Quelle für nachzuweisende Sprachkenntnisse bei Spätaussiedlern
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/1743970/Daten/122542/pdf_angehoerige_spaetaussiedl...
dort heißt es u.a.:
Es dürfen jedoch nur Personen einbezogen werden, die durch Vorlage des Zeugnisses „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder im Rahmen eines „Sprachstandstests“ des Bundesverwal-tungsamtes unter Verwendung des Testformats „Start Deutsch 1“ Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Bei Ehegatten muss darüber hinaus die Ehe seit mindestens drei Jahren bestehen.
Bei Nachzügler von Familienangehörigen bei Migranten/Asylanten wissen wir ja, daß keinerlei Bildung oder Sprachen vorausgesetzt werden.
Gruß Dieter