Moment, der Fall ist heftig. Aber anders, als dargestellt. Bei diesem Hani F. scheint es sich um einen Sozialgeier zu handeln.

Mephistopheles, Datschiburg, Montag, 22.08.2016, 23:21 (vor 3475 Tagen) @ Das Alte Periskop2676 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 23.08.2016, 14:07

Klassischerweise kennt man solch ein Verhalten von Frauen, die sich Kinder anschaffen, um selber nicht arbeiten gehen zu müssen.
Die Kinder dienen als Vorwand, um sich den Lebensunterhalt finanzieren zu lassen, im Normalfall vom Erzeuger, wenn der jedoch kein Geld hat, dann am besten vom Amt.

Kinder sind hilflos und selber nicht geschäftsfähig, also das ideale Mittel, um eigene Interessen mit dem Druckmittel "Kind" durchzusetzen.

Im Normalfall lässt sich da relativ wenig machen, sollten es jedoch nicht die eigenen Kinder der Frau sein, sondern nur zu dem Zwecke angeschafft, den Lebensunterhalt zu erschleichen, wird das Amt wohl irgendwann misstrauisch werden.

Ähnlich hilflos wie Kinder sind jedoch auch demente alte Menschen. Von irgendwelchen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen der Frau und diesem Hani F. ist nirgendwo die Rede, auch nicht, dass dieser Hani F. tätig ist als Angestellter irgendeiner professionellen Altenbetreuungsorganisation.
Dann liegt der Verdacht nahe, dass er die Hilflosigkeit der alten Frau ausnutzte, um sich seinen Lebensunterhalt vom Amt finanzieren zu lassen. Irgendwie hat er es geschafft, als Betreuer bestellt zu werden.

So weit ein normales Geschäftsmodell im im Wachstumsmarkt "Betreuung".
Der Betreuer nimmt die Interessen seiner Opfer wahr und handelt für diese an deren Statt.

Die 96-Jährige Anna U., ehemals Krankenschwester, jetzt hilf- und wehrlos
soll nach einem Urteil „Im Namen des Volkes“ aus der Wohnung
„ausziehen“, wo sie seit 60 Jahren lebt.
http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-west-ort62363/gericht-wirft-schwerkranke-rent...

Grotesk wird es aber dann, wenn der Betreuer sich nicht, wie in diesem Fall, im Interesse seiner Opfer verhält, sondern ihnen in ihrer hilflosen Stellung Schaden zufügt, und die Opfer dann das ausbaden müssen, was der Betreuer verursacht hat.

Der alten Dame wird nichts vorgeworfen, es handelt sich alleine um das Fehlverhalten des Betreuers.

Bei Kindern wäre es in einem analogen Fall (hoffentlich) so, dass die Behörde dem Betreuer schon längst die Verantwortung entzogen hätte (die Ämter sind in einem solchen Fall schnell bereit, den Müttern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder anderswo unterzubringen).
Von einem ähnlichen Vorgehen liest man in diesem Fall nichts, was mich wundert.

Noch einmal: Dass die alte Frau jetzt ihre Wohnung verlieren soll, liegt alleine am Fehlverhalten des Betreuers!

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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