daß bei Krankenhauseinweisung man implizit als Patient und als Angehörige das Recht auf den Leichnam aufgibt, d.h. jedes deutsche Krankenhaus kann i.d.R. den Leichnam in die (meist hauseigene) Pathologie schicken. Das geschieht u.a. zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung, d.h. die Pathologen versuchen durch Leichenschau und -eröffnung die Ursache des meist unerwarteten Ablebens herauszubekommen. Da sie jedoch

a) keine Rechtsmediziner sind

und

b) in einer gewissen Abhängigkeit zu ihrem klinischen Arbeitgeber stehen,

steht schon bei normalen Leichenschauen zu erwarten, daß nicht immer mit dem nötigen Nachdruck "ermittelt" wird, und daß insbesondere den Angehörigen kein vollständiges Bild eröffnet wird, das u.U. zu Schadenersatzprozessen oder, Gott bewahre, gar zu Strafverfahren gegen "pfuschende" oder einfach nur fahrlässige Klinikärzte führen könnte.

c) Nach erfolgter Explantation nahezu aller nennenswerten Organe (und mit jedem Fortschritt der Transplantationsmedizin werden es mehr, jetzt sogar Gesichter oder ganze Körper vom Hals abwärts) ist aber genau das, was für einen Rechtsmediziner eine Ursachenforschung und (straf-) rechtliche Bewertung ermöglichen könnte, verschwunden. Die Explantationsmethodik exkulpiert sich quasi automatisch selbst. Früher nannte man das, sollte es Grund zur strafrechtlichen Beanstandung geben, s.o., das "perfekte Verbrechen".

Da aber die Methoden, den Hirntod festzustellen, gerade geeignet sind, einen Tod erst herbeizuführen, bekommt das ganze Verfahren, insbes. wenn es gegen Unfreiwillige geht, deren Verfügungen klar dagegen oder unklar sind, eine geradezu rechtshistorisch revolutionäre Dynamik: galt früher der römische Rechtsgrundsatz "volenti non fit iniuria", "den Wollenden geschieht kein Unrecht", so hat man dies -erstmals in der Geschichte der Rechtsstaaten, jedenfalls, was Leib und Leben angeht- in sein Gegenteil verkehrt: "nolenti non fit iustitia" - "den NICHT-Wollenden widerfährt keine Gerechtigkeit". Das gab es in ca. 2.500 Jahren europäischer Rechtstradition noch nie! Der zitierte römische Grundsatz bezog sich auf römische Legionäre. D.h., wer der Armee beigetreten war, hatte implizit auf bestimmte Rechte verzichtet, die dem römischen Bürger (vgl. die Behandlung des angeblichen Römers Paulus i.Vgl. zu anderen nicht-römischen Christen) ansonsten zustanden.

Das Gleiche gilt heute noch für den Berufssoldaten, der sich mit Beginn seines Soldatseins z.B. einverstanden erklärt, in Spannungs- und Kriegsfällen und je nach Manöverlage, auf seinen Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz und auf seine Höchstarbeitsstunden nach Arbeitszeitrecht zu verzichten. Dieselbe "Logik" auf Wehrpflichtige zu erstrecken, ist rechtsgeschichtlich und verfassungsrechtlich schon ein arg fragwürdiges Novum und kann eigentlich höchstens noch für das schweizer Milizsystem verfassungsrechtlich halbwegs sauber begründet werden.

Aber daß einem grundrechtsbegabten Menschen, noch dazu per einfachrechtlichem Gesetz, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben, und sein Recht, keine vermeidbaren Schmerzen zu erleiden, einfach "mir nichts/Dir nichts" genommen wird, indem er nur nach ausdrücklichem, an Formerfordernisse gebundenen, Widerspruch vor einer von ihm abgelehnten Verwertung als Objekt geschützt sei, das ist die Legalisierung von, und Aufforderung zu, Mord und Totschlag und Folter.

Praktisch, sehr praktisch, daß der Grundrechtsträger nach erfolgreichem Versterben keine Klagebefugnis mehr hat und folglich auch nicht nach noch weiteren Jahren und dem Durchlaufen des Instanzenweges mehr in der Lage ist, Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Aber, wie man, spätestens in Jahrzehnten, sehen wird, hier ist das letzte juristische Wort sicher noch nicht gesprochen. Kein "Führer setzt das Recht", das, wenn überhaupt etwas, hat der westliche Rechtskreis aus der Zeit 1933-45 gelernt; Vergeßlichkeit ist keine Entschuldigung.

Wem die Schlüssigkeit des vorgetragenen nicht genügt, weil er immer noch eine "Autorität" braucht, an deren Schürzenband es sich besser geleitet werden läßt, bitte hier entlang:

"Noch Lebende unter Schmerzen töten, um anderes Leben zu verlängern? Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende von Dr. jur. Georg Meinecke, Nestor der deutschen Patienten-Anwälte" ...

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Wie heikel das Thema der Organentnahme bei Lebenden ist, möge man daran ermessen, daß, wie im Kriege, wo der rüstige und damit meist jüngere Soldat das bessere Kanonenfutter abgibt, so auch Kinder und Jugendliche die besseren Organspender.

Natürlich kennen fremde Geheimdienste auch das Register der jeweiligen Organspender der Freund- wie Feindnationen.

Organspende hätte es beinahe zum Unwort des Jahres gebracht, aber "Wohlstandsmüll", auf Menschen gemünzt, war auch nicht weit entfernt von der hier erläuterten Denke.

"Parkland - Deal mit dem Tod" war ein Film aus dem Jahre 1998 - und spielte im Jahre 2013. Man fragt sich oft, sind dystopische Filme eher Zukunftsbeschreibungen denn ... Phantasien? Siehe z.B. "Organspende - Eine inhumane Aktion unter falscher Flagge um des Geldes willen".

Prophetisch auch: Gefährliche Gedankenspiele - John Harris in"Die Überlebenslotterie": "Immer wenn ein Arzt mindestens zwei Patienten hat, die nur durch Organspende gerettet werden können, er aber gerade keine geeigneten Organe aus natürlichen Todesfällen zur Hand hat, kann er am Zentralrechner geeignete Organe abrufen. Der Computer sucht die Nummer eines Spenders nach dem Random-Prinzip (dem Zufalls-Prinzip), und die selektierte Person wird getötet, damit mindestens zwei andere Menschen gerettet werden können." Betrachtet man die heutigen Unklarheiten hinsichtlich der Todesdefinitionen in verschiedenen Ländern, sind wir hiervon nur noch um Haaresbreite entfernt.

"... Ursel, die war lange Jahre Röntgen MTA in München-Grosshadern. Die waren über schöne Sommertage sehr glücklich, da es dann viele Organspender gab! Somit fast kostenneutral!"

Die Politik tut alles, um solche Bedenken "... wenn ich halbtot auf einem OP-Tisch liegen sollte, und der Organspendeausweis lugt aus meiner Hosentasche, dann sehe ich die Gier der Transplantationsärzte nach meinen Organen irgendwie vor mir ..." noch zu verstärken.

Leider werden Lebenspenden von Blut und ggf. Knochenmark immer noch mit "Spenden" via Organraub an Wehrlosen und nicht einwillgungsfähigen durcheinandergeworfen.

Organspende scheint mittlerweile fest zum Kodex des Gutmenschentums zu gehören wie verpönte Plastiktaschen und quecksilberspuckende Energie"spar"lampen.

"Del Priore und sein Team planen, den Patientinnen die Gebärmutter von verstorbenen Organspendern zu transplantieren, ..."

"Transplantationsmedizin ist völliger volkswirtschaftlicher Wahnsinn!! So hört nur die Hälfte der Lebertransplantierten auf zu saufen."

"Wenn ich potenzieller Organspender sein soll, wer bürgt dann noch für mein Leben?"

Um die moralischen Bedenkenträger sturmreif zu schießen, ist jedes Mittel recht: Fernsehbluff um eine Organspende-Show.

Buyer beware: "Als Folge des Mangels an Organspenden in Deutschland greifen Transplantationsmediziner auch auf nicht optimale Spenderorgane (sog. marginal organs) zurück ..."

"Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden" und der Empfänger wird dann u.U. Nazi: "Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger".

"In China werden Menschen gezielt ausgeschlachtet ..." (vgl. das Buch "Verfolgte Herzen - im Schatten des chinesischen Organhandels" - ähnliches gab es übrigens früher auch in der Sowjetunion, zumindest wurde in dafür ausgerüsteten Kliniken dort verstorbenen sämtliches Blut entnommen) - Man kann herrlich damit Geld verdienen, sagt ein langjähriger Transplantationsmediziner. Ein US-Regierungsberater fordert, sterbenskranken Patienten auch ohne deren Einwilligung Organe zu entnehmen.

"Eine mir bekannte Ärztin hat in ihrem Medizinstudium sofort im 1. Semester den Organspendeausweis vorbildlich unterschrieben. Im 3. Semester hat sie ihn zerrissen, denn die Ungereimtheiten wurden immer größer."

"Wenn man jemanden nicht reanimiert, kann man die Organe auch nicht nutzen."

"Vollnarkosen - unbedingt vermeiden, wenn möglich." - "Ein todgeweihter Mensch wird (möglicherweise!) gequält und endgültig getötet, um einen anderen todkranken Menschen (möglicherweise!) zu retten ..."

"Facebook-Nutzer - vorerst in den USA und Großbritannien - angeben können, Organspender zu sein ..."

"Ich möchte als Patient behandelt werden und nicht als potentielle Organquelle ..."

"Ich bin bereit meine Organe zu spenden, nicht aber wenn ich unvorstellbare Schmerzen erleiden muss und sie nicht artikulieren kann ..." ... "Leider leben sie ab und zu noch ..."

"Werden Organspender wirklich gefesselt und mit Narkotikum betäubt und auch noch in die Augen gestochen, bevor eine Entnahme erfolgt ..." Zusammenfassung von @tradi "Alles, was man über Organspenden wissen muss".


Ethische und religiöse Überlegungen zur Organspende

Kritik an Organspenden und der Transplantationsmedizin

Ethische Problematik der Organspende - Allgemein    |    Ethische Problematik der Organspende aus christlich-theologischer Sicht    |    Ethische Problematik der Organspende - Gesischtspunkte der (Verteilungs-) Gerechtigkeit    |    Ethische Problematik der Organspende - Medizin-Ethik    |    Ethische Problematik der Organspende - Sonstige religiöse Gesichtspunkte (Judentum, abrahamitische Religionen allgemein)

Ethische Problematik der Organspende - Lebt der Spender im Spenderorgan weiter? Leben nach dem Tode?


Medizin/Physiologie/Transplantationstechnik, Abstoßungsreaktion bei Organverpflanzung und verwandte Sachgebiete

Organspende als Lebendspende    |    Organspende - Medizinische Aspekte und Verfahren    |    Organspende und wirtschaftliche Gesichtspunkte/Allokation    |    Organspende - einzelne Organe    |    Organspende und Politik    |    Psychologische Aspekte der Organspende    |    Sonstiges zum Thema Organspende    |    Geschichte der Organspende und Transplantationsmedizin    |    Berichtswesen/Jahresberichte über Organspenden und Transplantationen    |    Pflegeberufe und Umgang mit Organspende-Patienten

Biographien von Organspendern und -Empfängern, Ärzten, Betroffenen    |    Literarische Befassung mit dem Thema Organspende


Patientenverfügung, Vorsorgeverfügung, Nachlaßregelung/Testament und Medizinrecht im Hinblick auf Organspenden und Organraub

"Wer sich vorher nicht mit Tod, Organspende, Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinandersetzt wird überfordert sein, wenn der Ernstfall eintritt."

Patientenverfügungen im Hinblick (auch) auf Organspende allgemein    |    Medizinische Aspekte der Patientenverfügungen im Hinblick (auch) auf Organspende    |    Nachlassregelung und Patientenverfügungen im Hinblick (auch) auf Organspende    |    Vorsorge- und Patientenverfügungen im Hinblick (auch) auf Organspende    |    Recht der Organspende allgemein

Organspende und der Trauerfall


Recht der Organspende, Transplantationsrecht, Medizin- und Patientenrecht

Recht der Organspende - Das Transplantationsgesetz    |    Recht der Organspende und die kommerzielle Seite der Organzuteilung    |    Recht der Lebend-Organspende    |    Recht der Organspende / Medizinrecht allgemein    |    
Recht der Organspende: Patientenrecht    |    Recht der Organspende - Sonstiges

"Disclosure": Wer A sagt, muß auch B sagen - wie @ottoasta bin ich als Verweigerer einer aktiven unfreiwilligen Organspende (Blut habe ich sehr wohl schon gespendet, obwohl ich selbst kein Fremdblut annehme, auch eine Knochenmarksspende könnte ich mir gerade noch so vorstellen) auch Gegner der passiven Entgegennahme eines "Spender"-Organs. Wenn Schluß ist, ist Schluß, egal, ob Unfall oder falsche Champignons.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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