Maas, die Axt am Grundgesetz

PPQ ⌂ @, Pasewalk, Dienstag, 09.08.2016, 07:46 vor 3488 Tagen 5530 Views

Wenn der Justizminister selbst die Axt ans Grundgesetz legt und ankündigt, den Gleichbehandlungsgrundsatz aushebeln zu wollen, um Führerscheinbesitzer künftig anders zu bestrafen als Menschen, die keine Fahrerlaubnis haben - dann ist der mediale Applaus von allen Seiten groß.

Sonderstrafrecht für Autofahrer

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Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com

Was als nächstes kommt..

Centao @, Dienstag, 09.08.2016, 09:46 vor 3488 Tagen @ PPQ 4016 Views

ist bestimmt Sexverbot für Falschparken, Hasskommentare vs. der Kahane-Maas-Connection und falscher Mülltrennung..

Dein Kommentar bringt es auf den Punkt, Ende der theoretischen Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Spezialrecht.., Teil des Debitismus, oder eher Idiotismus?

Danke und Gruß
CenTao

Historische Vorläufer

Sundevil @, Dienstag, 09.08.2016, 10:17 vor 3488 Tagen @ PPQ 3792 Views

Maasens Vorschläge haben natürlich, wie vieles in der Regierung, einen historischen Vorläufer. Es ist eben wirklich schwierig geworden, gute Gesetze zu machen, ohne diese Parallelen hervorzurufen.

Worum geht es ihm zunächst: Da Gefängniskapazitäten fehlen und Hartz-IV Empfänger kaum noch mehr bestraft werden können, sucht er nach alternativen, dem Hass im Netz, Herr zu werden. Dabei begibt er sich allerdings in gefährliches Fahrwasser. Zum einen ermöglicht er eine Art Bestrafungswillkür, da das Hassverbrechen wenig definiert ist. Zum anderen, und das ist durchaus schlimmer, zielt er auf den Widerstand gegen die große Koalition ab, die mittlerweile am Demokratie- und Gesetzesverständnis der Bürger vorbei agiert.

Mich erinnert dieses Vorgehen nur zu sehr an die deutsche Vergangenheit. Ich glaube nicht, dass sich Maas dessen bewusst ist. Auch nicht, in wie sehr dieses Vorgehen genutzt werden kann, sobald die grosse Koalition abgewählt wurde. Er könnte somit künftigen rechten Regierungen den Weg in die Diktatur vereinfachen.

Der folgende Artikel in Google ist sehr aufschlussreich:
https://books.google.de/books?id=u8bpBQAAQBAJ&pg=PA37-IA7&lpg=PA37-IA7&dq=r...

Ebenfalls sollte man sich hiermit nocheinmal befassen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_Reisep%C3%A4sse_von_Juden

Unter dem durchaus legitimen Vorwand Hetze und Kommentare (Propaganda) zu bestrafen, führ er durch Abschreckung eine Art Zensur ein. Die Fahrerlaubnis zu verlieren hat für viele Menschen etwas albtraumhaftes, abschreckendes. Das Straf"maas" ist anders als bei Geldstrafen, konkreter. Damit nutzt Maas unwissentlich die zweifelhaften Mittel Angst und Schrecken, die wir aus der eher aus der modernen Kriegsführung kennen, als vom Gesetzgeber.

Ein falsches Wort hier oder ein unbedachter Kommentar da, und man sieht sich ohne Fahrerlaubnis wieder. In dem Fall ist es sicherer, nichts mehr zu schreiben und nichts mehr zu sagen.
Schwierig ist dabei, das er Volk eines seiner letzten Ventile nimmt, wobei ich mit ihm übereinstimme, dass der Hetze Einhalt geboten werden sollte. Ich stimme mit ihm überein, dass viele der Hasskommentare unsäglich sind, aber es gibt dafür bereits ausreichend Bestrafungsmöglichkeiten.

Das Wortspiel"Führer"schein Entzug zeigt die Hintergründe besser auf. Man kann es auch so ausdrücken, man ist der eigenen Führung, beraubt. Und der Entzug ist unter Umständen, existenzvernichtend. Vor allem aber ist er eins, nämlich ein probates Mittel, um die ungeliebte Opposition von der Teilnahme von Demonstrationen abzuhalten.
Mit dem Führerscheinentzug kann man nicht nur Rädelsführer, sondern auch Teilnehmer von Demonstrationen fern halten, gerade in der Provinz und dem ländlichen Gebiet.
Einen Grund einen Kommentar als Hass zu deklarieren hat man leicht gefunden. Dabei wird das Strafrecht verkehrt, denn ein Richter muss eine Absicht zu Grunde legen, was bei vielen Kommentaren nicht immer ersichtlich ist. Bereits jetzt kann die Fahrerlaubnis im Zuge von Straftaten entzogen werden, nämlich dann, wenn ein Fahrzeug bei der Ausübung der Straftat involviert ist.

Sollte Maas mit dieser Erweiterung durchkommen, dann hat er tatsächlich der Demokratie einen Bärendienst erwiesen und wir sollten davon ausgehen, dass es tatsächlich soweit kommt. Vor allem aber öffnet es dem Staat die Möglichkeit weitere Bestrafungen in sein Repertoire aufzunehmen und jeden einzelnen Bürger dort zu treffen, wo er die grösste Angst verspürt.

So, was kann man jetzt machen?

=>Zuerst einmal sind Facebook, Twitter und andere soziale Medien sofort abzulehnen.
Man muss sich klarmachen, dass die "Maas"stäbe für Hasskommentare sich jederzeit ändern können. Wir kennen das aus George Orwells 1984. Die Hauptaufgabe des Protagonisten besteht im Revidieren von Wörterbüchern. Hier ein Beispiel: War das Wort "Neger" bis in die 70er noch weit genutzt, so bedingt es heutzutage sofort den Verdacht des Rassismus. Dabei hat sich die Bezeichnung von afrikastämmigen Menschen sich mehrmals geändert ("Schwarze","Farbige","Afro-Amerikaner", etc). Man ist also eigentlich nie auf der sicheren Seite. Für Gerichte, und noch mehr für Beschuldigte, wird es dann schwer, sich den historischen Kontext einer Äußerung bewusst zu machen. Es steht zu befürchten, dass Urteile dann mit dem Giesskannenprinzip erteilt werden.

=>Daher sollte man jetzt in den Selbstzensurmodus gehen. Dabei ist es am besten sich auch keinen externen Stimuli, wie der Presse mehr auszusetzen.

=>Nichts Sehen, nichts Hören, nichts Sagen
.

Heiko Maas macht alles richtig

Monterone @, Dienstag, 09.08.2016, 10:50 vor 3488 Tagen @ PPQ 4156 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.08.2016, 12:06

Hallo PPQ

Wenn der Justizminister selbst die Axt ans Grundgesetz legt und ankündigt,
den Gleichbehandlungsgrundsatz aushebeln zu wollen, um
Führerscheinbesitzer künftig anders zu bestrafen als Menschen, die keine
Fahrerlaubnis haben - dann ist der mediale Applaus von allen Seiten groß.

Auf Deinem Blog lese ich:

"Gleichbehandlung vor dem Gesetz ist eines der Grundprinzipien westlicher Zivilisationen. Egal, ob Bauer oder Bettelmann, Millionär oder Minister - der Rechtsstaat kennt keine Privilegien."

Bist Du sicher, daß das stimmt?

Ich denke eher, das Gegenteil ist richtig, jedenfalls, was Demokratien betrifft.

Diese sind seit jeher, 1789, durch eine extreme Ungleichheit vor dem Gesetz gekennzeichnet. Manche Gruppen, gerne religiös, ethnisch, finanziell, wirtschaftlich oder per Amtsautorität definiert, erfreuen sich seit über 200 Jahren einer De-Facto-Immunität.

Außerdem gelten Recht und Gesetz ohnehin nur, insoweit nicht die Primärziele der Demokratie in Frage gestellt werden: Auflösung aller Staaten und autochthonen Völker.

Eine entsprechende Fußangel wurde sogar in der UN-Menschenrechtserklärung von 1948 versteckt, wo es sinngemäß heißt, daß die Menschenrechte nur für jene gelten, die auch die globalistischen Ziele der Vereinten Nationen teilen.

Mit der gleichen Einschränkung sollte man auch das Grundgesetz lesen, das heißt, es der demokratischen Werteordnung unterordnen.

Ab jetzt dürfte sich alles weitere ganz von selbst erklären, insbesondere das Vorgehen von Justizminister Heiko Maas.

Bei genauerer und sachlich nüchterner Betrachtung orientiert sich Maas lediglich an den demokratischen Prioritäten, die über allem anderen stehen, selbstverständlich auch sämtlichen Gesetzestexten, wenn er gegen etwas vorgeht, was Demokraten Haßrede nennen, eine etwas drastischer formulierte Kritik an den wichtigsten Grundsätzen der Demokratie.

Schlagen wir in der UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 nach, sehen wir, Menschenrechte gelten ja gar nicht für solche, die den Maas'schen Globalismus ablehnen. Wie könnten sie sich dann erst auf's Grundgesetz berufen?

Damit sollte klar geworden sein, Maas, Bundesregierung und BRD-Justiz handeln wunderbar systemkonform und völlig widerspruchsfrei.

Vielleicht trägt es mehr zu einem besseren Verständnis der Wirklichkeit bei, wenn man im Verhalten von Kanzlern, Ministern und Richtern die innere Logik sucht, anstatt verständnislos den Kopf zu schütteln?

Mein Urteil über Heiko Maas fällt so aus, daß er eben nicht die Axt ans Grundgesetz legt, sondern auf eine Weise, die etwas von satanisch-bösartiger Konsequenz an sich hat, den Auftrag von Demokratie und Grundgesetz erfüllt.

Von daher erweist sich auch die Frage, ob nach Streichung von Art. 23 das Grundgesetz überhaupt noch gilt, als völlig nebensächlich.

Auf die dort niedergeschriebenen Rechte können wir uns sowieso nicht berufen, weil sie allesamt unter dem Vorbehalt stehen, daß wir bereit sind, uns widerspruchsfrei und widerstandslos abschaffen zu lassen.

Monterone

Nachfrage zur UN-Menschenrechts-Charta

Leserzuschrift @, Dienstag, 09.08.2016, 13:36 vor 3487 Tagen @ Monterone 2700 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 23.09.2016, 18:37

Eine entsprechende Fußangel wurde sogar in der
UN-Menschenrechtserklärung von 1948 versteckt, wo es sinngemäß heißt,
daß die Menschenrechte nur für jene gelten, die auch die globalistischen
Ziele der Vereinten Nationen teilen.

Da ich in der UN-Menschenrechts-Charta keinen solchen Hinweis -auch nicht sinngemäß- verorten kann, bitte ich freundlichst um nähere Erläuterungen und/oder Fundstellen.


Herzlichen Dank und beste Grüße

Wolfgang

Wo die Fußangel liegt

Monterone @, Dienstag, 09.08.2016, 13:45 vor 3487 Tagen @ Leserzuschrift 2859 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.08.2016, 13:57

Hallo Wolfgang,

Da ich in der UN-Menschenrechts-Charta keinen solchen Hinweis -auch nicht
sinngemäß- verorten kann, bitte ich freundlichst um nähere
Erläuterungen und/oder Fundstellen.

Die Fußangel oder noch besser Zyankalipille ist in Art. 29, Ziff. 3 und Art. 30, man kann nicht einmal sagen, versteckt, sie liegt offen auf dem Tisch.

Monterone

Der Führerschein ist keine Erlaubnis, sondern ein Befähigungsnachweis

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 09.08.2016, 11:22 vor 3488 Tagen @ PPQ 3686 Views

Also müsste für einen Entzug postuliert werden, daß man zur Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr fähig ist. Dies geschieht regelmäßig bei Verstössen gg. die StVO.

Es wird spannend zu sehen, wie der Maaslose aus allg. Gesetzesverstössen eine mangelnde Einsicht in die StVO herleiten wird. Vor allem bei Gedankenverbrechen, wie soll man da nachweisen, daß man geleutert wurde? Tausend Fronstunden in der Asylstation?

Grüße

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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Einfach

PPQ ⌂ @, Pasewalk, Mittwoch, 10.08.2016, 08:31 vor 3487 Tagen @ FOX-NEWS 2259 Views


Es wird spannend zu sehen, wie der Maaslose aus allg. Gesetzesverstössen
eine mangelnde Einsicht in die StVO herleiten wird. Vor allem bei
Gedankenverbrechen, wie soll man da nachweisen, daß man geleutert wurde?
Tausend Fronstunden in der Asylstation?

Grüße

Das ist einfach und wird ja schon - wie im Text erwähnt - bei autolosen Verstößen von Führerscheininhabern praktiziert, etwa, wenn Leute betrunken Rad fahren. Es wird dann postuliert, dass es ihnen an der psychologischen Geeignetheit fehlt, ein Fahrzeug zu führen.

Das Rechtsstaatswidrige daran ist natürlich, dass ein Mensch, der keine Fahrerlaubnis hat, diese Geeignetheit faktisch behält, weil sie ihm nicht abgesprochen werden kann. Während der, der sie hat, sie verliert.

Zweierlei Maas... da schon

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So einfach ist es nicht

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 10.08.2016, 15:19 vor 3486 Tagen @ PPQ 1881 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.08.2016, 19:33

Das ist einfach und wird ja schon - wie im Text erwähnt - bei autolosen
Verstößen von Führerscheininhabern praktiziert, etwa, wenn Leute
betrunken Rad fahren. Es wird dann postuliert, dass es ihnen an der
psychologischen Geeignetheit fehlt, ein Fahrzeug zu führen.

Ist ja auch richtig. Eine mangelnde Einsicht in die StVO kann man auch als Fußgänger/Radfahrer zur Schau stellen. Das kann soweit gehen, daß einem sogar das Radfahren untersagt wird, wenn davon auszugehen ist, daß man dadurch eine erhebliche Gefahr für den restlichen Verkehr darstellt.

Das Rechtsstaatswidrige daran ist natürlich, dass ein Mensch, der keine
Fahrerlaubnis hat, diese Geeignetheit faktisch behält, weil sie ihm nicht
abgesprochen werden kann. Während der, der sie hat, sie verliert.

Eine nicht vorhandene Befähigung kann man nicht aberkennen. Je nach Punktestand und Vergehen wirds dann später schwer den Lappen zu machen! [[freude]]

Mal sehen, wie Maas das bei Steuersündern, Hasspostern und Unterhaltsprellern (besonders pikant, da Erwerbsfähigkeit mindernd!) verargumentieren wird.

Grüße

Nachtrag: Für Maas hätte ich da noch ein paar Vorschläge für zeitweilige/dauerhafte Aberkennungen:
- Hochschulreife(Abitur)
- Berufsabschlüsse
- Jagt- und Waffenscheine
usw.

Warum so einseitig auf die Autofahrer einschlagen? [[zwinker]]

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Was kostet ein Leben? 700€ oder 950€ ...

Mirko, Česko, Donnerstag, 11.08.2016, 20:59 vor 3485 Tagen @ PPQ 1753 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 11.08.2016, 21:07

Niedrigere Pfändungsfreigrenzen bei Pfändung durch oder für Unterhaltsberechtigte.

Lassen die Unterhaltsberechtigten bzw. das Jugendamt selbst den unterhaltspflichtigen Schuldner pfänden, gelten die Freibeträge der normalen Pfändungstabelle nicht. Bzgl. der Unterhaltsbeträge gelten verschiedene Unterhaltsleitlinien, die Gerichte entwickelt haben - insbesondere die Düsseldorfer Tabelle. Bei diesen Tabellen und Leitlinien hanelt es sich um keine Gesetze oder Verordnungen, sondern um Leitlinien, die Gerichte selbst entwickelt haben.

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